Alle Beiträge zum Stichwort: Bauvertrag
Gemeinschaftseigentum „blind“ abgenommen – Abnahme bleibt trotz fehlender Abnahmereife wirksam
Die Abnahme markiert im Bau- und Bauträgerrecht einen zentralen rechtlichen Wendepunkt. Mit ihr werden Vergütungsansprüche fällig, die Beweislast kehrt sich um und Gewährleistungsfristen beginnen zu laufen. Umso konfliktträchtiger sind Fälle, in denen Erwerber eine Abnahme erklären, ohne die Bauleistungen tatsächlich überprüft zu haben. Mit Beschluss vom 2. Juni 2025 (8 U 29/24) hat das Oberlandesgericht Braunschweig klargestellt, dass eine ausdrücklich erklärte Abnahme auch dann wirksam bleibt, wenn das Gemeinschaftseigentum objektiv noch nicht abnahmereif war und die Erwerber dieses nicht besichtigt haben.
„Wertlose Leistung“ – Geld zurück!
Bestreitet der Auftragnehmer jeden Mangel, verweigert er damit auch die Nachbesserung
OLG-Urteil zu Nachtragsforderungen im Baurecht
Nachträge richtig abrechnen
Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 26. Juli 2024 (Az. 22 U 98/23) entschieden, dass Nachtragsarbeiten meist als Auftragserweiterung gelten und nach den bestehenden Preisen abzurechnen sind. Eine eigenständige Vergütung ist nur bei einer neuen vertraglichen Vereinbarung möglich. Diese Entscheidung sorgt für mehr Klarheit im Baurecht.
BGH: Trotz Vergütungsminderung Anspruch auf Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung
Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem aktuellen Urteil (Az. VII ZR 68/22) die Rechte von Bauherren gestärkt. Demnach kann trotz einer Vergütungsminderung weiterhin ein Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung gefordert werden. Diese Entscheidung schafft mehr Flexibilität und Rechtssicherheit bei Baumängeln. Erfahren Sie, was das Urteil für Bauherren bedeutet.
BGH zur VOB/B
Vergütungsanspruch bei geänderten Bauzeitenplänen
Der BGH hat am 19.09.24 zum Az. VII ZR 10/24 klargestellt: Die Übermittlung eines geänderten Bauzeitenplans stellt keine Anordnung nach VOB/B dar – und damit besteht kein automatischer Anspruch auf Mehrvergütung. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für Bauunternehmen und Auftraggeber. Erfahren Sie, worauf jetzt zu achten ist und wie Sie Ihre Rechte sichern können.
Privates Baurecht (Niederlande)
Wenn private Bauherrn die Zahlung der letzten 5% der Bausumme aussetzen (NL)
Am 1. Januar 2024 trat das Gesetz über die Qualitätssicherung im Baugewerbe („Wet kwaliteitsborging voor het bouwen“) in Kraft. Eine wichtige Änderung betrifft das Recht, die Zahlung von 5 % der Bausumme auszusetzen. Dabei handelt es sich um das Recht des Bauherrn, maximal 5 % der Vertragssumme von der Schlussrate einzubehalten und diesen Betrag bei einem Notar zu hinterlegen. In der Praxis werden sich die Folgen erst jetzt bemerkbar machen, da diese Änderung für Bauverträge in Bezug auf Häuser für private Bauherren gilt, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden.
Baurecht
Der versteckte Mangel – Mythos oder Wahrheit?
Was ist ein offener Mangel, was ein versteckter Mangel und wie unterscheidet sich letzterer von dem arglistig verschwiegenen Mangel? Wer trägt wann die Beweislast? Nebst unterschiedlichen Voraussetzungen liegen auch unterschiedliche Gewährleistungsfristen vor.
Bauvertragsrecht Österreich
Unzulässige Klausel in Bauträgerverträgen (AT)
Aufgrund der derzeit vorherrschenden und allgemein wirtschaftlich schwierigen Situation scheint der große Bauboom zumindest vorübergehend gebrochen zu sein. Bauträgerverträge wurden und werden aber freilich auch weiterhin abgeschlossen. Mit der Frage der Zulässigkeit bestimmter Klauseln in einem zwischen einem Bauträger und einem Verbraucher abgeschlossenen Vertrag befasste sich jüngst auch der Oberste Gerichtshof
Kündigungsrecht
Bauvertrag trifft auf Insolvenzrecht
Der Umstand, dass über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Für Bauverträge ist dies anders. Denn für dies gibt es in § 8 Abs. 2 VOB/B hierzu eine Sonderregelung, die als mit der Insolvenzordnung vereinbar angesehen wird.
Baurecht Österreich
Regressansprüche gegenüber der Projektsteuerung (AUT)
Die Bauherrin klagte im Vorprozess die (nunmehrige) Klägerin und verlangte Schadenersatz. Der Fenstermonteur, die ÖBA, und der Planer teilten sich den entstandenen Schaden auf. Die Projektsteuerung war nicht bereit, sich bei diesem Vergleich zu beteiligen.