Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Betrifft: Apotheker, Ärzte und ander Behnadler Vorwurf Abrechnungsbetrug

Vorwurf Abrechnungsbetrug – Was tun? Verteidigungsstrategien und rechtliche Fallstricke

Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs ist für Ärzte, Apotheker und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen eine ernsthafte Bedrohung. Strafrechtliche Ermittlungen können nicht nur zu empfindlichen Strafen führen, sondern auch existenzgefährdend sein. Doch nicht jede unrichtige Abrechnung stellt gleich einen Betrug dar. In diesem Beitrag beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen und mögliche Verteidigungsstrategien.

Was versteht man unter Abrechnungsbetrug?

Der Abrechnungsbetrug fällt unter § 263 StGB (Betrug) und umfasst falsche oder unrechtmäßige Abrechnungen gegenüber Krankenkassen oder anderen Kostenträgern. Häufige Vorwürfe sind:

  • A brechnung nicht erbrachter Leistungen,
  • doppelte oder überhöhte Abrechnung,
  • fehlerhafte Dokumentation von Leistungen,
  • Abrechnung durch nicht zugelassene Leistungserbringer.

Obwohl die Fallzahlen von Ermittlungsverfahren im Bereich Abrechnungsbetrug vergleichsweise niedrig sind, werden in der Praxis hohe Schadenssummen und erhebliche Strafen diskutiert.

Objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale

Viele Ermittlungsverfahren konzentrieren sich darauf, ob objektiv eine unrechtmäßige Abrechnung vorliegt. Doch ein entscheidendes Verteidigungsmerkmal ist das subjektive Element: War sich der Leistungserbringer bewusst, dass er unrechtmäßig handelte?

Hierbei gilt: Ein Irrtum über die Rechtswidrigkeit der Abrechnung kann einen Tatbestandsirrtum (§ 16 StGB) darstellen, was eine Strafbarkeit ausschließen kann.

Verteidigungsstrategien

Eine erfolgreiche Verteidigung kann auf mehreren Ebenen ansetzen:

a) Nachweis fehlenden Vorsatzes

  • War sich der Betroffene sicher, dass er eine rechtmäßige Abrechnung vorgelegt hat?
  • Hat er sich an bestehende Praxisempfehlungen oder Branchenstandards gehalten?
  • Gibt es Gutachten oder frühere Urteile, die eine vergleichbare Abrechnungspraxis als zulässig erachtet haben?

b) Einordnung als bloßer Abrechnungsfehler statt Betrug

Nicht jeder Fehler in der Abrechnung ist gleich ein vorsätzlicher Betrug. Es muss nachgewiesen werden, dass bewusst getäuscht wurde. Handelte es sich um ein Versehen oder um eine fehlerhafte, aber gutgläubige Praxis?

c) Widerspruch gegen den formalen Schadensbegriff

Nach ständiger Rechtsprechung wird ein Schaden bereits dann angenommen, wenn eine Abrechnung nicht den formalen Vorgaben entspricht. Dies ist aber rechtlich umstritten. Es gibt Tendenzen, diesen engen Formalismus aufzuweichen und abzuwägen, ob tatsächlich ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.

d) Parallelwertung in der Laiensphäre

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Täter sich der Rechtswidrigkeit der Bereicherung bewusst sein muss. Ist dies nicht der Fall, liegt möglicherweise kein Vorsatz vor. Gerade in komplexen medizinischen Abrechnungssystemen können Fehler geschehen, ohne dass ein bewusstes Fehlverhalten vorliegt.

Fazit

Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs ist ernst zu nehmen, aber nicht jeder Vorwurf führt zu einer Verurteilung. Eine durchdachte Verteidigungsstrategie setzt an der subjektiven Tatseite an und kann entscheidend sein. Ärzte und andere Leistungserbringer sollten daher bei Vorwürfen frühzeitig eine spezialisierte anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Haben Sie Fragen zum Thema Abrechnungsbetrug oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung? Kontaktieren Sie mich gerne für eine Erstberatung.

Beitrag veröffentlicht am
8. März 2025

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

computer laptop unternehmer arbeit
Arbeitsrecht
26.08.2025

Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

Das BAG entschied am 3. April 2025, dass für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft ein ärztlicher Nachweis erforderlich ist – ein positiver Selbsttest reicht nicht aus.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
26.08.2025

Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG): Erste Erfahrungen und Risiken aus Sicht der Beratungspraxis nach Inkrafttreten zum 1. Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Ziel dieser umfassenden Reform ist die zeitgemäße Ausgestaltung der Rechtsformen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und Partnergesellschaft (PartG). Erste Erfahrungen aus der Beratung zeigen: Insbesondere für mittelständische Unternehmen bestehen neue Handlungserfordernisse – aber auch Unsicherheiten und konkrete Risiken.

Beitrag lesen
Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz, Insolvenzrecht
26.08.2025

Wann ist eine Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt und liegt damit keine Geschäftsführerhaftung (mehr) vor?

Ein Geschäftsführer einer in die Insolvenz geratenen GmbH wird vom Insolvenzverwalter aus dem Gesichtspunkt der Insolvenzverschleppung auf Ersatz in Anspruch genommen. Die zugrundeliegende Argumentation lautet, dass die Zahlungsunfähigkeit bereits mehr als drei Wochen vor dem Datum des Insolvenzantrages entstanden sei. Der Geschäftsführer tritt dem mit dem Argument entgegen, dass zu dem betreffenden Zeitpunkt die Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt gewesen sei.

Beitrag lesen