Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Erbrecht Dringendes Formerfordernis: Ein eigenhändig geschriebenes Testament muss am Schluss unterschrieben sein

Da die Grundlage erbrechtlicher Auseinandersetzungen meist Auslegungssache ist, liegt es in der Natur der Dinge, dass Nachlassgerichte und Oberlandesgerichte über den verfassten letzten Willen von Erblassern nicht immer einer Meinung sind. Manche Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Testamenten sind jedoch so eindeutig, dass sich Nachlassgericht und Oberlandesgericht München (OLG) einig sein können.

Die im Jahr 2022 verstorbene Erblasserin war geschieden und hatte keine eigenen Kinder. Am 10.03.2022 hatte sie ein Testament errichtet und darin ihren Neffen als Alleinerben eingesetzt. Die Unterschrift der Erblasserin befand sich in etwa der Mitte des Testaments, die Person des Erben wurde erst unterhalb der Unterschrift genannt. Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins wurde durch das Nachlassgericht zurückgewiesen.

Das OLG bestätigte die Auffassung des Nachlassgerichts. Ein eigenhändiges Testament ist nur dann formwirksam errichtet, wenn es eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. Die zwingend erforderliche Unterschrift muss grundsätzlich am Schluss des Textes stehen, da nur hierdurch sichergestellt ist, dass der Erblasser sich zu dem über der Unterschrift befindlichen Text vollständig bekennt und deutlich macht, dass der Text der Verfügung räumlich abgeschlossen ist. Der eigentliche Text des Testaments soll damit vor nachträglichen Ergänzungen und Zusätzen gesichert werden. Diesen Formerfordernissen entsprach das vorliegende Testament nicht. Die Unterschrift muss nur den Mindestinhalt eines Testaments abschließen. Unschädlich ist es allerdings, wenn nach der Unterschrift noch Angaben wie Ort oder Datum erfolgen.

Hinweis:

Ergänzungen oder Änderungen, die sich auf demselben Blatt befinden, auf dem auch das Testament errichtet wurde, die aber nicht mehr von der Unterschrift des Erblassers räumlich abgedeckt werden, müssen grundsätzlich erneut unterzeichnet werden.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Verkehrsrecht
08.06.2026

Versehentlich falsch geblinkt – Motorradfahrer haftet trotz Vorfahrt mit

Wer mit eingeschaltetem Blinker weiterfährt, obwohl er gar nicht abbiegen möchte, riskiert nicht nur Missverständnisse im Straßenverkehr, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte zu entscheiden, wie die Haftung zu verteilen ist, wenn ein Motorradfahrer versehentlich rechts blinkt, ein wartepflichtiger Autofahrer deshalb auf eine Abbiegeabsicht vertraut und es zur Kollision kommt. Das Gericht sprach dem Motorradfahrer eine Mithaftung von einem Drittel zu – obwohl der Autofahrer die Vorfahrt verletzt hatte

Beitrag lesen
Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht
08.06.2026

Auftraggeber voreilig vom Werkvertrag zurückgetreten – Verhandlungen können die Nachbesserungsfrist stillschweigend verlängern

Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte sich mit einer in der Praxis häufigen Konstellation zu befassen: Der Auftraggeber rügt Mängel, setzt eine Frist zur Nachbesserung und erklärt später den Rücktritt vom Vertrag. Problematisch wird es jedoch, wenn die Parteien während der laufenden Frist weiterhin über die Mängelbeseitigung verhandeln. Genau dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass der Rücktritt des Auftraggebers als verfrüht und damit unwirksam angesehen wurde.

Beitrag lesen
Internationales Steuerrecht
01.06.2026

Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren über einen anderen EU-Mitgliedstaat – wo entsteht die Steuerpflicht

Wie wird die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern über einen anderen EU-Mitgliedstaat als den Ort des tatsächlichen Verbrauchs angewendet und welche Pflichten haben der Importeur und der Endabnehmer? Entscheidend für Mehrwertsteuerzwecke ist nicht das Land des Eintritts, sondern der Ort des tatsächlichen Verbrauchs.

Beitrag lesen