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Familienrecht aktuell Darf ich Fotos meines minderjährigen Kindes ohne Einwilligung des mitsorgeberechtigten Elternteils ins Internet stellen?

Facebook, Instagram und Co. – jeder kennt es, fast jeder nutzt es. Diese und diverse andere Plattformen werden benutzt, um Fotos ins Internet zu stellen. Der Schnappschuss vom letzten Kindergeburtstag, ein Bild vom ersten Schultag des Kindes, Motive gibt es genügend, um diese stolz mit der Welt zu teilen.

Doch was ist, wenn ein Elternteil sich ausdrücklich gegen Bildnisse des gemeinsamen minderjährigen Kindes im Internet und in den sozialen Medien ausspricht? Hat eine Veröffentlichung dann zu unterbleiben?

Die Antwort ist eindeutig: Ja!

Sofern die Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben, müssen beide einwilligen. Die Einwilligung muss dabei vor der Veröffentlichung vorliegen. Sie kann im Übrigen auch auf bestimmte Medien beschränkt werden.

Der nicht einverstandene Elternteil kann zum einen verlangen, dass die Bilder gelöscht werden und zum anderen, dass künftig keine weiteren Bilder des gemeinsamen minderjährigen Kindes ohne seine Einwilligung im Internet oder in sozialen Medien veröffentlicht werden.

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