Alle Beiträge zum Stichwort: Erbvertrag

Erbvertrag vor Heirat geschlossen
BGH: Erbvertrag zwischen Lebensgefährten bleibt trotz späterer Scheidung wirksam
Mit Beschluss vom 22. Mai 2024 (Az. VI ZB 26/23) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine gegenseitige Erbeinsetzung in einem Erbvertrag zwischen nicht verheirateten Lebensgefährten auch dann wirksam bleibt, wenn die Partner später heiraten und sich wieder scheiden lassen – sofern keine anderslautende Regelung im Vertrag getroffen wurde.

Erbrecht
Erbe trotz Scheidung: Ohne weitere Regelungen besteht vor Heirat festgelegte Erbeinsetzung weiter
Eine letztwillige Verfügung unter Ehegatten wird unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich aber mit dem besonderen Fall beschäftigen, in dem die später geschiedenen Eheleute bereits mehrere Jahre vor ihrer Eheschließung einen gemeinsamen Erbvertrag abgeschlossen und dabei etwas Wichtiges vergessen hatten.

Erbrecht
Pflichtteil reduzieren durch Vermächtnis — Rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten
Die Gestaltung der Vermögensnachfolge ist oft eine emotionale Herausforderung. Besonders wenn sich Familienbeziehungen über die Jahre entfremdet haben, stehen viele Erblasser vor der schwierigen Aufgabe, ihr Vermögen oder Unternehmen vor einer Zersplitterung zu schützen und dennoch fair gegenüber allen Beteiligten zu handeln. Der gesetzliche Pflichtteilsanspruch kann dabei zu unerwünschten Ergebnissen führen.
Erbrecht
Gemeinschaftliches Testament – Möglichkeiten und Risiken
Es gibt viele Möglichkeiten den eigenen Nachlass zu gestalten. In dem folgenden Beitrag erklärt Kollegin Rothe, dass der Nachlass auch gemeinsam geregelt werden kann.

Erbrecht
Der Erbfall in der Patchworkfamilie – Besser vorher regeln!
Wer möchte, dass das Erbe einmal in die richtigen Hände fällt, sollte sich gerade in einer Patchworksituation um eine Nachlassregelung kümmern.

Erbrecht
Der Erbfall ist eingetreten – Wie geht es weiter?
Ist der Erbfall eingetreten, sind neben der eigentlich im Vordergrund stehenden Trauerbewältigung eine Vielzahl von Dingen zu regeln. Häufig fühlt man sich als Hinterbliebener überfordert und weiß nicht recht, womit man anfangen soll. Mit diesem Beitrag soll eine erste Orientierung gegeben werden, welche Maßnahmen unmittelbar nach dem Erbfall zu ergreifen sind.

Testament
Erben? Oder nicht? Voraussetzungen der Entziehung des Pflichtteils
Wann kann einem Pflichtteilsberechtigtem der Anspruch auf den Pflichtteil vom Erbe durch letztwillige Erklärung entzogen werden? Die Voraussetzungen.

Erbrecht
Brauche ich ein Testament?
In zahlreichen Lebenskonstellationen ist es sinnvoll und notwendig, durch die Errichtung eines Testaments von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen.

Erbrecht
Nießbrauchsbestellung durch testamentarisch gebundenen Ehegatten
Haben Eheleute ein gemeinschaftliches Testament errichtet, darf der überlebende Ehegatte regelmäßig nur Schenkungen vornehmen, wenn er dafür ein lebzeitiges Eigeninteresse hat. Die unentgeltliche Bestellung eines Nießbrauchsrechts – die eine Schenkung darstellt – kann in diesem Sinne nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe gerechtfertigt sein, wenn sich der überlebende Ehegatte dahingehend absichern möchte, dass ihn der Nießbrausberechtigte in alten, kranken und gebrechlichen Tagen unterstützt.

Pflichtteilsentziehung
Erbrecht: Gericht stellt hohe Anforderungen an die Entziehung des Pflichtteils
Um einem gesetzlichen Erben den Pflichtteil wirksam entziehen zu können, müssen Erblasser sowohl formal als auch inhaltlich hohe Hürden überwinden. Insbesondere kann eine körperliche Auseinandersetzung nur dann dazu führen, dass der Pflichtteilsanspruch entfällt, wenn es sich um ein schweres Vergehen gegen den Erblasser gehandelt hat. Das hat das Landgericht (LG) Frankenthal in einem aktuellen Rechtsstreit entschieden. Der testamentarisch übergangene gesetzliche Erbe hatte eine an seiner Stelle bedachte soziale Einrichtung verklagt. Diese muss ihm nun seinen 50%igen Pflichtteil auszahlen und auch die Verfahrenskosten tragen.