Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Irrtümer im Versicherungsrecht Zahlt die Hausrat bei jedem Diebstahl?

Unglaublich, aber wahr: Während die Verkäuferin abends nach Ladenschluss das Geld von der Kasse in den geöffneten Tresor einräumt, steigt der Dieb durch das offene Fenster in den Tresorraum ein. Der Dieb räumt das gerade in den Tresor hineingelegte Geld aus, während die Kassiererin dabei ist, weiteres Geld aus der Kasse zu holen. Als die Kassiererin zurückkommt und den Dieb sieht, ist sie starr vor Schreck. Der Dieb kann mit dem Geld aus dem Tresor durch das Fenster unerkannt flüchten.

Die (Einbruchsdiebstahl-)Versicherung lehnt die Zahlung der Versicherungsleistung ab und beruft sich auf grobe Fahrlässigkeit, da der Tresor nicht verschlossen gewesen sei. Außerdem wendet der Versicherer ein, dass es sich hier weder um einen Einbruchsdiebstahl noch um einen Raub handele.

Der Versicherer könnte damit durchdringen. Denn die versicherten Gefahren bei der Hausratversicherung sind unter anderem der Einbruchsdiebstahl und der Raub. Es ist ein allgemeiner Irrtum, dass die Hausratversicherung bei jeder Art von einem Diebstahl zahlt. Ein Diebstahl ist nur versichert, wenn der Dieb ein Behältnis oder die Wohnung (gewaltsam) aufbrechen musste. Beides ist im vorgenannten Beispiel nicht der Fall. Der Dieb konnte sich durch das geöffnete Fenster Zugang zum Raum verschaffen, in dem sich der Tresor befand. Der Tresor selbst war bereits geöffnet, da die Kassiererin gerade dabei war, die Tageseinnahmen dort zu hinterlegen. Auch von einem versicherten Raub kann hier eher nicht ausgegangen werden. Denn ein Raub setzt immer eine gewisse Physis voraus, also bei dem Stehlen muss unter Kraftaufwendung ein Widerstand angewendet oder gebrochen werden. Der Dieb konnte ohne Kraftaufwendung das Geld aus dem geöffneten Tresor entwenden. Die Kassiererin leistete zumindest keinen aktiven Widerstand und war starr vor Schreck.

Ob sich der Versicherer hier im vorgenannten Fall auf grobe Fahrlässigkeit berufen kann, steht auf einem anderen Blatt. Um dem vorzubeugen, sollten die Behältnisse, wie Tresore, in denen Sie Ihre Wertgegenstände aufbewahren, sowie die Türen und Fenster stets abgeschlossen sein. Ansonsten kann sich der Versicherer auf grobe Fahrlässigkeit berufen und den Versicherungsschutz versagen, zumindest kürzen.

Tipp für den Schadensfall: Sollten Sie Opfer eines Wohnungseinbruchs werden oder sonst Ihre Hausratversicherung in Anspruch nehmen müssen, informieren Sie zunächst sofort die Polizei und als zweites Ihren Versicherer. Halten Sie selbst auf Fotos die Einbruchsspuren fest. Fertigen Sie unbedingt eine so genannte Stehlgutliste an, in der sie die gestohlenen Gegenstände auflisten und zu welchem Preis sie gekauft wurden. Das gilt auch für Geschenke. Wenn Sie noch die Kaufbelege, Beipackzettel oder gar Fotos von den gestohlenen Gegenständen haben, umso besser. Fügen Sie auch diese der Stehlgutliste bei.

Alle Fachbeiträge zeigen

IT-Recht, Arbeitsrecht, Compliance
17.07.2026

KI-Technologie im Personalwesen (HR)

Dieser Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an KI-Systeme, die im Personalwesen eingesetzt werden, sowie mit den Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer, die solche Systeme gemäß der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) beantragen. Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem fünf Risikokategorien definiert werden und gleichzeitig zwischen KI-Systemen und KI-Modellen unterschieden wird. Aufgrund dieses Ansatzes bezieht sich die Einstufung des Risikos von KI-Systemen in erster Linie auf deren (möglichen) Zweck und/oder Wirkung.

Beitrag lesen
Internationales Arbeitsrecht
17.07.2026

Koalitionsvertrag: große Veränderungen für die soziale Sicherheit und die Arbeitsunfähigkeit (NLD)

Der aktuelle niederländische Koalitionsvertrag enthält neben dem Gesetz für Selbstständige auch eine Reihe von Plänen, die tiefgreifende Änderungen im System der Arbeitsunfähigkeit und der sozialen Sicherheit mit sich bringen. Diese Vorhaben haben weitreichende Folgen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Wir haben einige wichtige Punkte für Sie zusammengefasst.

Beitrag lesen
Medizin
Medizinrecht, Sozialrecht
16.07.2026

Off-label-Use und Nikolaus-Beschluss: Zwei Wege zur Kostenerstattung durch die Krankenkasse

Wer an einer Krebserkrankung leidet und ein Medikament benötigt, das für seine konkrete Situation nicht zugelassen ist, steht vor einer Frage, die über Gesundheit und Geld gleichermaßen entscheidet: Zahlt die gesetzliche Krankenkasse? Die Antwort hängt davon ab, auf welche rechtliche Grundlage sich der Versicherte stützen kann.

Beitrag lesen