Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2021 Höhere Unterhaltssätze für Kinder

Zum 01.01.2021 ändert sich erneut die Düsseldorfer Tabelle. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat diese auf seiner Internetpräsenz bereits veröffentlicht. Sie sieht für unterhaltsberechtigte Kinder höhere Bedarfssätze vor. Der Mindestbedarf für minderjährige Kinder steigt

  • für Kinder bis einschließlich 5 Jahren von 369,00 € auf 393,00 €
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren von bisher 424,00 € auf 451,00 €
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren von 497,00 € auf 528,00 €.

Der Mindestbedarf für volljährige Kinder steigt ebenfalls von derzeit 530,00 € auf sodann 564,00 €.

Der Bedarf der höheren Einkommensgruppen leitet sich von diesem Mindestunterhalt ab und steigt demgemäß ebenfalls prozentual.

Der Bedarf für außer Haus wohnende volljährige Kinder, die noch unterhaltsberechtigt sind, ändert sich nicht, er liegt weiterhin bei 860,00 € pauschal, worin 375,00 € Warmmietkosten enthalten sind.

Das Kindergeld erhöht sich ebenfalls zum 01.01.2021. Es ist auf den Bedarf des unterhaltsberechtigten Kindes anzurechnen, bei minderjährigen Kindern hälftig und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang.

Liegt ein Unterhaltstitel, z.B. eine Jugendamtsurkunde oder ein gerichtlicher Beschluss über einen dynamisierten Unterhalt vor, ist die monatliche Zahlung entsprechend der neuen Tabellensätze anzupassen.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Autos stehen im Stau
Schadensersatzrecht
30.06.2026

Zweitunfall lässt ersten Schadensersatzanspruch unberührt

Wird ein Fahrzeug nach einer ersten Beschädigung vor der Reparatur erneut beschädigt, bleibt der Schadensersatzanspruch aus dem ersten Schadensereignis bei einer fiktiven Abrechnung grundsätzlich unverändert. Das spätere Schicksal der beschädigten Sache ist für die Höhe des bereits entstandenen Ersatzanspruchs grundsätzlich ohne Bedeutung.

Beitrag lesen
Baurecht, Bauvertragsrecht, Architektenrecht, Bau- und Architektenrecht
30.06.2026

Bauüberwachung umfasst auch die Prüfung fremder Ausführungspläne

Übernimmt ein Architekt ausschließlich die Objektüberwachung (Leistungsphase 8 HOAI), beschränkt sich seine Verantwortung nicht auf die Kontrolle der Bauausführung. Wird nach den Ausführungsplänen eines anderen Architekten gebaut, muss der Objektüberwacher diese grundsätzlich auf offensichtliche Mängel überprüfen. Unterbleibt dies und wird ein Planungsfehler umgesetzt, haftet der Bauüberwacher neben dem planenden Architekten für den entstandenen Schaden.

Beitrag lesen
Verwaltungsrecht
30.06.2026

Reise scheitert wegen behördlichen Fehlers: Kommune haftet auf Schadensersatz

Versäumt eine Passbehörde nach dem Wiederauffinden eines zuvor als verloren gemeldeten Reisepasses die Löschung der Fahndungsausschreibung zu veranlassen und scheitert deshalb eine Auslandsreise, haftet die zuständige Kommune im Wege der Amtshaftung auch für den bereits gezahlten Reisepreis. Bürger dürfen darauf vertrauen, dass ein gültiger deutscher Reisepass seine Funktion als international anerkanntes Reisedokument erfüllt.

Beitrag lesen