Steuerrecht Mehrwertsteuer-Digitalpaket: Das müssen Sie ab dem 01.07.2021 beachten
Mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket ergeben sich ab dem 01.07.2021 grundlegende Neuerungen im Umsatzsteuerrecht.
So sieht das Mehrwertsteuer-Digitalpaket etwa die Ablösung der bisherigen Versandhandelsregelung und seiner jeweiligen nationalen Lieferschwellen durch die neue Fernverkaufsregelung und eine EU-weit einheitliche Lieferschwelle vor. Enthalten sind zudem ein grundlegend neues Verfahren zur Abführung von ausländischer Mehrwertsteuer zentral beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), die sogenannteeinzige Anlaufstelle (sog. One-Stop-Shop), und die Behandlung von elektronischen Marktplätzen als unmittelbare Steuerschuldner.
Außerdem gehen wir im Folgenden auf die Nutzung von grenzüberschreitenden Fulfillment-Strukturen, etwa dem Amazon-FBA-Programm, ein.
Umsetzung des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in Deutschland
In Deutschland wurde die zweite Stufe des europäischen Mehrwertsteuer-Digitalpakets durch das Jahressteuergesetz 2020 umgesetzt. Auch das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich in einem Schreiben vom 01.04.2021 umfangreich dazu geäußert und ergänzende Klarstellungen veröffentlicht.
Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der EU-Kommission hat zudem im September 2020 - rechtlich jedoch nur unverbindliche - Erläuterungen veröffentlicht („Explanatory Notes on VAT e-commerce rules“). Im März 2021 veröffentlichte sie zudem den „Guide to the VAT One Stop Shop“.
Fragen, die sich für Unternehmen aus dem Versandhandel stellen
Für Unternehmen aus dem E-Commerce/Versandhandel stellen sich bezüglich der Neuregelungen eine Reihe von Fragen:
- Inwieweit ermöglicht der neue One-Stop-Shop für Online-Händler eine einfachere und günstigere europaweite Mehrwertsteuer-Compliance?
- Unter welchen Voraussetzungen kann der neue One-Stop-Shop genutzt werden? Wie ist die Datenübermittlung zum BZSt angelegt?
- Was bedeutet die neue Lieferkettenfiktion für elektronische Marktplätze?
Die Antworten auf diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket finden Sie im vollständigen Beitrag der Kanzlei LFK PARTNER (LFK-News Sonderausgabe Mehrwertsteuer-Digitalpaket).