Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Eherecht Die Immobilie im Fall der Trennung

Oftmals haben Eheleute während bestehender Ehe eine gemeinsame Eigentumswohnung oder ein Haus gekauft oder gebaut. Im Fall der Trennung gibt es hierüber nicht selten Streit.

Im Gesetz wird die bislang genutzte Wohnung oder das Haus als „Ehewohnung“ bezeichnet. Sie wird bis zur Rechtskraft der Scheidung geschützt. Denn in der Trennungszeit sollen sich die Ehegatten darüber klar werden, ob ihre Ehe endgültig gescheitert oder eine Versöhnung möglich ist. In dieser Zeit soll die Ehewohnung nicht leichtfertig aufgegeben oder veräußert werden müssen.

Unmittelbar nach einer Trennung geht es oft um die Frage, wer die Ehewohnung verlässt. Dabei fürchten viele, mit dem Auszug ihre Rechte an der Ehewohnung aufzugeben. Dies ist nicht der Fall. An den Eigentumsverhältnissen ändert ein Auszug eines Ehegatten nichts. Auch das Nutzungsrecht steht beiden Ehepartnern gleichermaßen zu. Mit einer Besonderheit: Zieht ein Ehepartner aus und erklärt binnen sechs Monaten keinen ernsthaften Rückkehrwillen, gilt die gesetzliche Vermutung, dass die Nutzung dem anderen Ehegatten überlassen wurde. Können sich die Eheleute über die Nutzung nicht einigen, besteht die Möglichkeit gerichtlicher Klärung durch einen Antrag auf Wohnungszuweisung.

Zieht ein Ehegatte aus der im gemeinsamen Eigentum stehenden Ehewohnung aus, kann er grundsätzlich von dem in der Wohnung verbliebenen Ehegatten eine Vergütung für die Nutzung verlangen. Sie kann entfallen, wenn sie bei der Bemessung des Trennungsunterhaltes bereits berücksichtigt wird. Dem in der Wohnung verbliebenen Ehepartner wird dann ein Wohnwert angerechnet.

Zahlt ein Ehegatte die Rate für die Ehewohnung aus einem gemeinsamen Darlehensvertrag nach Trennung alleine weiter, kann er von dem anderen die hälftige Erstattung verlangen. Kommt Trennungsunterhalt in Betracht, wird diese Belastung ebenfalls bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.

Die Eheleute können sich bereits in der Trennungszeit darüber verständigen, was mit der Ehewohnung langfristig geschehen soll. Es gibt viele Regelungsmöglichkeiten, die alle Einvernehmen voraussetzen. Bei Uneinigkeit kommt nur die Teilungsversteigerung in Betracht. Dabei wird die Immobilie zwangsversteigert und der Erlös abzüglich der Lasten und Kosten entsprechend der Eigentumsanteile auf die Ehegatten verteilt. Während der Trennungszeit, das heißt bis zur Rechtskraft der Scheidung, kommt ein Antrag auf Teilungsversteigerung allerdings nur in Fällen in Betracht, in denen besondere ehevertragliche Regelungen vorliegen oder die Ehewohnung nicht das wesentliche Vermögen darstellt.

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeitsrecht
31.08.2026

BAG zieht Grenzen bei der Entgelttransparenz

Gleiche Tätigkeit, aber eine niedrigere Karrierestufe als die männlichen Kollegen: Eine IT-Spezialistin wollte deshalb wissen, was vergleichbare Beschäftigte verdienen. Dabei verlangte sie auch Informationen über Kollegen an anderen Standorten des Unternehmens. Das ging dem Bundesarbeitsgericht zu weit.

Beitrag lesen
Miet- und Immobilienrecht
31.08.2026

Klimaanlage im Wohnungseigentum: BGH erleichtert den Einbau von Splitgeräten (BGH, Urteil vom 17.07.2026 – V ZR 162/25)

Steigende Temperaturen erhöhen auch in Wohnungseigentumsanlagen den Bedarf an wirksamen Kühllösungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 17. Juli 2026 die Rechtsposition bauwilliger Wohnungseigentümer deutlich gestärkt: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Eigentümer die Gestattung eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen – auch wenn die Mehrheit der Gemeinschaft dies ablehnt.

Beitrag lesen
IT-Recht, Internationales Recht, Compliance und Wirtschaftsstrafrecht
31.08.2026

Der EU-KI-Akt in der Praxis: Was bringt der Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten?

Die Europäische Kommission hat den endgültigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten veröffentlicht, der einen wichtigen praktischen Schritt bei der Umsetzung des EU-KI-Akts darstellt. Obwohl der Kodex freiwillig ist und für sich genommen keine neuen Rechtspflichten begründet, wird er in der Praxis vor allem bei der Auslegung und beim Nachweis der Einhaltung der Transparenzpflichten nach Art. 50 des KI-Akts eine bedeutende Rolle spielen.

Beitrag lesen