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Steuerrecht Mehrwertsteuer-Digitalpaket: Das müssen Sie ab dem 01.07.2021 beachten

Mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket ergeben sich ab dem 01.07.2021 grundlegende Neuerungen im Umsatzsteuerrecht.

So sieht das Mehrwertsteuer-Digitalpaket etwa die Ablösung der bisherigen Versandhandelsregelung und seiner jeweiligen nationalen Lieferschwellen durch die neue Fernverkaufsregelung und eine EU-weit einheitliche Lieferschwelle vor. Enthalten sind zudem ein grundlegend neues Verfahren zur Abführung von ausländischer Mehrwertsteuer zentral beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), die sogenannteeinzige Anlaufstelle (sog. One-Stop-Shop), und die Behandlung von elektronischen Marktplätzen als unmittelbare Steuerschuldner.

Außerdem gehen wir im Folgenden auf die Nutzung von grenzüberschreitenden Fulfillment-Strukturen, etwa dem Amazon-FBA-Programm, ein.

Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in Deutschland

In Deutschland wurde die zweite Stufe des europäischen Mehrwertsteuer-Digitalpakets durch das Jahressteuergesetz 2020 umgesetzt. Auch das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich in einem Schreiben vom 01.04.2021 umfangreich dazu geäußert und ergänzende Klarstellungen veröffentlicht.

Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der EU-Kommission hat zudem im September 2020 - rechtlich jedoch nur unverbindliche - Erläuterungen veröffentlicht („Explanatory Notes on VAT e-commerce rules“). Im März 2021 veröffentlichte sie zudem den „Guide to the VAT One Stop Shop“.

Fragen, die sich für Unternehmen aus dem Versandhandel stellen

Für Unternehmen aus dem E-Commerce/Versandhandel stellen sich bezüglich der Neuregelungen eine Reihe von Fragen:

  • Inwieweit ermöglicht der neue One-Stop-Shop für Online-Händler eine einfachere und günstigere europaweite Mehrwertsteuer-Compliance?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann der neue One-Stop-Shop genutzt werden? Wie ist die Datenübermittlung zum BZSt angelegt?
  • Was bedeutet die neue Lieferkettenfiktion für elektronische Marktplätze?

Die Antworten auf diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket finden Sie im  vollständigen Beitrag  der Kanzlei  LFK PARTNER  (LFK-News Sonderausgabe Mehrwertsteuer-Digitalpaket).

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Internationales Recht
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Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens aus der EU in Polen und die Frage ihrer Steueridentifikationsnummer (NIP)

Allgemein wird verstanden, dass eine Zweigniederlassung eine Einheit im Gastland ist, deren Identität nicht von der ihres Unternehmens getrennt ist – sie ist lediglich ein Arm oder eine Erweiterung des Unternehmens, vollständig im Besitz und unter Kontrolle der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung kann dieselben Dienstleistungen erbringen und dieselben Produkte herstellen wie das Unternehmen im Heimatland. Schließt eine Zweigniederlassung einen Vertrag ab, gilt dieser als mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zweigniederlassung kann somit als die Präsenz des Unternehmens im Ausland angesehen werden.

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Internationales Recht
17.09.2026

Wahl der Unternehmensbewertungsmethode in Gerichtsverfahren zur Aufteilung des Gesamtguts (PL)

Bei der Unternehmensbewertung im Rahmen der Aufteilung des Gesamtguts (bei Eheleuten) erfolgt die Bewertung zu einem konkreten Stichtag. Hierbei handelt es sich meist um den Zeitpunkt der Vereinbarung der Gütertrennung oder um den Zeitpunkt der Auflösung der Ehe. Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft gemäß Art. 65 § 1 des polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuches (KSH) – wonach der Wert des Kapitalanteils des Gesellschafters auf der Grundlage einer gesonderten Bilanz unter Berücksichtigung des Veräußerungswerts des Gesellschaftsvermögens zu ermitteln ist – gilt gemäß § 2 als Bilanzstichtag: bei einer Kündigung der letzte Tag des Geschäftsjahres, in dem die Kündigungsfrist abgelaufen ist; im Falle des Todes oder der Insolvenzeröffnung der Tag des Todes bzw. der Tag der Insolvenzeröffnung; und im Falle des Ausschlusses aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils der Tag der Klageerhebung. Die genannten Zeitpunkte sind für die Bestimmung des Unternehmenszustands maßgeblich, wobei der Unternehmenswert auf der Grundlage dieses Zustands ermittelt wird.

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Internationales Recht
17.09.2026

Schwächen des Humankapitals – riskantes Finanzverhalten und dessen soziale Auswirkungen

Risikobereitschaft und das Streben nach Wohlstand gehören zu den stärksten Triebfedern menschlichen Handelns. Menschen gehen aus verschiedenen wesentlichen Gründen Risiken ein – seien es psychologische, soziale oder sogar evolutionäre Motive (aus evolutionärer Sicht erhöhte die Anhäufung von Ressourcen die Chancen auf Überleben und Genweitergabe). Heute treten materielle Mittel an die Stelle dieser Ressourcen, doch das Bedürfnis, sie anzuhäufen und zu vermehren, ist unverändert geblieben.

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