Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Kündigungsrecht Bauvertrag trifft auf Insolvenzrecht

Der Umstand, dass über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, ist grundsätzlich kein Kündigungsgrund. Für Bauverträge ist dies anders. Denn für dies gibt es in § 8 Abs. 2 VOB/B hierzu eine Sonderregelung, die als mit der Insolvenzordnung vereinbar angesehen wird.

Danach kann der Auftraggeber einen Vertrag kündigen, wenn über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzverfahren beantragt ist, ein solches Verfahren eröffnet wird oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Aus einer derartigen Kündigung, die damit berechtigt ist und ein Vertragsverhältnis vorzeitig beendet, können Schadensersatzansprüche entstehen.

In einem von Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19.10.2023 (Az. IX ZR 249/22) zu entscheidenden Sachverhalt stellte sich die Situation hierzu wie folgt dar: Die mit Metallbauarbeiten beauftragte Firma fiel in die Insolvenz. Ihr Vertragspartner kündigte nach § 8 Abs. 2 VOB/B den Werkvertrag außerordentlich fristlos.

Neben diesem gekündigten Vertragsverhältnis gab es weitere Verträge mit dieser Metallbaufirma und hieraus Schlussrechnungen in Höhe von über Euro 180.000,00. Gegenüber diesen Forderungen des Insolvenzverwalters der Metallbaufirma rechnete der Beklagte, der die vorbenannte Kündigung des weiteren Vertragsverhältnisses aufgrund der Insolvenz vorgenommen hatte, mit Schadensersatzansprüchen auf.

Diese Aufrechnung focht der Insolvenzverwalter der Metallbaufirma an. Und diese Klage auf Anfechtung des Insolvenzverwalters hatte Erfolg. Denn der Bundesgerichtshof geht davon aus, dass diese Aufrechnungslage unter den Voraussetzungen nach § 130 InsO entstanden war. Die Voraussetzungen für eine Anfechtung nach § 130 InsO sind folgende:

  • Die Aufrechnungslage ist in den letzten 3 Monaten vor dem Insolvenzantrag hergestellt worden.
  • Die Insolvenzschuldnerin (also hier Metallbaufirma) war zu diesem Zeitpunkt zahlungsunfähig.
  • Und der Vertragspartner der insolventen Metallbaufirma kannte die Insolvenzeröffnung, denn: sonst hätte es diese Kündigung nach § 8 Abs. 2 VOB/B nicht geben können.

Die Besonderheit in diesem Fall und in dieser Entscheidung liegt in folgender Differenzierung des Bundesgerichtshofes: Aus der Wirksamkeit der Sonderkündigung, zu der die Berechtigung nach § 8 Abs. 2 VOB/B bestand, folge nicht, dass der Vertragspartner mit dem daraus resultierenden Schadenersatzanspruch auch aufrechnen könne. Die Wirksamkeit einer insolvenzabhängigen Kündigung sei von der Frage der Anfechtbarkeit der Herstellung der Aufrechnungslage zu trennen. Mit anderen Worten: Alleine aufgrund des Umstandes, dass man berechtigt einen Bauvertrag kündigen darf, folgt nicht automatisch, dass man auch berechtigt mit daraus herrührenden Schadensersatzansprüchen aufrechnen darf.

Dies nimmt der Bundesgerichtshof zumindest für die Fälle an, in denen die aufrechenbar gegenüberstehenden Forderungen aus unterschiedlichen Verträgen stammen. Ob dies auch anzunehmen sei, wenn Anspruch und Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren, lässt der Bundesgerichtshof in der Entscheidung offen.

Beitrag veröffentlicht am
23. Januar 2024

Carsten Lange
dh&k Rechtsanwälte Steuerberater
Rechtsanwalt, Insolvenzverwalter, Mediator (DAA), Wirtschaftsmediator, Bankkaufmann

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeitsrecht
31.08.2026

BAG zieht Grenzen bei der Entgelttransparenz

Gleiche Tätigkeit, aber eine niedrigere Karrierestufe als die männlichen Kollegen: Eine IT-Spezialistin wollte deshalb wissen, was vergleichbare Beschäftigte verdienen. Dabei verlangte sie auch Informationen über Kollegen an anderen Standorten des Unternehmens. Das ging dem Bundesarbeitsgericht zu weit.

Beitrag lesen
Miet- und Immobilienrecht
31.08.2026

Klimaanlage im Wohnungseigentum: BGH erleichtert den Einbau von Splitgeräten (BGH, Urteil vom 17.07.2026 – V ZR 162/25)

Steigende Temperaturen erhöhen auch in Wohnungseigentumsanlagen den Bedarf an wirksamen Kühllösungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Juli 2026 die Rechtsposition bauwilliger Wohnungseigentümer deutlich gestärkt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Eigentümer die Gestattung eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen – auch wenn die Mehrheit der Gemeinschaft dies ablehnt.

Beitrag lesen
IT-Recht, Internationales Recht, Compliance und Wirtschaftsstrafrecht
31.08.2026

Der EU-KI-Akt in der Praxis: Was bringt der Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten?

Die Europäische Kommission hat den endgültigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht, der einen wichtigen praktischen Schritt bei der Umsetzung des EU-KI-Akts darstellt. Obwohl der Kodex freiwillig ist und für sich genommen keine neuen Rechtspflichten begründet, wird er in der Praxis vor allem bei der Auslegung und beim Nachweis der Einhaltung der Transparenzpflichten nach Art. 50 des KI-Akts eine bedeutende Rolle spielen.

Beitrag lesen