Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Mangelgewährleistung „Oldtimer-Klimaanlage funktioniert einwandfrei“ - Ist dies vertraglich vereinbart, haftet der Verkäufer dafür trotz des Gewährleistungsausschlusses

Oldtimer-Liebhaber P fand auf einer Online-Plattform ein passendes Angebot: einen 40 Jahre alten Mercedes-Benz 380 SL, Erstzulassung 1981, Laufleistung rund 150.000 km, Kaufpreis 25.000 Euro. Der private Anbieter schrieb in der Anzeige unter anderem, Heizung und Lüftung des Autos seien „top“ und die „Klimaanlage funktioniere einwandfrei“. Dann folgte der Satz: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.“

Das Geschäft kam zustande, P kaufte den Oldtimer. Im Kaufvertrag wiederholte der Verkäufer die Angaben zu Heizung und Klimaanlage und schloss erneut die Gewährleistung für Sachmängel des Fahrzeugs aus. Trotzdem forderte Herr P vom Verkäufer Schadenersatz, als er zwei Monate nach dem Kauf bemerkte, dass die Klimaanlage defekt war. Für die Reparatur des Kompressors musste er immerhin 1.750 Euro ausgeben.

Während P mit seiner Zahlungsklage bei den Vorinstanzen gescheitert war, stellte sich der Bundesgerichtshof auf seine Seite (VIII ZR 161/23). Der Verkäufer müsse die Reparaturkosten ersetzen, so die Bundesrichter. Hier sei einerseits ein umfassender Ausschluss der Gewährleistung und zugleich andererseits eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache vereinbart worden.

In so einem Fall gelte der Gewährleistungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit, sondern nur für andere Mängel – ansonsten wäre eine Beschaffenheitsvereinbarung für Käufer ohne jeden Sinn und Wert.

Allein das hohe Alter des Gebrauchtwagens rechtfertige es jedenfalls nicht, die vertragliche Beschaffenheitszusage als unverbindlich einzustufen. Natürlich unterliege auch das Fahrzeugbauteil Klimaanlage dem Verschleiß durch Gebrauch und Alter. Wenn aber vertraglich zugesichert werde, dass die Klimaanlage funktioniere, müsse der Verkäufer dafür auch geradestehen. Von diesem Versprechen könne er sich nicht nachträglich lösen, indem er schlicht auf die bekannte Verschleißanfälligkeit von Klimaanlagen verweise.

Quelle: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.04.2024 – VIII ZR 161/23

Alle Fachbeiträge zeigen

KI-AI-Urheber-IT-Internet
Erbrecht, Internetrecht
22.07.2025

Digitaler Nachlass: Was passiert mit dem Instagram-Konto nach dem Tod?

Die Frage, was mit einem Social-Media-Account nach dem Tod des Inhabers geschieht, betrifft immer mehr Menschen. Instagram, aber auch andere Plattformen wie Facebook oder X, sind inzwischen fester Bestandteil des Nachlasses geworden. Gerade bei Accounts mit hoher Reichweite oder besonderem ideellen Wert stellen sich viele Erben und Erblasser die Frage: Wer darf nach dem Tod eines Nutzers auf dessen Konto zugreifen und es weiterführen?

Beitrag lesen
Datenschutzrecht, Verbraucherrecht, Wettbewerbsrecht
22.07.2025

BGH-Urteil ermöglicht Klagen bei Datenschutzverstößen durch Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025 (Az.: I ZR 186/17) wurde entschieden, dass Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Informationspflichten wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen können. Der Entscheidung des BGH liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem ein Betreiber eines sozialen Netzwerks, in diesem Fall Facebook, seine Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informierte.

Beitrag lesen
Internationales Arbeitsrecht
17.07.2025

Die Rügepflicht im Arbeitsrecht (NLD)

Das Gesetz verlangt von einem Gläubiger eine rechtzeitige Rüge, wenn ein Schuldner eine mangelhafte Leistung erbracht hat. Diese so genannte „Rügepflicht“ gilt für alle Schuldverhältnisse. Denken Sie an die Verpflichtung zur Lieferung eines Autos, die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, aber auch an Verpflichtungen aus einem Arbeitsvertrag. Die Anwendbarkeit der Rügepflicht im Arbeitsrecht war lange Zeit unklar. Der Hoge Raad hat 2024 über die Rügepflicht in diesem Rechtsbereich entschieden. In diesem Beitrag wird die Auffassung des Hoge Raad erörtert.

Beitrag lesen