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Familienrecht aktuell Darf ich Fotos meines minderjährigen Kindes ohne Einwilligung des mitsorgeberechtigten Elternteils ins Internet stellen?

Facebook, Instagram und Co. – jeder kennt es, fast jeder nutzt es. Diese und diverse andere Plattformen werden benutzt, um Fotos ins Internet zu stellen. Der Schnappschuss vom letzten Kindergeburtstag, ein Bild vom ersten Schultag des Kindes, Motive gibt es genügend, um diese stolz mit der Welt zu teilen.

Doch was ist, wenn ein Elternteil sich ausdrücklich gegen Bildnisse des gemeinsamen minderjährigen Kindes im Internet und in den sozialen Medien ausspricht? Hat eine Veröffentlichung dann zu unterbleiben?

Die Antwort ist eindeutig: Ja!

Sofern die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben, müssen beide einwilligen. Die Einwilligung muss dabei vor der Veröffentlichung vorliegen. Sie kann im Übrigen auch auf bestimmte Medien beschränkt werden.

Der nicht einverstandene Elternteil kann zum einen verlangen, dass die Bilder gelöscht werden und zum anderen, dass künftig keine weiteren Bilder des gemeinsamen minderjährigen Kindes ohne seine Einwilligung im Internet oder in sozialen Medien veröffentlicht werden.

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Stiftungsrecht
05.01.2026

Stiftungsregister wird wohl auf 2028 verschoben

"In Bezug ... auf die Verschiebung des Inkrafttretens des Stiftungsregistergesetzes gibt es keine Alternative." So steht es in der BR-Drucksache 437/25 vom 05.09.2025. Neu ist damit die zeitliche Verschiebung der Inbetriebnahme – derzeit noch vorgesehen für den 01.01.2026 – auf den 01.01.2028, da zum 01.01.2026 die für das Führen des Stiftungsregisters notwendige Technik noch nicht bereitstehen wird. Keine Alternative, – das klingt nicht gerade danach, als ob die Stiftungslobby hieran noch etwas ändern könnte.

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Steuerrecht
05.01.2026

Grundstücksverwaltungs-GmbH: keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Überschreiten der Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel

Der Bundesfinanzhof macht klar, dass es die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nur gibt, wenn der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung eingehalten wird. Einer Grundstücksverwaltungs-GmbH, die en-bloc fünf Grundstücke verkaufte, wurde die erweiterte Kürzung versagt, da sie die Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel überschritt.

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Steuerrecht
05.01.2026

BMF veröffentlicht aktualisierte GoBD

Das BMF hat erneut die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen) aktualisiert. Gleich vorweg: Natürlich bedeuten Neuerungen bei den GoBD für Unternehmer zeitliche Herausforderungen und Anpassungen bei der Aufbewahrung bzw. Archivierung von Buchführungsunterlagen. Doch die aktuellen Anpassungen bringen vor allem Erleichterungen.

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