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Bauvertragsrecht Entfall des Werklohnanspruches bei Warnpflichtverletzung? (AT)

In seiner Entscheidung vom 22.11.2022, 1 Ob 164/22g (www.ris.bka.gv.at/jus) hatte sich der OGH mit der Warnpflicht des Werkunternehmers und der Folgen deren Verletzung zu befassen.

Der beklagte Bauherr beauftragte unter anderem die Errichtung eines Fernwärmeanschlusses und eine elektrische Warmwasserbereitung. Der Werkunternehmer führte diesen Auftrag aus, ohne eine Warnung dahin auszusprechen, dass diese Form der Wasserbereitung nicht dem steiermärkischen Baugesetz entsprach. Die Klägerin wäre als Fachunternehmen für Heizung- und Sanitärinstallationen zur Warnung verpflichtet gewesen. Ist das Werk misslungen, weil der Unternehmer – wie hier – nicht gewarnt hat, so verliert er den Anspruch auf Entgelt und hat auch den weitergehenden Schaden zu ersetzen. Da es im gegenständlichen Fall nur zur teilweisen Unbrauchbarkeit eines Werks kam, entfällt der Werklohnanspruch allerdings nur soweit, als es sich auf den unbrauchbaren Teil bezieht, gegenständlich sohin in Bezug auf die elektrische Warmwasserbereitung.

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