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Arbeitsrecht Fristlose Kündigung trotz Krankschreibung – Was Sie wissen müssen

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie während einer Krankschreibung vor einer Kündigung geschützt sind. Doch leider kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber versuchen, Mitarbeiter auch im Krankenstand fristlos zu entlassen. Eine solche Situation ist für die Betroffenen äußerst belastend und wirft viele Fragen auf: Ist das überhaupt zulässig? Welche Rechte habe ich? Wie kann ich mich wehren?

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema fristlose Kündigung trotz Krankschreibung. Wir erklären Ihnen die rechtliche Lage, zeigen auf, welche Möglichkeiten Sie haben und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Eine fristlose Kündigung im Krankenstand ist nur in extremen Ausnahmefällen rechtmäßig
  • Arbeitgeber müssen sehr hohe Hürden überwinden, um eine solche Kündigung zu rechtfertigen
  • Mit anwaltlicher Hilfe haben Sie gute Chancen, sich erfolgreich gegen eine unberechtigte Kündigung zu wehren

Die Ausgangssituation: Schock und Verunsicherung

Eine fristlose Kündigung im Krankenstand trifft die meisten Arbeitnehmer völlig unerwartet. Der erste Schock sitzt tief: Man ist ohnehin gesundheitlich angeschlagen und muss sich nun auch noch um seine berufliche und finanzielle Zukunft sorgen. Viele Betroffene können kaum glauben, dass ein solches Vorgehen rechtens sein soll. Sie fühlen sich vom Arbeitgeber ungerecht behandelt und im Stich gelassen.

Typischerweise sind Arbeitnehmer in dieser Situation hochgradig verunsichert, wütend und verzweifelt. Sie haben Angst, keinen neuen Job zu finden und in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Die Sorgen um die Zukunft sind groß: Wie soll es beruflich und privat weitergehen? Wird man je wieder richtig Fuß fassen können? Besonders beängstigend ist der plötzliche Wegfall der finanziellen Sicherheit, die der Job bisher garantiert hat.

Wenn Sie sich in einer solchen Lage befinden, ist es völlig normal, dass Sie emotional aufgewühlt sind. Doch lassen Sie sich von Ihrer Verunsicherung nicht lähmen! Es gibt gute Chancen, sich erfolgreich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren.

Die rechtliche Lage: Hohe Hürden für den Arbeitgeber

Zunächst einmal die gute Nachricht: Eine fristlose Kündigung ist nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig. Das Gesetz stellt sehr hohe Anforderungen an eine solche Kündigung.

Eine fristlose Kündigung ist nach § 626 BGB nur aus wichtigem Grund möglich. Sie stellt eine Ausnahme dar und setzt voraus, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Eine Krankschreibung allein ist niemals ein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung.

Nur in extremen Ausnahmefällen kann eine Kündigung trotz Krankschreibung gerechtfertigt sein, etwa wenn der Arbeitnehmer die Erkrankung nachweislich vorgetäuscht hat. Doch selbst dann muss der Arbeitgeber einige Pflichten erfüllen, bevor er eine wirksame Kündigung aussprechen kann.

Bevor ein Arbeitgeber eine fristlose Kündigung im Krankenstand ausspricht, sollte er eine negative Gesundheitsprognose erstellen lassen, den Betriebsrat anhören (falls vorhanden), bei schwerbehinderten Arbeitnehmern die Zustimmung des Integrationsamtes einholen und den Kündigungsgrund beweisen können. Zudem muss der Arbeitgeber die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden der Kündigungsgründe aussprechen. Versäumt er diese Frist, ist die Kündigung unwirksam.

In der Praxis machen Arbeitgeber bei fristlosen Kündigungen im Krankenstand oft Fehler, die die Kündigung angreifbar machen. Häufige Fehlerquellen sind unzureichende Beweise für den Kündigungsgrund, Versäumnis der zweiwöchigen Kündigungsfrist, fehlende oder fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats, Nichtbeachtung des Sonderkündigungsschutzes und Unverhältnismäßigkeit der Kündigung.

Als Arbeitnehmer sollten Sie wissen: Sie müssen nicht an einer Aufklärung mitwirken, die Sie selbst belasten könnte. Schweigen ist oft der beste Schutz.

Ihre Handlungsmöglichkeiten: So wehren Sie sich erfolgreich

Wenn Sie im Krankenstand eine fristlose Kündigung erhalten haben, sollten Sie nicht in Schockstarre verfallen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich zu wehren. Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie überlegt. Sichern Sie alle relevanten Unterlagen wie die Kündigungserklärung, Ihre Krankmeldungen und eventuell vorhandene Zeugenaussagen.

