Alle Beiträge zum Stichwort: Auslegung
Erbrecht
Testament: Alleinerbe – auch wenn andere ebenfalls etwas erben!
Auch wenn nach dem Wortlaut eines Testaments mehrere Personen etwas „erben“ sollen, kann die Auslegung ergeben, dass nur eine Person Alleinerbe werden sollte und die übrigen Begünstigten mit Vermächtnissen bedacht werden sollten. Hierfür spricht, wenn die einer Person zugewandten Vermögenswerte aus Sicht des Erblassers den wesentlichen Teil seines Nachlasses darstellen und diese Person nach dem Testament auch für die „Beerdigung und Folgekosten“ verantwortlich zeichnen sollte. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden.
Erbrecht
Wer wird Erbe beim „Verteilungstestament“?
Wendet der Erblasser in einem Testament einer Person Beträge bzw. Einzelgegenstände zu, ohne ausdrücklich einen Erben zu bestimmen, reicht die Zuwendung von insgesamt 63 % des Nachlasses nach Auffassung des Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg nicht aus, um die begünstigte Person als Alleinerbe anzusehen.
Testamentsauslegung
Testament: Alleinerbe – auch wenn andere ebenfalls etwas erben
Auch wenn nach dem Wortlaut eines Testaments mehrere Personen etwas „erben“ sollen, kann die Auslegung ergeben, dass nur eine Person Alleinerbe werden sollte und die übrigen Begünstigten mit Vermächtnissen bedacht werden sollten.
Urenkel keine "Kinder der Kinder"
Erbschaftsteuer-Freibetrag für Urenkel bei Vorversterben vorangegangener Generationen
Auch bei einem Vorversterben der beiden vorangegangenen Generationen steht Urenkeln nur ein persönlicher Freibetrag in Höhe von 100.000 EUR gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG zu und nicht in Höhe von 200.000 EUR nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG. So entschied jetzt das Finanzgericht (FG) Niedersachsen.
Erbrecht
Gemeinschaftstestament: Was bedeutet die Formulierung „gemeinsamer Tod“?
Das Oberlandesgericht (OLG) München musste sich mit der Auslegung einer Klausel in einem gemeinschaftlichen Testament befassen, die so oder so ähnlich häufig vorkommt.
Vorausvermächtnis ohne Anrechnung auf den Erbteil oder Teilungsanordnung mit Anrechnung auf den Erbteil?
Auslegung von Testamenten
Die Formulierung von Testamenten, insbesondere handschriftlichen Testamenten, führt häufig zu Streit unter den im Testament Bedachten. Der Grund dafür kann zu Einen darin liegen, dass der/die Testierende juristisch Laie ist und Begriffe verwendet, denen der Gesetzgeber ganz klar pointierte Bedeutungen zugeordnet hat - die aber im allgemeinen Sprachgebrauch von Laien mit ganz anderer Bedeutung verbunden sind.