Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Finanzgerichtsprozess Begründung von Urteilen: Finanzgericht kann auf Argumentation des Finanzamts verweisen

Gegen das Urteil eines Finanzgerichts (FG) kann mit einer Revision vorgegangen werden, wenn ein Verfahrensmangel vorliegt, auf dem die Entscheidung beruht. Ein solcher Mangel liegt unter anderem vor, wenn die finanzgerichtliche Entscheidung nicht begründet ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Urteilsgründe komplett fehlen, substanzlos sind oder dem Prozessbeteiligten die Möglichkeit entziehen, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.

Hinweis : Kein Verfahrensmangel liegt indes vor, wenn eine Urteilsbegründung nicht den Erwartungen der Prozessbeteiligten entspricht, lückenhaft, rechtsfehlerhaft, nicht überzeugend oder äußerst knapp gehalten ist.

Zur Begründungserleichterung haben FG nach der Finanzgerichtsordnung das Recht, von der Darstellung ihrer Entscheidungsgründe abzusehen und stattdessen auf die Begründung des Finanzamts (FA), zum Beispiel in einem Steuerbescheid oder einer Einspruchsentscheidung, zu verweisen. Ihre Grenzen findet diese Begründungserleichterung aber dann, wenn sich das FG auf eine widersprüchliche, unvollständige oder unzulänglich begründete Einspruchsentscheidung des FA beruft.

Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass das FG zur Begründungserleichterung nicht nur auf die Argumentation in Steuerbescheiden oder anderen Verwaltungsakten des FA Bezug nehmen darf, sondern auch auf anderweitige Schriftsätze der Behörde. Vorliegend hatte das FG zur Urteilsbegründung auf Stellungnahmen verwiesen, die das FA im Klageverfahren eingereicht hatte. Wichtig ist aber, dass für die Klägerseite nach wie vor erkennbar sein muss, aufgrund welcher Feststellungen und Beurteilungen das FG seine Entscheidung getroffen hat.

Quellen: BFH, Beschl. v. 26.11.2024 – VIII B 79/23, NV; www.bundesfinanzhof.de

Beitrag veröffentlicht am
24. Februar 2025

Thomas Bußhardt
LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

nachbar-haus-wohnung
Wohnungseigentumsrecht
12.01.2026

Instandhaltungskosten in der WEG: Mehrheit darf Minderheit nicht benachteiligen

Die Neuregelung der Kostenverteilung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist ein wichtiges Instrument, um strukturelle Veränderungen oder veränderte Nutzungsrealitäten bei Instandhaltungsmaßnahmen Rechnung zu tragen. Das Landgericht München I hat mit seinem Urteil vom 9. Januar 2025 (36 S 10132/23 WEG) erneut bekräftigt, dass ein abweichender Beschluss über die Verteilung von Sanierungskosten zwar grundsätzlich möglich ist, dieser aber an klare sachliche Kriterien gebunden ist. Eine bloß willkürliche oder einseitige Belastung einzelner Eigentümergruppen hält das Gericht nicht für zulässig.

Beitrag lesen
Erbrecht
12.01.2026

Erben müssen genau bestimmt sein

Testamente sollen den letzten Willen eindeutig festhalten und rechtssicher umsetzen. In der Praxis scheitert dies jedoch häufig an unklaren oder zu vagen Formulierungen. Der Beschluss des Oberlandesgericht Karlsruhe vom 10. Juli 2025 (Az. 14 W 36/24 (Wx)) zeigt exemplarisch, dass gut gemeinte, aber unbestimmte Anordnungen zur Erbfolge unwirksam sein können – mit der Folge, dass der Wille des Erblassers letztlich nicht umgesetzt wird.

Beitrag lesen
Auto-winter-schnee-verkehr
Allgemeines Zivilrecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht, Haftungsrecht
12.01.2026

Auf einem Firmenparkplatz ausgerutscht – keine Haftung für einzelne Eisstellen

Nach einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts München vom 25. Februar 2025 (Az. 173 C 24363/24) ist ein Unternehmen grundsätzlich nicht für einzelne glatte oder vereiste Stellen auf einem Firmenparkplatz im Winter haftbar, soweit keine allgemeine Glättebildung vorliegt und keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden kann.

Beitrag lesen