Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Corona und Kurzarbeit / Homeoffice

Was bedeutet Kurzarbeit?

Die Kurzarbeit bedeutet, dass die Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum weniger oder gar nicht beschäftigt werden. Die übliche Arbeitszeit kann somit auch auf null herabgesetzt werden. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er einen reduzierten Lohn erhält. Der fehlende Verdienst wird dann teilweise durch Kurzarbeitergeld ausgeglichen. Dieses wird von der Agentur für Arbeit auf Antrag des Arbeitgebers gezahlt. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes hängt davon ab, wie hoch Ihr finanzieller Verlust nach Zahlung von Steuern für Sie ist. Grundsätzlich werden aber rund 60 % des ausgefallenen Nettoentgeltes bezahlt. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld rund 67 % des ausgefallenen Nettoentgeltes.

Kann Kurzarbeit vom Arbeitgeber einseitig angeordnet werden?

Die einseitige Anordnung der Kurzarbeit durch den Arbeitgeber ist gesetzlich nicht vorgesehen. Eine einseitige Anordnung der Kurzarbeit ist für den Arbeitgeber jedoch dann möglich, wenn der Arbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarung oder der Tarifvertrag eine solche Möglichkeit vorsieht. In allen anderen Fällen ist die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.

Muss ich einer Kurzarbeitsvereinbarung zustimmen?

Eine Zustimmungspflicht des Arbeitnehmers besteht nicht. Sollte der Arbeitnehmer seine Zustimmung zur Kurzarbeit jedoch verweigern, begibt er sich in das Risiko, betriebsbedingt gekündigt zu werden.

Darf ich während der Kurzarbeit woanders arbeiten?

Arbeitnehmer, welche schon vor Einführung einer Kurzarbeit eine Nebentätigkeit ausgeübt hatten, können diese weiter ausüben. Maßgeblich ist der erste Abrechnungsmonat des Kurzarbeitergeldes. Das daraus erzielte Einkommen wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Anders verhält es sich jedoch, wenn eine neue Tätigkeit aufgenommen wird oder die bestehende Nebenbeschäftigung erweitert wird. In diesem Fall wird das Einkommen bis zur Höhe des bisherigen Verdienstes nicht auf das gezahlte Kurzarbeitergeld angerechnet. Erst wenn das Gesamteinkommen den bisherigen Verdienst überschreitet, verringert sich das Kurzarbeitergeld entsprechend.

Darf der Arbeitgeber Home Office anordnen?

Die Arbeit von zu Hause aus, kann der Arbeitgeber aufgrund des besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes der Wohnung nicht einseitig anordnen. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber für die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen im Homeoffice verantwortlich ist. Hierfür wäre eine Risikoanalyse und eine entsprechende Besichtigung durch den Arbeitgeber erforderlich.

Alle Fachbeiträge zeigen

Verkehrsrecht
08.06.2026

Versehentlich falsch geblinkt – Motorradfahrer haftet trotz Vorfahrt mit

Wer mit eingeschaltetem Blinker weiterfährt, obwohl er gar nicht abbiegen möchte, riskiert nicht nur Missverständnisse im Straßenverkehr, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte zu entscheiden, wie die Haftung zu verteilen ist, wenn ein Motorradfahrer versehentlich rechts blinkt, ein wartepflichtiger Autofahrer deshalb auf eine Abbiegeabsicht vertraut und es zur Kollision kommt. Das Gericht sprach dem Motorradfahrer eine Mithaftung von einem Drittel zu – obwohl der Autofahrer die Vorfahrt verletzt hatte

Beitrag lesen
Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht
08.06.2026

Auftraggeber voreilig vom Werkvertrag zurückgetreten – Verhandlungen können die Nachbesserungsfrist stillschweigend verlängern

Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte sich mit einer in der Praxis häufigen Konstellation zu befassen: Der Auftraggeber rügt Mängel, setzt eine Frist zur Nachbesserung und erklärt später den Rücktritt vom Vertrag. Problematisch wird es jedoch, wenn die Parteien während der laufenden Frist weiterhin über die Mängelbeseitigung verhandeln. Genau dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass der Rücktritt des Auftraggebers als verfrüht und damit unwirksam angesehen wurde.

Beitrag lesen
Internationales Steuerrecht
01.06.2026

Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren über einen anderen EU-Mitgliedstaat – wo entsteht die Steuerpflicht

Wie wird die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern über einen anderen EU-Mitgliedstaat als den Ort des tatsächlichen Verbrauchs angewendet und welche Pflichten haben der Importeur und der Endabnehmer? Entscheidend für Mehrwertsteuerzwecke ist nicht das Land des Eintritts, sondern der Ort des tatsächlichen Verbrauchs.

Beitrag lesen