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Familienrecht aktuell Darf ich Fotos meines minderjährigen Kindes ohne Einwilligung des mitsorgeberechtigten Elternteils ins Internet stellen?

Facebook, Instagram und Co. – jeder kennt es, fast jeder nutzt es. Diese und diverse andere Plattformen werden benutzt, um Fotos ins Internet zu stellen. Der Schnappschuss vom letzten Kindergeburtstag, ein Bild vom ersten Schultag des Kindes, Motive gibt es genügend, um diese stolz mit der Welt zu teilen.

Doch was ist, wenn ein Elternteil sich ausdrücklich gegen Bildnisse des gemeinsamen minderjährigen Kindes im Internet und in den sozialen Medien ausspricht? Hat eine Veröffentlichung dann zu unterbleiben?

Die Antwort ist eindeutig: Ja!

Sofern die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben, müssen beide einwilligen. Die Einwilligung muss dabei vor der Veröffentlichung vorliegen. Sie kann im Übrigen auch auf bestimmte Medien beschränkt werden.

Der nicht einverstandene Elternteil kann zum einen verlangen, dass die Bilder gelöscht werden und zum anderen, dass künftig keine weiteren Bilder des gemeinsamen minderjährigen Kindes ohne seine Einwilligung im Internet oder in sozialen Medien veröffentlicht werden.

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Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht
13.03.2026

Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

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Arbeitsrecht, Compliance
13.03.2026

Vorgeschriebene Mitgliedschaft in dem für die Branche geltenden Rentenfonds - möglicherweise eine Untergrenze! (NLD)

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

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Gemeinschaftseigentum
13.03.2026

Wärmepumpen auf Gemeinschaftsgrundstücken, Beschluss der Eigentümergemeinschaft ist nichtig

Eine Eigentümergemeinschaft beschließt in einer Versammlung, für einige Eigentümer einer Wohnung Außenanlagen für Wärmepumpen zu installieren. Diese Wärmepumpen werden auf dem Gemeinschaftsgrundstück aufgestellt.

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