Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Erbrecht Die Immobilie in der Erbengemeinschaft

In einer Erbengemeinschaft gehört den Miterben als Gesamthandsgemeinschaft der gesamte Nachlass gemeinsam. Die Veräußerung einer Immobilie ist nur mit Zustimmung aller Miterben möglich.

Stimmen nicht alle Erben einem Verkauf zu, bleibt häufig nur der Weg der Teilungsversteigerung. Bei der Teilungsversteigerung handelt es sich um eine spezielle Form der Zwangsversteigerung. Ihr Ziel besteht darin, das Vermögen, das in der Immobilie gebunden ist, zu Geld zu machen, was dann wiederum gemäß den Erbquoten verteilt werden kann. Die Teilungsversteigerung ist jedoch ein langwieriges Verfahren und führt oft nicht zu dem gewünschten Versteigerungserlös.

Weitere Probleme ergeben sich, wenn einer der Miterben bereits in der Immobilie wohnt. Ein Nutzungsrecht der Immobilie steht grundsätzlich jedem Miterben zu, jedoch nur soweit, wie er den Gebrauch durch die übrigen Miterben nicht beeinträchtigt. Die Miterben können dann in der Regel eine Nutzungsentschädigung verlangen.

Ein ebenfalls streitträchtiges Thema sind die Kosten für die Verwaltung der Immobilie. Für Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung ist grundsätzlich ein Mehrheitsbeschluss ausreichend. Bei außerordentlichen Maßnahmen ist wiederum Einstimmigkeit gefordert.

In der Praxis kostet der Erhalt und die Verwaltung von Immobilien viel Geld, was teilweise von einzelnen Erben vorgestreckt wird. Entsprechende Aufwendungsersatzansprüche müssen häufig gegenüber den Miterben durchgesetzt werden. Etwaige Mieteinnahmen werden gemäß Gesetz erst bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verteilt.

Eine Immobilie im Nachlass kann zu viel Streit und zu finanziellen Verlusten in der Erbengemeinschaft führen. Zur Vermeidung solcher Probleme sollten in einem Testament entsprechende Regelungen getroffen werden. Mit Teilungsanordnungen, Vorausvermächtnissen oder der Anordnung einer Testamentsvollstreckung können viele Probleme verhindert werden.

Alle Fachbeiträge zeigen

Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Werkvertragsrecht, Insolvenzrecht
06.02.2026

Mangelhafte Werkleistung und Insolvenz: Wann wird Werklohn trotz Mängeln fällig?

Ein Handwerksbetrieb deckt das Dach eines Hauses, doch nach Abschluss der Arbeiten bemängelt der Auftraggeber die Ausführung, gravierende Fehler sind unübersehbar. Kurz darauf wird über das Vermögen des Handwerkers das Insolvenzverfahren eröffnet.

Beitrag lesen
Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht, Baurecht
02.02.2026

Gemeinschaftseigentum „blind“ abgenommen – Abnahme bleibt trotz fehlender Abnahmereife wirksam

Die Abnahme markiert im Bau- und Bauträgerrecht einen zentralen rechtlichen Wendepunkt. Mit ihr werden Vergütungsansprüche fällig, die Beweislast kehrt sich um und Gewährleistungsfristen beginnen zu laufen. Umso konfliktträchtiger sind Fälle, in denen Erwerber eine Abnahme erklären, ohne die Bauleistungen tatsächlich überprüft zu haben. Mit Beschluss vom 2. Juni 2025 (8 U 29/24) hat das Oberlandesgericht Braunschweig klargestellt, dass eine ausdrücklich erklärte Abnahme auch dann wirksam bleibt, wenn das Gemeinschaftseigentum objektiv noch nicht abnahmereif war und die Erwerber dieses nicht besichtigt haben.

Beitrag lesen
nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
02.02.2026

Eigenbedarf für Hamburg-Besuche – Zweitwohnung für Familie und Kultur rechtfertigt Kündigung

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen, beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Besonders umstritten sind Fälle, in denen die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz, sondern lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll. Mit Urteil vom 10. Juni 2025 (311 S 4/25) hat das Landgericht Hamburg klargestellt, dass auch eine solche Nutzung einen berechtigten Eigenbedarf begründen kann, wenn sie nachvollziehbar, lebensnah und ernsthaft beabsichtigt ist.

Beitrag lesen