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Klage gegen Exmatrikulation Während der Online-Prüfung gechattet - Studentin wird wegen schwerer Täuschung exmatrikuliert

Studentin S schrieb im Sommer 2021 im Bachelorstudiengang „Öffentliche Verwaltung“ eine Online-Klausur. Dem Dozenten und Prüfer wurden danach Screenshots von einem Messenger-Chat-Verlauf zugespielt. So flog auf, dass sich zahlreiche Studenten während der Prüfung über die Klausurthemen ausgetauscht hatten. Gegen die Mitglieder der Chat-Gruppe wurde eine Untersuchung eingeleitet, u.a. wurde Frau S wegen schwerer Täuschung exmatrikuliert.

Dagegen zog die Studentin vor Gericht, ihre Klage scheiterte jedoch beim Verwaltungsgericht (VG) Berlin (12 K 52/22). Die Maßnahme sei rechtmäßig, erklärte das VG, denn Frau S habe sich während der dreistündigen Bearbeitungszeit mit anderen Prüflingen intensiv über die Prüfungsfragen ausgetauscht. Sie habe Antworten auf Fragen von Kommilitonen mitgelesen, selbst Fragen gestellt und Stellung bezogen.

Die Studentin habe auch Screenshots von Antworten auf die Fragen im Multiple-Choice-Teil der Klausur einsehen können. Für so eine schwerwiegende Täuschung sehe die Prüfungsordnung die Exmatrikulation vor, Frau S müsse also die Hochschule verlassen. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Stellungnahmen und Antworten inhaltlich zutreffend gewesen seien und tatsächlich dabei geholfen hätten, die Klausur zu bearbeiten.

Es spiele auch keine Rolle, dass die Hochschule die Chat-Gruppe ursprünglich selbst eingerichtet habe. Nur die Studenten selbst hätten die Verantwortung dafür, dass sie die Prüfung ohne unerlaubte Hilfe ablegten. Da bei Online-Klausuren regelmäßig getäuscht werde, dürfe die Hochschule dieses Fehlverhalten mit dem scharfen Mittel Exmatrikulation sanktionieren und auf dessen abschreckenden Effekt setzen.

Quelle: onlineurteile.de

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