EU-Richtlinie Ist die digitale Gründung einer niederländischen B.V. schon in diesem Jahr möglich?
Laut der europäischen „Richtlinie zur Änderung der Richtlinie (EU) 3017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht“ (Richtlinie (EU) 2019/1151) soll die komplett digitale Gründung einer B.V., einer niederländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bereits ab dem 1. August 2021 möglich sein. Das persönliche Erscheinen vor einem Notar oder einer anderen Behörde oder Instanz wird dann nicht mehr notwendig sein. Dennoch soll der Notar weiterhin eine Rolle bei der digitalen Gründung einer B.V. behalten.
Die Implementierung der Richtlinie geschieht nicht nur vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben für Notare und ihre Tätigkeiten, wie beispielsweise die zwingende Gründung durch eine notarielle Urkunde. Sie stützt sich auch auf die bereits bestehenden digitalen Prozesse und Infrastrukturen, die die Gründung mittels einer digitalen notariellen Urkunde nebst digitaler Identifizierung ermöglichen sollen.
Während das Ministerium für Justiz und Sicherheit zusammen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Klima einen Gesetzentwurf zwecks Implementierung erarbeitet, beschäftigt sich die Koninklijke Notariële Beroepsorganisatie (die niederländische Notarkammer) in Zusammenarbeit mit den Software-Lieferanten mit der Integration der digitalen Gründung in die bestehenden Prozesse.