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Irreführende Website: Kein Reisevertrag trotz Klick auf „Jetzt kaufen“

Die Online-Buchung von Reisen ist für viele Verbraucher längst Routine. Doch damit ein wirksamer Reisevertrag zustande kommt, müssen die Buchungsseiten den gesetzlichen Transparenzanforderungen entsprechen. Insbesondere muss unmissverständlich erkennbar sein, ab welchem Klick eine verbindliche Zahlungspflicht entsteht. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München zeigt, dass eine missverständliche Gestaltung der Website dazu führen kann, dass überhaupt kein Vertrag zustande kommt.

Sachverhalt

Eine Kundin interessierte sich online für eine Dubai-Reise, deren Preis zunächst nicht angegeben war. Nachdem sie ihre Daten eingegeben hatte, erschien ein Hinweistext, in dem sie mit einem Klick auf „Jetzt kaufen“ die AGB, die Richtigkeit der Angaben und den Erhalt der Reiseinformationen bestätigen sollte. Der Button war mit einem Einkaufswagensymbol versehen.

Die Kundin klickte, schloss die Website und erhielt kurz darauf eine Buchungsbestätigung samt Zahlungsaufforderung über 2.834 Euro. Als sie sich weigerte zu zahlen, verlangte der Reiseveranstalter eine Stornogebühr von 2.692,30 Euro. Die Kundin beglich diese unter Vorbehalt und klagte auf Rückzahlung.

Entscheidung des Gerichts

Das Amtsgericht München (Urteil vom 23.01.2023 – 191 C 1446/22) gab der Kundin Recht. Nach Auffassung des Gerichts kam kein Reisevertrag zustande. Der entscheidende Punkt: Eine Website muss klar und eindeutig erkennen lassen, dass durch den Klick auf eine Schaltfläche eine entgeltliche Buchung erfolgt.Im konkreten Fall war die Gestaltung der Homepage irreführend:

  • Der Text über dem Button vermittelte, dass lediglich AGB akzeptiert und Informationen bestätigt würden.
  • Das Einkaufswagensymbol ließ darauf schließen, dass der Buchungsprozess noch nicht abgeschlossen sei.
  • Vor allem fehlte die klare Angabe des Reisepreises zum Zeitpunkt des Klicks.

Unter diesen Umständen durfte die Kundin annehmen, dass sie noch keinen zahlungspflichtigen Vertrag abschließt.

Bedeutung für die Praxis

Das Urteil unterstreicht, wie wichtig eine eindeutige und verbraucherfreundliche Gestaltung von Buchungsseiten ist. Buttons wie „Jetzt kaufen“ oder „zahlungspflichtig buchen“ müssen klar erkennen lassen, dass mit dem Klick ein Vertrag zustande kommt – und zwar unter vollständiger Preisangabe. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, besteht die Gefahr, dass kein wirksamer Vertrag entsteht.

Praxishinweis

Reiseveranstalter und Online-Plattformen sollten ihre Buchungsprozesse rechtlich überprüfen und eindeutig gestalten. Missverständliche Buttons oder unklare Hinweistexte können nicht nur zu Rechtsstreitigkeiten und Rückzahlungen führen, sondern auch Abmahnungen wegen irreführender Geschäftspraktiken nach sich ziehen.

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