Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Werkmangel Werkmangel-Haftung: Auch ein mündlicher Bedenkenhinweis ist wirksam

Oft stellt sich in der Praxis die Frage, wie mit Bedenkenanmeldungen ausführender Unternehmen umzugehen ist. Bisher wurde davon ausgegangen, dass für Bedenkenanmeldungen die Schriftform und gewisse Formalitäten notwendig sind, um wirksam zu sein. Doch nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts (LG) Flensburg dürfte das nicht mehr haltbar sein.

Im Fall des LG war der ausführende Unternehmer zur Erkenntnis gelangt, dass mit der ihm vorgelegten Planungslösung für ein Flachdach die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht einzuhalten waren. Dies teilte er dem Planer bei einer Baustellenbesprechung mündlich mit. Der Planer änderte seine Planung jedoch nicht. Es wurde ausgeführt, wie ursprünglich geplant.

Vor dem LG ging es dann um die Haftung für den Werkmangel. Das LG entschied: Der mündliche Bedenkenhinweis habe ausgereicht, um eine vom Gesetz (§ 426 Abs. 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch [BGB]) abweichende Haftungsverteilung zu rechtfertigen, den Unternehmer im Innenverhältnis von der Haftung freizustellen – und die Haftung vollständig auf den Planer zu verlagern. Denn an Bedenkenanmeldungen dürften keine überhöhten Formvorschriften geknüpft werden. Es sei auch nicht erforderlich, dass die Bedenkenanmeldung schriftlich und direkt gegenüber dem Bauherrn abgegeben wird.

LG Flensburg, Urteil vom 17.12.2021, 2 O 278/20

Beitrag veröffentlicht am
10. Mai 2022

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeit Bau Handwerk
Werkvertragsrecht
26.01.2026

„Wertlose Leistung“ – Geld zurück!

Bestreitet der Auftragnehmer jeden Mangel, verweigert er damit auch die Nachbesserung

Beitrag lesen
arzt rezept bescheinigung medizin
Gesundheitsrecht
26.01.2026

Erstattung von Operationskosten bei operativer Behandlung des Lipödems

Mit der Erprobung der Liposuktion durch den Großen Gemeinsamen Bundesausschuss(G‑BA), dem Entscheidungsgremium zur Erstattungsfähigkeit medizinischer Behandlungsmethoden durch gesetzliche Krankenkassen, und der LIPLEG‑Studie wurde die Evidenzlage systematisch weiterentwickelt.

Beitrag lesen
Steuerrecht
19.01.2026

Totalgewinnprognose: Wenn das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht in Frage stellt

Gerade in der Anfangsphase einer Selbständigkeit sind Verluste nichts Ungewöhnliches. Das Finanzamt erkennt sie in der Regel in den ersten Jahren auch an. Je länger die Verlustperiode jedoch andauert, desto mehr wächst der Verdacht, dass keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, sondern die Tätigkeit ausgeübt wird, um etwa Steuern zu sparen.

Beitrag lesen