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Erbrecht Die Immobilie in der Erbengemeinschaft

In einer Erbengemeinschaft gehört den Miterben als Gesamthandsgemeinschaft der gesamte Nachlass gemeinsam. Die Veräußerung einer Immobilie ist nur mit Zustimmung aller Miterben möglich.

Stimmen nicht alle Erben einem Verkauf zu, bleibt häufig nur der Weg der Teilungsversteigerung. Bei der Teilungsversteigerung handelt es sich um eine spezielle Form der Zwangsversteigerung. Ihr Ziel besteht darin, das Vermögen, das in der Immobilie gebunden ist, zu Geld zu machen, was dann wiederum gemäß den Erbquoten verteilt werden kann. Die Teilungsversteigerung ist jedoch ein langwieriges Verfahren und führt oft nicht zu dem gewünschten Versteigerungserlös.

Weitere Probleme ergeben sich, wenn einer der Miterben bereits in der Immobilie wohnt. Ein Nutzungsrecht der Immobilie steht grundsätzlich jedem Miterben zu, jedoch nur soweit, wie er den Gebrauch durch die übrigen Miterben nicht beeinträchtigt. Die Miterben können dann in der Regel eine Nutzungsentschädigung verlangen.

Ein ebenfalls streitträchtiges Thema sind die Kosten für die Verwaltung der Immobilie. Für Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung ist grundsätzlich ein Mehrheitsbeschluss ausreichend. Bei außerordentlichen Maßnahmen ist wiederum Einstimmigkeit gefordert.

In der Praxis kostet der Erhalt und die Verwaltung von Immobilien viel Geld, was teilweise von einzelnen Erben vorgestreckt wird. Entsprechende Aufwendungsersatzansprüche müssen häufig gegenüber den Miterben durchgesetzt werden. Etwaige Mieteinnahmen werden gemäß Gesetz erst bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verteilt.

Eine Immobilie im Nachlass kann zu viel Streit und zu finanziellen Verlusten in der Erbengemeinschaft führen. Zur Vermeidung solcher Probleme sollten in einem Testament entsprechende Regelungen getroffen werden. Mit Teilungsanordnungen, Vorausvermächtnissen oder der Anordnung einer Testamentsvollstreckung können viele Probleme verhindert werden.

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08.06.2026

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Wer mit eingeschaltetem Blinker weiterfährt, obwohl er gar nicht abbiegen möchte, riskiert nicht nur Missverständnisse im Straßenverkehr, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte zu entscheiden, wie die Haftung zu verteilen ist, wenn ein Motorradfahrer versehentlich rechts blinkt, ein wartepflichtiger Autofahrer deshalb auf eine Abbiegeabsicht vertraut und es zur Kollision kommt. Das Gericht sprach dem Motorradfahrer eine Mithaftung von einem Drittel zu – obwohl der Autofahrer die Vorfahrt verletzt hatte

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Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht
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Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte sich mit einer in der Praxis häufigen Konstellation zu befassen: Der Auftraggeber rügt Mängel, setzt eine Frist zur Nachbesserung und erklärt später den Rücktritt vom Vertrag. Problematisch wird es jedoch, wenn die Parteien während der laufenden Frist weiterhin über die Mängelbeseitigung verhandeln. Genau dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass der Rücktritt des Auftraggebers als verfrüht und damit unwirksam angesehen wurde.

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Internationales Steuerrecht
01.06.2026

Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren über einen anderen EU-Mitgliedstaat – wo entsteht die Steuerpflicht

Wie wird die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern über einen anderen EU-Mitgliedstaat als den Ort des tatsächlichen Verbrauchs angewendet und welche Pflichten haben der Importeur und der Endabnehmer? Entscheidend für Mehrwertsteuerzwecke ist nicht das Land des Eintritts, sondern der Ort des tatsächlichen Verbrauchs.

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