Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Irrtümer im Versicherungsrecht Umgehende Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente im Krankheitsfall

Sie sind vom Leben gebeutelt, haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die Leistungen bereits beantragt, aber die Bewilligung der Berufsunfähigkeitsrente lässt auf sich warten? Dass im Krankheitsfalle ganz schnell die beantragte Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird, darüber irrt man sich. Es folgen nach der Beantragung zuerst das Ausfüllen eines langen Fragebogens, die Anforderungen ärztlicher Unterlagen und die notwendigen Überprüfungen des Versicherers.

Die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen, gefolgt von Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, Krebserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, eher seltener Unfälle. So zeigen es die veröffentlichten Zahlen einer Berufsunfähigkeit-Leistungsstudie von 2020 der Experten Franke und Bornberg. Die Daten der Studie basieren auf dem Geschäftsjahr 2018. Fünf große Versicherer haben daran teilgenommen.

Die Entscheidung des Versicherers, ob eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird oder nicht, dauert nach den Untersuchungen von Franke und Bornberg durchschnittlich 5,5 Monate. Dies ist für den Versicherten doch ein langer Zeitraum, in dem infolge seiner Erkrankung kein Arbeitseinkommen eingeht.

Nicht nur, dass die Bearbeitungsdauer so lange andauere, es werde jeder fünfte Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt. Jetzt muss sich der Versicherungsnehmer neben seiner schweren Erkrankung noch zusätzlich damit auseinandersetzen. So sollen zwar die meisten Ablehnungen darauf beruhen, dass die Berufsunfähigkeit (mind. 50 %) aus medizinischer Sicht nicht erreicht ist, doch an zweiter Stelle erfolgen Ablehnungen wegen Anfechtung oder Rücktritts des Versicherers, was vor allem auf die Wirkung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückzuführen ist.

Dahinter steckt, vereinfacht gesagt, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer vorwirft, es bei der Beantwortung der Fragen des Versicherers bei Vertragsschluss nicht allzu genau genommen zu haben. Denn der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, bei der Abgabe seine Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, die für den Vertragsentschluss des Versicherers erheblich sind und wonach der Versicherer gefragt hat. Ansonsten kann der Versicherer vom Versicherungsvertrag grundsätzlich zurücktreten (§ 19 Abs 1,2 VVG). Das heißt, findet der Versicherer heraus, dass zum Beispiel die Gesundheitsfragen, die bei Vertragsbeginn vom Versicherungsnehmer falsch oder nicht beantwortet wurden, zieht der Versicherer die „Karte des Rücktritts“ und/oder die „Karte der Anfechtung“.

Für den Versicherungsnehmer bedeutet dies zuallererst, dass er für die beantragte Berufsunfähigkeit keine Versicherungsleistungen erhalten wird, und schlimmer noch, dass der ganze Versicherungsvertrag „futsch“ ist und die bisher gezahlten Versicherungsprämien nutzlos waren.

Dies zeigt maßgeblich, dass besondere Sorgfalt bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrag geboten ist und es auf die wahrheitsgemäße und sehr gewissenhafte Beantwortung der Gesundheitsfragen ankommt. Ein Tipp wäre, sich am besten die eigene Patientenakte anzufordern, damit bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen auch keine Diagnose/Erkrankung vergessen geht.

Alle Fachbeiträge zeigen

Auto-Unfall-Verkehr
Schadensersatzrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht
24.07.2026

Verkehrsunfall: Auch für einen kleineren Ersatzwagen ist der günstigste Tarif maßgeblich

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, hat grundsätzlich Anspruch darauf, für die Dauer der Reparatur einen gleichwertigen Mietwagen zu nutzen. Doch was gilt, wenn sich der Geschädigte freiwillig mit einem kleineren Ersatzfahrzeug begnügt? Kann er dann argumentieren, die höheren Mietkosten seien dennoch zu ersetzen, weil ein gleichwertiges Fahrzeug kaum günstiger gewesen wäre? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Er stellte klar: Maßgeblich sind allein die erforderlichen Kosten des tatsächlich angemieteten Fahrzeugs. Auch bei einem klassenniedrigeren Ersatzwagen bleibt der Geschädigte verpflichtet, den wirtschaftlichsten Tarif zu wählen.

Beitrag lesen
Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Bau- und Architektenrecht, Baurecht, Architektenrecht
24.07.2026

Bauherr als Handwerker: Architekt bleibt in der Verantwortung

OLG Schleswig: Architekt muss auch Eigenleistungen eines unerfahrenen Bauherrn planen und überwachen

Beitrag lesen
ring ehe familie
Familienrecht
24.07.2026

Wie oft darf der Ehename wechseln?

Mit der Reform des deutschen Namensrechts zum 1. Mai 2025 wollte der Gesetzgeber Ehepaaren mehr Freiheit bei der Wahl ihres Familiennamens verschaffen. Doch wie weit reicht diese neue Gestaltungsfreiheit? Darf ein Ehepaar nach dem Widerruf seines bisherigen Ehenamens anschließend noch einmal einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen – und dabei sogar einen anderen als ursprünglich wählen? Diese bislang umstrittene Frage hat das Kammergericht Berlin nun zugunsten der Ehegatten beantwortet und sich damit bewusst gegen Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte gestellt.

Beitrag lesen