Fachwissen aus dem DIRO Netzwerk – Aktuelle Rechtsprechung & Praxisfragen
Rund 190 Kanzleien, ein gemeinsamer Anspruch: die aktuelle Rechtsentwicklung nicht nur zu verfolgen, sondern verständlich einzuordnen. Unsere Fachbeiträge entstehen dort, wo Recht tatsächlich angewendet wird – in der täglichen Beratungspraxis unserer Mitgliedskanzleien.
Data-Scraping
Immaterieller Schadensersatz bei Datendiebstahl
In einer aktuellen Entscheidung senkt der BGH die Hürden für DSGVO-Schadenersatzforderungen von Social-Media-Nutzern, die vom sog. Scraping betroffen sind.
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)
Erbschaftssteuer
Freibetrag bei der Erbschaftssteuer
Im Falle eines Erbverzichts wird der Verzichtende auf zivilrechtlicher Ebene so behandelt, als wenn er zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr gelebt hätte. Erhöht sich dadurch aber auch der Freibetrag für den erbenden Enkel, wenn dessen Vater auf sein Erbe verzichtet hat? Mit dieser Frage musste sich der Bundesfinanzhof auseinandersetzen.
Marius Pflaum · DIRO AG, Hamburg (Deutschland)
Gesellschaftsrecht
Geschäftsführer in einem Start-Up? Das sollten Sie beachten!
Die GmbH ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für Start-Ups in Deutschland. Sie lässt sich schnell und einfach gründen, ist bei Investoren etabliert und bietet vielfältige rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten. Doch die Bestellung als Geschäftsführer bringt nicht nur Prestige, sondern auch erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Verantwortlichkeiten mit sich.
Christoph Schmitz-Schunken · dh&k Rechtsanwälte Steuerberater, Aachen (Deutschland)
Verordnung über künstliche Intelligenz
Die Europäische Union hat auf die bis vor kurzem unvorstellbare Entwicklung und das Ausmaß der künstlichen Intelligenz mit der Regulierung reagiert. Anfang August trat die Verordnung über künstliche Intelligenz in Kraft. Im Folgenden erfahren Sie, was es mit sich bringt.
Tina Marciuš Ravnikar · PFP LAW o.p. d.o.o., Ljubljana (Slowenien)
Steuerrecht
Letzte Chance für die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie. Achtung: Bei der Auszahlung ist Vorsicht geboten!
Bis zum 31. Dezember 2024 haben Arbeitgeber noch die Möglichkeit, ihren Beschäftigten die steuer- und abgabenfreie Inflationsprämie (IAP) in Höhe von bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Dieses zeitlich begrenzte Angebot wurde eingeführt, um Arbeitnehmer angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen durch die Inflation zu entlasten. Doch wer diese Prämie noch ausschöpfen möchte, muss sich beeilen – die Frist endet bald und die Auszahlung muss zwingend noch im Jahr 2024 erfolgen.
Thomas Bußhardt · LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB, Villingen-Schwenningen (Deutschland)