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"Wiener Liste" - Unverbindliche Richtwerte zur Reisepreisminderung

Getrübte Urlaubsfreude durch beispielsweise verlorenes Gepäck, Baustellenlärm oder ein Zimmer ohne Meerblick – welche Ansprüche gebühren mir?

Die „Wiener Liste“ ist eine nach wie vor wachsende Sammlung von Einzelfallentscheidungen (überwiegende Judikatur des BG für HS Wien bzw. des HG Wien) zum Reiserecht. Ursprünglich galt die „Frankfurter Liste“ als Orientierungshilfe in der österreichischen Rechtsprechung. Mit der „Wiener Liste“ wurde ein Pendant geschaffen.

Die Beantwortung der Frage, ob und welche Reisepreisminderung allenfalls zusteht oder ob eine „Unannehmlichkeit“ hinzunehmen ist, wird anhand einer einfachen Stichwortsuche ermöglicht. So kann durch die Darstellung der Sammlung an Reisemängeln in der „Wiener Liste“ samt konkreter Einzelfallentscheidung der Prozentsatz der Preisminderung auf einfache Weise ermittelt werden.

Die „Wiener Liste“ erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, bietet jedoch eine praktikable Möglichkeit der Beurteilung etwaiger Prozesschancen.

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Reiserecht, Reisevertragsrecht
29.06.2026

Teurerer Kraftstoff, teurere Reisen – müssen Passagiere die Mehrkosten wirklich tragen?

Aufgrund des Konflikts im Nahen Osten kommt es zu Störungen bei der Versorgung mit Energieträgern. In der Folge steigen auch die Preise für Beförderungsleistungen, während deren Verfügbarkeit abnimmt. Damit rücken die Fragen in den Vordergrund, ob Fluggesellschaften wegen höherer Treibstoffkosten die Preise bereits gekaufter Flugtickets nachträglich erhöhen dürfen und welche Rechte Passagiere im Falle von Flugannullierungen haben, die mit den Verhältnissen auf dem Treibstoffmarkt zusammenhängen.

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Arbeitsrecht
17.06.2026

Zusammenhängender Erholungsurlaub: Grenzen der betrieblichen Steuerung

In vielen mittelständischen Unternehmen hat sich eine ungeschriebene Regel etabliert: Mehr als zwei Wochen zusammenhängender Urlaub werden nicht genehmigt. Die Gründe liegen auf der Hand, knappe Personaldecken, hohe Auslastung, kleine Teams. Was betriebswirtschaftlich nachvollziehbar erscheint, steht jedoch auf einem rechtlich unsicheren Fundament. Das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) hat in einem aktuellen Beschluss vom 2. März 2026 (Az. 4 Ta 15/26) klargestellt, dass pauschale Obergrenzen für zusammenhängende Urlaubszeiträume nicht mit dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vereinbar sind, und zwar selbst dann nicht, wenn der Arbeitgeber auf personelle Engpässe verweist. Für Geschäftsführungen und Personalabteilungen im Mittelstand hat diese Entscheidung unmittelbare praktische Bedeutung.

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Wohnungstürschlüssel
Mietrecht
11.06.2026

Untervermietung in der Wohngemeinschaft nach Auszug eines Mitmieters: Orientierung für Mieter und Vermieter

Wenn in einer Wohngemeinschaft, also einer von mehreren Personen gemeinsam genutzten und gemeinsam angemieteten Wohnung, ein Mitmieter endgültig auszieht, steht oft kurzfristig ein Zimmer leer und die verbleibenden Hauptmieter müssen die volle Miete schultern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese alltägliche WG-Situation mit Beschluss vom 7. Oktober 2025 (Az. VIII ZR 11/24) aufgegriffen und die maßgeblichen Leitlinien für die Erlaubnis zur teilweisen Untervermietung bestätigt und präzisiert.

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