Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Nachbarrecht Die Schlehdorn-Entscheidung des OGH (AT)

Der Oberste Gerichtshof setzte sich vor kurzem wieder einmal ( OGH 13.09.2021, 10 Ob 22/21i; www.ris.bka. gv.at/jus) detailliert mit dem Problemfall des Herüberwachsens von Ästen und Wurzeln vom Nachbargrundstück auseinander. Entsprechend der Bestimmung des § 422 ABGB kann jeder Eigentümer die in seinen Grund eindringenden Wurzeln eines fremden Baumes oder einer anderen fremden Pflanze auf seinem Boden entfernen und die über seinem Luftraum hängenden Äste abschneiden oder sonst benützen. Einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch nach § 364 ABGB gewährt der OGH nur dann, wenn es durch die Pflanzenteile zu einem die Güter des Nachbarn konkret gefährdenden und deshalb rechtswidrigen Zustand kommt und wenn die Beeinträchtigung unter Bedachtnahme auf das nachbarrechtliche Rücksichtnahmegebot die übliche Benützung des Grundeigentums wesentlich beeinträchtigt und einen unzumutbaren Zustand herbeiführt.

Der OGH bleibt daher bei seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach dem Selbsthilferecht des Grundeigentümers ein Vorrang zukommt und ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch basierend auf einer unmittelbaren Zuleitung gemäß § 364 ABGB nur unter strengen Voraussetzungen besteht.

Alle Fachbeiträge zeigen

Wohnungstürschlüssel
Mietrecht, Wohnraummietrecht
26.02.2026

Gewinnerzielung durch Untervermietung als Kündigungsgrund

Mit Urteil vom 28. Januar 2026 (VIII ZR 228/23) hat der Bundesgerichtshof die Grenzen zulässiger Untervermietung präzisiert. Im Kern stellt der Senat klar, dass eine gewinnorientierte Untervermietung nicht vom berechtigten Interesse des § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB gedeckt ist. Erfolgt die Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters, kann dies eine ordentliche Kündigung des gesamten Mietverhältnisses rechtfertigen.

Beitrag lesen
sport-run-laufen-gleich-wettkampf
Arbeitsrecht
25.02.2026

Die neue Entgelttransparenzrichtlinie – Was kommt auf mittelständische Unternehmen zu?

Mit Inkrafttreten der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie im Juni 2026 werden bestehende Vorgaben zur gleichen Bezahlung von Männern und Frauen deutlich verschärft.

Beitrag lesen
Briefkasten
Arbeitsrecht, Allgemeines Zivilrecht
20.02.2026

Zugang von Kündigung: Warum Einwurf-Einschreiben nach neuer Rechtsprechung nicht mehr ausreichen

Digitalisierung des Zustellverfahrens mindert die Beweiskraft

Beitrag lesen