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"Wiener Liste" - Unverbindliche Richtwerte zur Reisepreisminderung

Getrübte Urlaubsfreude durch beispielsweise verlorenes Gepäck, Baustellenlärm oder ein Zimmer ohne Meerblick – welche Ansprüche gebühren mir?

Die „Wiener Liste“ ist eine nach wie vor wachsende Sammlung von Einzelfallentscheidungen (überwiegende Judikatur des BG für HS Wien bzw. des HG Wien) zum Reiserecht. Ursprünglich galt die „Frankfurter Liste“ als Orientierungshilfe in der österreichischen Rechtsprechung. Mit der „Wiener Liste“ wurde ein Pendant geschaffen.

Die Beantwortung der Frage, ob und welche Reisepreisminderung allenfalls zusteht oder ob eine „Unannehmlichkeit“ hinzunehmen ist, wird anhand einer einfachen Stichwortsuche ermöglicht. So kann durch die Darstellung der Sammlung an Reisemängeln in der „Wiener Liste“ samt konkreter Einzelfallentscheidung der Prozentsatz der Preisminderung auf einfache Weise ermittelt werden.

Die „Wiener Liste“ erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, bietet jedoch eine praktikable Möglichkeit der Beurteilung etwaiger Prozesschancen.

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Stiftungsrecht
05.01.2026

Stiftungsregister wird wohl auf 2028 verschoben

"In Bezug ... auf die Verschiebung des Inkrafttretens des Stiftungsregistergesetzes gibt es keine Alternative." So steht es in der BR-Drucksache 437/25 vom 05.09.2025. Neu ist damit die zeitliche Verschiebung der Inbetriebnahme – derzeit noch vorgesehen für den 01.01.2026 – auf den 01.01.2028, da zum 01.01.2026 die für das Führen des Stiftungsregisters notwendige Technik noch nicht bereitstehen wird. Keine Alternative, – das klingt nicht gerade danach, als ob die Stiftungslobby hieran noch etwas ändern könnte.

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Steuerrecht
05.01.2026

Grundstücksverwaltungs-GmbH: keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Überschreiten der Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel

Der Bundesfinanzhof macht klar, dass es die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nur gibt, wenn der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung eingehalten wird. Einer Grundstücksverwaltungs-GmbH, die en-bloc fünf Grundstücke verkaufte, wurde die erweiterte Kürzung versagt, da sie die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel überschritt.

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Steuerrecht
05.01.2026

BMF veröffentlicht aktualisierte GoBD

Das BMF hat erneut die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) aktualisiert. Gleich vorweg: Natürlich bedeuten Neuerungen bei den GoBD für Unternehmer zeitliche Herausforderungen und Anpassungen bei der Aufbewahrung bzw. Archivierung von Buchführungsunterlagen. Doch die aktuellen Anpassungen bringen vor allem Erleichterungen.

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