Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Irrtümer im Versicherungsrecht Zahlt die Versicherung bei Alkohol am Steuer?

Kennen Sie das? Man sitzt abends mit Freunden oder der Familie zusammen (noch in Zeiten vor „Corona“) und irgendwann erzählt jemand, er habe neulich gehört, der Freund eines Freundes hätte mit Alkohol am Steuer einen Unfall verursacht. Dieser befürchte nun, dass sein Kfz-Haftpflichtversicherer nicht für den Schaden des geschädigten Unfallbeteiligten aufkomme. Es wird heiß diskutiert, und alle sind der Meinung, bei einem solch eklatanten Verkehrsverstoß – Alkohol am Steuer! – kann es nur so sein, dass die Versicherung nicht zahlt.Dies ist aber ein Irrtum.

In der Tat ist es so, dass die Versicherungsbedingungen dazu verpflichten, das Fahrzeug nicht zu fahren, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.Dies wird angenommen bei absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 1,1 Promille) oder auch schon bei relativer Fahruntüchtigkeit (ab 0,3 Promille) mit weiteren typisch alkoholbedingten Fahrfehlern, wie z.B. grundloses Abkommen von der Fahrbahn oder Auffahren auf ein stehendes Hindernis.

Wenn ein solcher Pflichtenverstoß vorliegt, also kurz gesagt „Alkohol am Steuer“, reicht dies aus rechtlicher Sicht noch nicht dazu aus, dass der Versicherer den Versicherungsschutz versagen darf. Es muss hinzukommen, dass diese Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wurde. Der Versicherungsnehmer muss also vorsätzlich im Zustand der Fahruntüchtigkeit gefahren sein. Häufiger ist der Fall, dass der Fahrer irrtümlich davon ausgeht, dass er noch fahrtüchtig ist, und damit grob fahrlässig handelt. Steht dies fest, so reicht dies noch immer nicht aus, dass der Versicherungsschutz entfällt.

Entscheidend ist vor allem, dass der Unfallschaden gerade aufgrund der Trunkenheit am Steuer verursacht wurde.

Hat also der Freund eines Freundes, obwohl er betrunken war, den Unfall verursacht, weil die Bremsen seines Fahrzeugs nicht mehr richtig funktioniert haben, so entfällt der Versicherungsschutz nicht deshalb, weil der Fahrer wegen Alkohol nicht mehr fahrtüchtig war.

Sollte es aber doch so sein, dass sich der Verkehrsunfall aufgrund der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit ereignet hat, kann bei einer groben Fahrlässigkeit auch nur eine Kürzung des Versicherungsschutzes in Betracht kommen.

Der Teufel liegt wie so oft im Detail. Dass aber Trunkenheit am Steuer stets und ohne Ausnahme zum Verlust des Versicherungsschutzes führt, ist ein Irrtum.

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeitsrecht
31.08.2026

BAG zieht Grenzen bei der Entgelttransparenz

Gleiche Tätigkeit, aber eine niedrigere Karrierestufe als die männlichen Kollegen: Eine IT-Spezialistin wollte deshalb wissen, was vergleichbare Beschäftigte verdienen. Dabei verlangte sie auch Informationen über Kollegen an anderen Standorten des Unternehmens. Das ging dem Bundesarbeitsgericht zu weit.

Beitrag lesen
Miet- und Immobilienrecht
31.08.2026

Klimaanlage im Wohnungseigentum: BGH erleichtert den Einbau von Splitgeräten (BGH, Urteil vom 17.07.2026 – V ZR 162/25)

Steigende Temperaturen erhöhen auch in Wohnungseigentumsanlagen den Bedarf an wirksamen Kühllösungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Juli 2026 die Rechtsposition bauwilliger Wohnungseigentümer deutlich gestärkt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Eigentümer die Gestattung eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen – auch wenn die Mehrheit der Gemeinschaft dies ablehnt.

Beitrag lesen
IT-Recht, Internationales Recht, Compliance und Wirtschaftsstrafrecht
31.08.2026

Der EU-KI-Akt in der Praxis: Was bringt der Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten?

Die Europäische Kommission hat den endgültigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht, der einen wichtigen praktischen Schritt bei der Umsetzung des EU-KI-Akts darstellt. Obwohl der Kodex freiwillig ist und für sich genommen keine neuen Rechtspflichten begründet, wird er in der Praxis vor allem bei der Auslegung und beim Nachweis der Einhaltung der Transparenzpflichten nach Art. 50 des KI-Akts eine bedeutende Rolle spielen.

Beitrag lesen