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"Wiener Liste" - Unverbindliche Richtwerte zur Reisepreisminderung

Getrübte Urlaubsfreude durch beispielsweise verlorenes Gepäck, Baustellenlärm oder ein Zimmer ohne Meerblick – welche Ansprüche gebühren mir?

Die „Wiener Liste“ ist eine nach wie vor wachsende Sammlung von Einzelfallentscheidungen (überwiegende Judikatur des BG für HS Wien bzw. des HG Wien) zum Reiserecht. Ursprünglich galt die „Frankfurter Liste“ als Orientierungshilfe in der österreichischen Rechtsprechung. Mit der „Wiener Liste“ wurde ein Pendant geschaffen.

Die Beantwortung der Frage, ob und welche Reisepreisminderung allenfalls zusteht oder ob eine „Unannehmlichkeit“ hinzunehmen ist, wird anhand einer einfachen Stichwortsuche ermöglicht. So kann durch die Darstellung der Sammlung an Reisemängeln in der „Wiener Liste“ samt konkreter Einzelfallentscheidung der Prozentsatz der Preisminderung auf einfache Weise ermittelt werden.

Die „Wiener Liste“ erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, bietet jedoch eine praktikable Möglichkeit der Beurteilung etwaiger Prozesschancen.

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Daten-Datenschutz-data-DSGVO
Datenschutzrecht
20.04.2026

Datenschutzverstoß des Finanzamts: Schadensersatz muss erst bei der Behörde geltend gemacht werden

Personen, denen aufgrund eines Datenschutzverstoßes ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, können nach der Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Betroffene müssen den Schaden und dessen negative Folgen aber stichhaltig nachweisen können; abstrakte Behauptungen ohne Beleg reichen nicht aus.

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Schifffahrtsrecht, Seerecht, Polizeirecht
20.04.2026

Russland-Sanktionen: Havarierter Öltanker darf weder eingezogen noch verwertet werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Beschwerdeverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union (EU) vom Zoll sichergestelltes Schiff samt Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden darf. Der zugrunde liegende Fall: Ein Öltanker war auf dem Weg von Russland nach Indien in der Ostsee havariert, manövrierunfähig in deutsche Hoheitsgewässer getrieben und anschließend auf einen Ankerplatz vor Sassnitz auf der Insel Rügen geschleppt worden.

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Steuerrecht
20.04.2026

Auslandsdienstreisen: Ab 2026 gelten in vielen Staaten neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung

Regelmäßig einmal im Jahr aktualisiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die landesspezifischen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die bei betrieblich bzw. beruflich veranlassten Auslandsreisen zur Anwendung kommen. Das BMF hat nun eine Anpassung ab dem 01.01.2026 vorgenommen. Verändert wurden damit die Pauschalen für mehrere Länder, unter anderem für Albanien, Bulgarien, China, Estland, Irland, Israel, Katar, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Mexiko, die Niederlande, Rumänien, Schweiz, Ukraine und Venezuela.

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