Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Steuerrecht Mehrwertsteuer-Digitalpaket: Das müssen Sie ab dem 01.07.2021 beachten

Mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket ergeben sich ab dem 01.07.2021 grundlegende Neuerungen im Umsatzsteuerrecht.

So sieht das Mehrwertsteuer-Digitalpaket etwa die Ablösung der bisherigen Versandhandelsregelung und seiner jeweiligen nationalen Lieferschwellen durch die neue Fernverkaufsregelung und eine EU-weit einheitliche Lieferschwelle vor. Enthalten sind zudem ein grundlegend neues Verfahren zur Abführung von ausländischer Mehrwertsteuer zentral beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), die sogenannteeinzige Anlaufstelle (sog. One-Stop-Shop), und die Behandlung von elektronischen Marktplätzen als unmittelbare Steuerschuldner.

Außerdem gehen wir im Folgenden auf die Nutzung von grenzüberschreitenden Fulfillment-Strukturen, etwa dem Amazon-FBA-Programm, ein.

Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in Deutschland

In Deutschland wurde die zweite Stufe des europäischen Mehrwertsteuer-Digitalpakets durch das Jahressteuergesetz 2020 umgesetzt. Auch das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich in einem Schreiben vom 01.04.2021 umfangreich dazu geäußert und ergänzende Klarstellungen veröffentlicht.

Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der EU-Kommission hat zudem im September 2020 - rechtlich jedoch nur unverbindliche - Erläuterungen veröffentlicht („Explanatory Notes on VAT e-commerce rules“). Im März 2021 veröffentlichte sie zudem den „Guide to the VAT One Stop Shop“.

Fragen, die sich für Unternehmen aus dem Versandhandel stellen

Für Unternehmen aus dem E-Commerce/Versandhandel stellen sich bezüglich der Neuregelungen eine Reihe von Fragen:

  • Inwieweit ermöglicht der neue One-Stop-Shop für Online-Händler eine einfachere und günstigere europaweite Mehrwertsteuer-Compliance?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann der neue One-Stop-Shop genutzt werden? Wie ist die Datenübermittlung zum BZSt angelegt?
  • Was bedeutet die neue Lieferkettenfiktion für elektronische Marktplätze?

Die Antworten auf diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket finden Sie im  vollständigen Beitrag  der Kanzlei  LFK PARTNER  (LFK-News Sonderausgabe Mehrwertsteuer-Digitalpaket).

Alle Fachbeiträge zeigen

Gewerblicher Rechtsschutz
02.10.2026

Wem gehört eine Farbe? Was Unternehmen über den Schutz von Farbmarken wissen müssen

Farben sind im Markenauftritt vieler Unternehmen weit mehr als Dekoration. Ein konsequent eingesetzter Farbton kann Filialen, Verpackungen, digitale Angebote und Werbemittel über Jahre hinweg prägen. Er wird damit zu einem wirtschaftlich relevanten Teil der visuellen Identität und kann erheblichen Wiedererkennungswert schaffen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2026 (Az. I ZB 58/25) zeigt jedoch deutlich: Zwischen hoher Bekanntheit und einem rechtlich durchsetzbaren Ausschließlichkeitsrecht liegt ein anspruchsvoller Nachweis.

Beitrag lesen
Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
30.09.2026

(Kein) Schadensersatz wegen Musiknutzung auf Social-Media

Zum Umfang der Anforderungen an die Schätzung der Lizenzschadenshöhe bei Musiknutzung auf Social-Media-Kanälen (Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 09.09.2026, Az. 2-06 424/25)

Beitrag lesen
Internationales Recht
29.09.2026

Kann eine Ein-Personen-Gesellschaft eine weitere Ein-Personen-Gesellschaft gründen? (PL)

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf in Polen nicht ausschließlich von einer anderen Ein-Personen-GmbH gegründet werden. Dieses Verbot wird bei als routinemäßig geltenden Registrierungen manchmal übersehen, doch ein Verstoß dagegen kann das gesamte Holding-Projekt blockieren.

Beitrag lesen