Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Erbrecht Transmortale Vollmacht: Wirkung einer über den Tod geltenden Vollmacht zugunsten der Alleinerbin

Eine Vollmacht kann auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirksam sein - in Form einer sogenannten transmortalen Vollmacht. Doch diese rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht kann im Einzelfall Probleme erzeugen, wenn nach dem Tod des Erblassers feststeht, wer Erbe nach dem Verstorbenen geworden ist und welche Auswirkungen dies auf die Vollmacht hat. So war es auch in diesem Fall des Oberlandesgerichts Nürnberg (OLG).

Der im Jahr 2022 verstorbene Erblasser hatte im Jahr 1990 seiner Ehefrau eine Generalvollmacht auch über seinen Tod hinaus erteilt und sie auch von den gesetzlichen Beschränkungen befreit, dass sie nicht mit sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen könne. Nach dem Tod des Erblassers schloss die Ehefrau, die Alleinerbin nach ihrem verstorbenen Ehemann geworden ist, bezüglich eines im Eigentum des Erblassers stehenden Grundbesitzes und unter Berufung auf die notarielle Generalvollmacht einen Überlassungsvertrag mit sich selbst ab und beantragte die Eintragung im Grundbuch. Das Grundbuchamt wies die Eintragung unter Berufung auf die Vollmacht zurück, da es der Ansicht war, dass durch die Alleinerbenstellung die erteilte Vollmacht erloschen sei.

Die hiergegen von dem Notar für die Erbin eingelegte Beschwerde war vor dem OLG im Ergebnis erfolgreich. Die Erbin habe sich bei dem Übertragungsvertrag ausdrücklich auf die erteilte Vollmacht bezogen, die auch über den Tod des Erblassers hinaus nicht ihre Wirkung verloren hatte. Wenn die Vollmacht im Rechtsverkehr das Vertrauen auf den Fortbestand der Vollmacht schütze, müsse dies auch vom Grundbuchamt beachtet werden.

Problematisch und in der Rechtsprechung durchaus umstritten sind die Fälle, in denen die Eigentumsübertragung nicht unter Berufung auf die Vollmacht, sondern vielmehr unter Berufung auf eine Alleinerbenstellung erfolgt ist.

Quellen: OLG Nürnberg, Beschl. v. 25.03.2024 – 15 Wx 2176/23; www.gesetze-bayern.de

Beitrag veröffentlicht am
23. Juli 2024

Thomas Bußhardt
LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Internationales Recht
12.10.2026

Wer entscheidet, ob bei einem Geschäftsführer ein Interessenkonflikt vorliegt – und er die Versammlung verlassen muss? (NLD)

Nicht der Geschäftsführer selbst, so urteilte der Hoge Raad am 10. April 2026 im Getir-Fall. Diese Entscheidung obliegt seinen Kollegen oder den Aufsichtsorganen der Gesellschaft – und es liegt in deren Verantwortung, auch tatsächlich einzugreifen.

Beitrag lesen
Internationales Recht
12.10.2026

Niederländisches Parlament stimmt der Rechtsvermutung für Selbstständige zu: ein wichtiger Schritt, doch echte Klarheit steht noch aus

Die Debatte über Selbstständige und Scheinselbstständigkeit beschäftigt die Politik in Den Haag, Auftraggeber und Arbeitnehmer mittlerweile schon seit Jahren. In dieser Zeit sind zahlreiche Berichte erschienen, verschiedene Regierungen haben neue Gesetze angekündigt, und die Rechtsprechung hat wichtige Leitlinien für die Beurteilung von Arbeitsverhältnissen vorgegeben. Dennoch herrscht in der Praxis nach wie vor große Unsicherheit darüber, wann von einer selbstständigen Tätigkeit und wann von einem Arbeitsvertrag gesprochen werden kann. Mit der Zustimmung der Eerste Kamer zum Gesetz zur Einführung einer Rechtsvermutung für Arbeitsverträge auf Stundenlohnbasis wurde ein weiterer Schritt getan.

Beitrag lesen
Internationales Recht
12.10.2026

Komplett digitale Versammlungen: Das ändert sich (und warum Sie sich schon jetzt darauf vorbereiten sollten) (NLD)

Die Art und Weise, wie wir Versammlungen abhalten, verändert sich rasant. Während physische Zusammenkünfte lange Zeit die Norm waren, hat der Aufschwung digitaler Mittel neue Möglichkeiten eröffnet. In Kürze wird der (niederländische) Gesetzgeber einen wichtigen nächsten Schritt unternehmen: Es wird möglich sein, eine vollständig digitale Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung abzuhalten. Was aber bedeutet das für Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter/Mitglied? Und wie können Sie schon jetzt klug darauf reagieren?

Beitrag lesen