Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Erbrecht Dringendes Formerfordernis: Ein eigenhändig geschriebenes Testament muss am Schluss unterschrieben sein

Da die Grundlage erbrechtlicher Auseinandersetzungen meist Auslegungssache ist, liegt es in der Natur der Dinge, dass Nachlassgerichte und Oberlandesgerichte über den verfassten letzten Willen von Erblassern nicht immer einer Meinung sind. Manche Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Testamenten sind jedoch so eindeutig, dass sich Nachlassgericht und Oberlandesgericht München (OLG) einig sein können.

Die im Jahr 2022 verstorbene Erblasserin war geschieden und hatte keine eigenen Kinder. Am 10.03.2022 hatte sie ein Testament errichtet und darin ihren Neffen als Alleinerben eingesetzt. Die Unterschrift der Erblasserin befand sich in etwa der Mitte des Testaments, die Person des Erben wurde erst unterhalb der Unterschrift genannt. Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins wurde durch das Nachlassgericht zurückgewiesen.

Das OLG bestätigte die Auffassung des Nachlassgerichts. Ein eigenhändiges Testament ist nur dann formwirksam errichtet, wenn es eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist. Die zwingend erforderliche Unterschrift muss grundsätzlich am Schluss des Textes stehen, da nur hierdurch sichergestellt ist, dass der Erblasser sich zu dem über der Unterschrift befindlichen Text vollständig bekennt und deutlich macht, dass der Text der Verfügung räumlich abgeschlossen ist. Der eigentliche Text des Testaments soll damit vor nachträglichen Ergänzungen und Zusätzen gesichert werden. Diesen Formerfordernissen entsprach das vorliegende Testament nicht. Die Unterschrift muss nur den Mindestinhalt eines Testaments abschließen. Unschädlich ist es allerdings, wenn nach der Unterschrift noch Angaben wie Ort oder Datum erfolgen.

Hinweis:

Ergänzungen oder Änderungen, die sich auf demselben Blatt befinden, auf dem auch das Testament errichtet wurde, die aber nicht mehr von der Unterschrift des Erblassers räumlich abgedeckt werden, müssen grundsätzlich erneut unterzeichnet werden.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Internet-smartphone-online-socialmedia-digital
Russisches Recht
19.03.2026

Verbindliche Verwendung der russischen Sprache in öffentlichen Informationen ab dem 1. März 2026 (RUS)

Ab dem 1. März 2026 treten Gesetzesänderungen in Kraft, die die Verwendung der russischen Sprache in allen öffentlichen, für Verbraucher bestimmten Informationen vorschreiben (Föderalgesetz Nr. 168-FZ vom 24. Juni 2025). Die Gesetzesänderungen werden die meisten Wirtschaftsbereiche betreffen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Einzelhandel und den elektronischen Handel, die Gastronomie, den Dienstleistungssektor, das Gesundheits- und Bankwesen, Autohändler, Bauträger usw.

Beitrag lesen
Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht
13.03.2026

Jahrelang in Vorbereitung, jetzt in Sicht: neue Regeln für Wettbewerbsverbote (NLD)

Im April 2024 haben wir bereits über den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Wettbewerbsverboten berichtet. Der Gesetzentwurf schränkt den Spielraum von Arbeitgebern ein, Wettbewerbsverbote zu vereinbaren und geltend zu machen. Damals wurde dieser Gesetzentwurf einer Internetkonsultation unterzogen. Nun steht der Gesetzentwurf endlich auf der Tagesordnung für die Behandlung in der Zweiten Kammer des niederländischen Parlaments („Tweede Kamer“) im zweiten Quartal 2026. Da die Behandlung näher rückt, ist es Zeit für ein Update!

Beitrag lesen
Arbeitsrecht, Compliance
13.03.2026

Vorgeschriebene Mitgliedschaft in dem für die Branche geltenden Rentenfonds - möglicherweise eine Untergrenze! (NLD)

Die überwiegende Mehrheit der Arbeitgeber in den Niederlanden ist verpflichtet, einem Branchenrentenfonds beizutreten. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob ihre Geschäftstätigkeiten mit den in einem Verpflichtungsbeschluss aufgeführten Geschäftstätigkeiten übereinstimmen (der Geltungsbereich). Für viele Geltungsbereiche gilt ein Hauptkriterium: Im Wesentlichen müssen für X Prozent des Umsatzes, der Lohnsumme oder einer anderen messbaren Einheit spezifisch aufgeführte Geschäftstätigkeiten stattfinden.

Beitrag lesen