Alle Beiträge zum Stichwort: Erbschaft
Erbschaftssteuergesetz
Erbschaftsteuer / Nachlassplanung / Unternehmensnachfolge
Das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) gewährt in seinen §§ 13a – 13c ErbStG für den Erwerb bzw. die Übertragung von Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie Betrieben der Land- und Forstwirtschaft Privilegierungsmöglichkeiten, die unter Umständen eine vollständig steuerbefreite Übertragung dieses Vermögens sichern. Die einzelnen Voraussetzungen hierzu sind sehr komplex und vielschichtig.
Erbrecht
Bindungswirkung des Ehegattentestaments: Weder nachträgliche Testamentsvollstreckung noch nachträgliche Abänderung von Voll- zu Vorerben
Wechselbezügliche Verfügungen im gemeinschaftlichen Ehegattentestament unterliegen grundsätzlich einer Bindungswirkung und können nach dem Tod des Erstversterbenden nicht einseitig abgeändert werden. Deshalb bleibt auch dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) keine andere Möglichkeit, als auf die Einhaltung der von beiden Erblassern gemeinsam getroffenen Vereinbarung zu bestehen.
Wert der sozialen Einbindung des Erblassers bei der Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Wenn der Erblasser eine Schenkung macht und mit dem Beschenkten hierbei vereinbart, dass die Zuwendung unter Anrechnung auf bereits erbrachte und noch zu erbringende Pflege -/Betreuungsleistungen erfolgt, kann dies zu einer Verringerung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen führen.
Erbrecht
Der Erbfall ist eingetreten – Wie geht es weiter?
Ist der Erbfall eingetreten, sind neben der eigentlich im Vordergrund stehenden Trauerbewältigung eine Vielzahl von Dingen zu regeln. Häufig fühlt man sich als Hinterbliebener überfordert und weiß nicht recht, womit man anfangen soll. Mit diesem Beitrag soll eine erste Orientierung gegeben werden, welche Maßnahmen unmittelbar nach dem Erbfall zu ergreifen sind.
Erbrecht
Ergänzende Nachlassplanung zum Testament: Vorweggenommene Erbfolge durch lebzeitige Zuwendungen
Wer es bei der Vermögensnachfolge von Todes wegen nicht bei der gesetzlichen Erbfolge belassen, sondern eine auf seine individuelle Vermögens- und Lebenssituation zugeschnittene Nachlassplanung wünscht, muss aktiv werden und handeln.
Erbrecht
Digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Online-Accounts?
In der Vergangenheit haben Online-Dienste den Angehörigen den Zugriff auf die Nutzerkonten Verstorbener verweigert. Dazu hat der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil (vom 12.07.2018 – III ZR 183/17) klargestellt, dass der digitale Nachlass der Gesamtrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB unterliegt. Das bedeutet, dass der digitale Nachlass mit anderen Erbgegenständen gleichzusetzen ist.
Erbrecht
Testament: Alleinerbe – auch wenn andere ebenfalls etwas erben!
Auch wenn nach dem Wortlaut eines Testaments mehrere Personen etwas „erben“ sollen, kann die Auslegung ergeben, dass nur eine Person Alleinerbe werden sollte und die übrigen Begünstigten mit Vermächtnissen bedacht werden sollten. Hierfür spricht, wenn die einer Person zugewandten Vermögenswerte aus Sicht des Erblassers den wesentlichen Teil seines Nachlasses darstellen und diese Person nach dem Testament auch für die „Beerdigung und Folgekosten“ verantwortlich zeichnen sollte. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden.
Internationales Erbrecht
EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012: verweigerte Zuständigkeiten bei Tod in Pflegeheimen im EU-Ausland
Die EuErbVO Nr. 650/2012 gilt schon seit acht Jahren, aber beim Heimgang von Personen, die wegen der Pflege im Alter in einen anderen EU-Staat gezogen waren, gibt es immer wieder Fälle, in denen sich kein Gericht zuständig erklärt, das Erbverfahren durchzuführen.
Erbrecht
Enterbt? Das sind Ihre Rechte!
Wurden Sie enterbt, so fällt Ihr Erbteil grundsätzlich einer anderen Person zu. Sofern Sie jedoch ein naher Angehöriger des Erblassers waren, besteht zumindest ein Anspruch auf einen Teil des Vermögens, den sogenannten Pflichtteil.
Erbrecht
Nachweis des Urhebers eines Testamentes
In einem Erbscheinsverfahren muss die Testamensgültigkeit vom Nachlassgericht von Amts-wegen geprüft werden (§26 FamFG). Damit ein Erbschein erlassen werden kann, muss feststehen, dass die erbrechtlichen Erklärungen auch tatsächlich vom Erblasser eigenhändig niedergelegt wurden. Für die entsprechende richterliche Überzeugung genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der vernünftige Zweifel ausschließt.