Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Erbrecht Nießbrauchsbestellung durch testamentarisch gebundenen Ehegatten

OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.11.2022 – 14 U 274/21

Haben Eheleute ein gemeinschaftliches Testament errichtet, darf der überlebende Ehegatte regelmäßig nur Schenkungen vornehmen, wenn er dafür ein lebzeitiges Eigeninteresse hat. Die unentgeltliche Bestellung eines Nießbrauchsrechts – die eine Schenkung darstellt – kann in diesem Sinne nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe gerechtfertigt sein, wenn sich der überlebende Ehegatte dahingehend absichern möchte, dass ihn der Nießbrausberechtigte in alten, kranken und gebrechlichen Tagen unterstützt.

Es muss sich nach Ansicht des OLG Karlsruhe nicht um Pflegeleistungen handeln; bloße Unterstützungsleistungen auch außerhalb des pflegerischen Bereiches könnten ausreichen. Ohne Belang sei auch, ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Zuwendung bereits Unterstützungsbedarf hatte oder nicht.

Praxishinweis:

Das OLG Celle hat in einem ähnlich gelagerten Fall anders entschieden, weil es dort um eine bloße Versorgungsleistung zu Gunsten des Nießbrauchsberechtigten ging. Es kommt daher im Einzelfall auf den Willen der Parteien und die entsprechend „richtige“ Formulierung des Vertrags zur Nießbrauchsbestellung an.

Alle Fachbeiträge zeigen

Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht
29.09.2025

Miteigentum an einer Ferienimmobilie: Wie wird es auch rechtlich sorglos?

Sie möchten sich mit anderen Familien eine Ferienimmobilie teilen. Die Gemeinschaft, der diese Immobilie mit Ihnen zusammen gehört, kümmert sich über Dienstleister um alle damit verbundenen Aufgaben, wie Reparaturen, Reinigungen und Steuererklärungen. Dieses Konzept, auch als co-ownership bezeichnet, stellt in praktischer Hinsicht ein „all-inclusive Paket“ dar.

Beitrag lesen
Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankrecht
26.09.2025

Phishing-Mails: Wie Sie sich schützen und welche Verantwortung Banken und Kunden tatsächlich tragen

Im Kern regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hierzu in § 675u, dass die Bank, also der Zahlungsdienstleister, bei nicht autorisierten Zahlungen grundsätzlich zur Erstattung verpflichtet ist. Doch wie so oft in der Juristerei gibt es Ausnahmen: Hat der Kunde grob fahrlässig gehandelt, kann die Bank die Erstattung verweigern.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
26.09.2025

Finanzierung junger Unternehmen: Die Haftungsfallen des Pitch-Decks – Zwischen Vision und Verantwortung

Start-ups und junge Unternehmen stehen regelmäßig vor der Aufgabe, potenzielle Investoren von ihrer Geschäftsidee zu überzeugen und Kapital für Wachstumsvorhaben zu gewinnen. Hierbei erweist sich das sogenannte Pitch-Deck als zentrales Kommunikationsmittel.

Beitrag lesen