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Gesundheitsrecht Strafverfolgung wegen Betrug und Korruption im Gesundheitswesen:

Zunehmende Spezialisierung der Staatsanwaltschaften und Krankenkassen

Jährliche Leistungsausgaben in Höhe von rund 284 Milliarden Euro durch die gesetzlichen Krankenversicherungen und weitere von rund 32 Milliarden Euro durch private Krankenversicherungen zeigen, dass das Gesundheitswesen ein Wirtschaftszweig von hoher Bedeutung ist. Zugleich stehen Leistungserbringer im Gesundheitswesen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenhäuser, Pflegedienste sowie eine Vielzahl anderer Anbieter von Gesundheitsleistungen) vor der Herausforderung, ihre erbrachten Leistungen genauestens abzurechnen. Angesichts der Komplexität des Abrechnungswesens ist dies nicht immer einfach. Umgekehrt ist der Gesundheitssektor infolge der Komplexität des Abrechnungssystems und der Beteiligung unterschiedlichster Akteure anfällig für Abrechnungsbetrugstaten nach § 263 StGB und Korruptionsdelikte gemäß §§ 299a, 299b StGB. Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit (Wirtschafts-)Straftaten im Gesundheitswesen stellen Staatsanwaltschaft und Polizei vor erhebliche Schwierigkeiten.

Fokussierung der Strafverfolgung im Gesundheitssektor

Seit geraumer Zeit ist aber zu beobachten, dass die Strafverfolgung in diesem Bereich fokussiert wird: Bereits seit langem existieren sog. Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei den Krankenkassen, zwischenzeitlich wurden auch anonyme Hinweisgebersysteme implementiert.

Einige Bundesländer haben landesweit agierende Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet, die ausschließlich mit der Verfolgung von Wirtschaftskriminalität im Gesundheitssektor befasst sind und eine dementsprechende Expertise etwa im hochkomplexen Gebiet der Abrechnung heilberuflicher Leistungen aufweisen. Auch die personelle Ausstattung solcher Schwerpunktstaatsanwaltschaften ist nicht zu unterschätzen.

Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen

So besteht in Bayern seit dem 15.09.2020 die Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG), die bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg angesiedelt ist. Sie ist zuständig für Korruptions- und Vermögensstraftaten, die Angehörige der Heilberufe oder Dritte in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erbringung oder Abrechnung heilberuflicher Leistungen begehen. Personell ist die ZKG ausgestattet mit spezialisierten Staatsanwälten, medizinischen Abrechnungsfachkräften sowie IT-Forensikern. Seit ihrer Gründung hat die ZKG 568 Verfahren neu eingeleitet und 249 Altverfahren bearbeitet. Die Verfahren richten sich etwa gegen Ärzte, Physiotherapeuten, Pflegedienste oder Corona-Teststellen-Betreiber.

Spezialisierte Verteidigung bei Ermittlungsverfahren im Medizinstrafrecht

Zu erwarten ist, dass auch andere Bundesländer den Aufbau solcher spezialisierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften vorantreiben werden: Die Justizministerkonferenz hat sich im November 2022 für den bundesweiten Aufbau spezialisierter Ermittlungseinheiten im Gesundheitssektor ausgesprochen. Dementsprechend ist auch in Zukunft mit einer Ausweitung von Ermittlungsverfahren gegen Heilberufsangehörige zu rechnen.

Es ist offensichtlich, dass ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren gegen den jeweiligen Heilberufsangehörigen mit erheblichen Belastungen einhergeht und eine Verurteilung zu existenzvernichtenden Folgen beruflicher und finanzieller Art führen kann. Im Rahmen der Verteidigung sind dementsprechend zahlreiche Besonderheiten, wie beispielsweise das Risiko von Rückforderungen bereits erhaltener Vergütungen, berufsrechtliche oder kassenarztrechtliche Konsequenzen, zu berücksichtigen. Die beschriebene Spezialisierung der Ermittlungsbehörden erfordert auch eine Spezialisierung der Verteidigung.

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