Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Erbrecht Kein Gutachten zur Testierunfähigkeit ohne ausreichende Tatsachen

Es besteht kein Anlass, ein Sachverständigengutachten zur Frage der Testierunfähigkeit des Erblassers einzuholen, wenn die erforderlichen Anknüpfungstatsachen, die ein Sachverständiger auswerten könnte, nicht vorliegen und vom Beschwerdeführer auch nicht vorgetragen sind.

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hin. Zwar dürfe nur ausnahmsweise davon abgesehen werden, ein Gutachten einzuholen. Ein solcher Ausnahmefall liege aber vor, wenn das Gericht zu der Überzeugung gelangt, die von ihm festgestellten Tatsachen reichen auch bei Beauftragung eines Sachverständigen nicht aus, um sichere Rückschlüsse auf die Testierunfähigkeit des Erblassers zuzulassen.

Nach der Entscheidung steht der Wirksamkeit eines Testaments nicht entgegen, dass der vorgesehene Erbe die Errichtung des Testaments maßgeblich veranlasst hat. Der Notar, der das Testament beurkundet, muss nämlich den Willen des Erblassers erforschen. Er muss sich bei der Beurkundung davon überzeugen, dass der von dem Dritten vorgetragene Wille mit den eigenen Vorstellungen des Erblassers übereinstimmt. Dies muss er sich von dem Erblasser persönlich bestätigen lassen.

OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.2019, 10 W 143/17

Beitrag veröffentlicht am
26. Mai 2020

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Wohnungstürschlüssel
Mietrecht, Wohnraummietrecht
26.02.2026

Gewinnerzielung durch Untervermietung als Kündigungsgrund

Mit Urteil vom 28. Januar 2026 (VIII ZR 228/23) hat der Bundesgerichtshof die Grenzen zulässiger Untervermietung präzisiert. Im Kern stellt der Senat klar, dass eine gewinnorientierte Untervermietung nicht vom berechtigten Interesse des § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB gedeckt ist. Erfolgt die Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters, kann dies eine ordentliche Kündigung des gesamten Mietverhältnisses rechtfertigen.

Beitrag lesen
sport-run-laufen-gleich-wettkampf
Arbeitsrecht
25.02.2026

Die neue Entgelttransparenzrichtlinie – Was kommt auf mittelständische Unternehmen zu?

Mit Inkrafttreten der neuen EU-Entgelttransparenzrichtlinie im Juni 2026 werden bestehende Vorgaben zur gleichen Bezahlung von Männern und Frauen deutlich verschärft.

Beitrag lesen
Briefkasten
Arbeitsrecht, Allgemeines Zivilrecht
20.02.2026

Zugang von Kündigung: Warum Einwurf-Einschreiben nach neuer Rechtsprechung nicht mehr ausreichen

Digitalisierung des Zustellverfahrens mindert die Beweiskraft

Beitrag lesen