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Steuerrecht Einführung der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Ab November 2024 wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) schrittweise eingeführt, ergänzend zur bisherigen Steuer- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Ziel ist eine eindeutige Identifizierung der Unternehmen bei Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen, um digitale Verwaltungsprozesse zu vereinfachen und die Transparenz im Besteuerungsverfahren zu erhöhen.

Automatisierte Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer

Ab November 2024 wird das Bundeszentralamt für Steuern allen wirtschaftlich Tätigen automatisch eine W-IdNr. zuteilen – ein Antragsverfahren ist nicht notwendig. Diese neue Nummer dient als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer im Unternehmensbasisdatenregister. Sie wird zukünftig auf allen Steuerdokumenten und Formularen als ergänzendes Identifikationsmerkmal anzugeben sein.

Die W-IdNr. ersetzt dabei weder die Steuernummer noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sondern stellt ein zusätzliches Erkennungsmerkmal dar. Auch Einzelunternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende erhalten zusätzlich zur Steuer-Identifikationsnummer eine W-IdNr., wodurch der betriebliche Bereich klar vom privaten abgegrenzt wird.

Einmalige Vergabe und langfristige Gültigkeit

Die W-IdNr. wird einmalig vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und bleibt über die gesamte Unternehmenslaufzeit hinweg unverändert gültig – auch bei Namens- oder Adressänderungen. Der Aufbau der Nummer ähnelt der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und beginnt mit „DE“. Für eine noch genauere Zuordnung wird jeder wirtschaftlichen Tätigkeit eine individuelle Ziffernfolge, beginnend mit 00001, zugewiesen. Diese Unterscheidungsmerkmale sind zudem mit der jeweiligen Steuernummer beim zuständigen Finanzamt verknüpft, jedoch enthält die W-IdNr. selbst keine verschlüsselten personenbezogenen Daten.

Beispiel für eine W-IdNr. mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001:DE123456789-00001

Einheitliche Identifizierung als Beitrag zu mehr Transparenz

Als neues Identifikationsmerkmal soll die W-IdNr. die Transparenz im Besteuerungsverfahren fördern und digitale Verwaltungsprozesse in Zukunft effizienter gestalten. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer ist ab ihrer Vergabe auf sämtlichen Formularen und in der Kommunikation mit den Finanzbehörden zu nutzen. Aufgrund der gestaffelten Einführung bis 2026 erhalten jedoch nicht alle Unternehmen gleichzeitig ihre W-IdNr.; Übergangsfristen sind daher vorgesehen. Auch nach Einführung der W-IdNr. bleibt die bestehende Steuernummer gültig und wird auf steuerlichen Vordrucken weiterhin benötigt.

Kein Handlungsbedarf für die meisten Unternhemen

Für die meisten wirtschaftlich Tätigen besteht kein Handlungsbedarf. Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt vollständig automatisch. Unternehmen, die bereits eine USt-IdNr. besitzen, werden über eine öffentliche Mitteilung informiert. Wirtschaftlich Tätige ohne USt-IdNr. erhalten ihre W-IdNr. über eine Nachricht im ELSTER-Portal.

Beitrag veröffentlicht am
16. November 2024

Thomas Bußhardt
LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

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