Beachten Sie unbedingt die Frist für die Kündigungsschutzklage. Sie haben nur drei Wochen Zeit, um diese beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung automatisch als wirksam.

Eine fristlose Kündigung im Krankenstand ist rechtlich komplex. Suchen Sie sich einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht, der Ihre Interessen vertritt. Nur so können Sie sicher sein, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Ihr Anwalt wird genau prüfen, ob die vom Arbeitgeber angeführten Gründe für eine fristlose Kündigung ausreichen. Oft stellt sich heraus, dass die hohen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

In vielen Fällen ist es möglich, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Ziel kann die Weiterbeschäftigung sein oder – falls eine Rückkehr nicht gewünscht ist – eine angemessene Abfindung. Führen Verhandlungen zu keinem Ergebnis, bleibt der Gang vors Arbeitsgericht. Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen lassen.

Fazit: Lassen Sie sich nicht einschüchtern!

Eine fristlose Kündigung im Krankenstand ist ein schwerer Schlag, doch Sie müssen sie nicht einfach hinnehmen. Die rechtlichen Hürden für den Arbeitgeber sind hoch und mit fachkundiger Unterstützung haben Sie gute Chancen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Zögern Sie nicht, sich professionelle Hilfe zu holen. Nur ein erfahrener Anwalt kann Ihre Situation umfassend beurteilen und die richtigen Schritte einleiten. Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Aussichten.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine fristlose Kündigung während der Krankschreibung überhaupt zulässig?

Grundsätzlich ist eine fristlose Kündigung während einer Krankschreibung möglich, aber nur in sehr seltenen Ausnahmefällen rechtlich zulässig. Der Arbeitgeber muss dafür einen wichtigen Grund nachweisen, der so schwerwiegend ist, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Die Krankschreibung allein reicht dafür nicht aus.

Welche Gründe könnten eine fristlose Kündigung trotz Krankschreibung rechtfertigen?

Mögliche Gründe könnten sein: nachweislicher Betrug bei der Krankmeldung, Arbeit für einen anderen Arbeitgeber während der Krankschreibung oder schwerwiegende Pflichtverletzungen, die noch vor der Krankschreibung begangen wurden. Allerdings muss jeder Fall individuell geprüft werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen?

Sie haben nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung automatisch als wirksam.

Muss ich während meiner Krankschreibung zur Arbeit kommen, wenn mein Chef es verlangt?

Nein, während einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit müssen Sie nicht zur Arbeit erscheinen. Ihr Arbeitgeber darf Sie dazu auch nicht auffordern. Allerdings könnte er Sie zu einem Personalgespräch einladen, sofern Ihr Gesundheitszustand dies zulässt.

Kann mein Arbeitgeber meine Krankschreibung anzweifeln?

Ja, der Arbeitgeber darf Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit äußern. Er kann auch die Krankenkasse auffordern, eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst zu veranlassen. Eigenmächtig darf er jedoch keine Nachforschungen anstellen.

Was passiert mit meinem Gehalt, wenn ich gegen die Kündigung klage?

Wenn Sie eine Kündigungsschutzklage einreichen und diese Erfolg hat, haben Sie Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen dann das Gehalt nachzahlen, wenn er Sie während des Prozesses nicht beschäftigt hat. 

Kann ich eine Abfindung verlangen, wenn die Kündigung unrechtmäßig war?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nicht. Oft einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch im Rahmen eines Vergleichs auf eine Abfindung. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Dauer der Betriebszugehörigkeit und Alter des Arbeitnehmers.

Was passiert, wenn das Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt?

Wenn das Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt, besteht Ihr Arbeitsverhältnis fort. Sie haben dann Anspruch auf Weiterbeschäftigung und Nachzahlung des entgangenen Gehalts. Allerdings können Sie und Ihr Arbeitgeber auch eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren.

Darf ich während meiner Krankschreibung einen Nebenjob ausüben?

Grundsätzlich sollten Sie während einer Krankschreibung keine Tätigkeiten ausüben, die Ihre Genesung beeinträchtigen könnten. Ein Nebenjob während der Krankschreibung kann als Beweis für Arbeitsfähigkeit gewertet werden und eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Im Zweifelsfall sollten Sie Ihren Arzt konsultieren.

Wie kann ich mich am besten gegen eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung wehren?

Der beste Weg ist, umgehend rechtlichen Beistand zu suchen. Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt kann Ihre Situation einschätzen, Sie über Ihre Rechte aufklären und die notwendigen rechtlichen Schritte einleiten. Wichtig ist, schnell zu handeln, um die dreiwöchige Klagefrist nicht zu versäumen.

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