Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Irreführende Website: Kein Reisevertrag trotz Klick auf „Jetzt kaufen“

Die Online-Buchung von Reisen ist für viele Verbraucher längst Routine. Doch damit ein wirksamer Reisevertrag zustande kommt, müssen die Buchungsseiten den gesetzlichen Transparenzanforderungen entsprechen. Insbesondere muss unmissverständlich erkennbar sein, ab welchem Klick eine verbindliche Zahlungspflicht entsteht. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München zeigt, dass eine missverständliche Gestaltung der Website dazu führen kann, dass überhaupt kein Vertrag zustande kommt.

Sachverhalt

Eine Kundin interessierte sich online für eine Dubai-Reise, deren Preis zunächst nicht angegeben war. Nachdem sie ihre Daten eingegeben hatte, erschien ein Hinweistext, in dem sie mit einem Klick auf „Jetzt kaufen“ die AGB, die Richtigkeit der Angaben und den Erhalt der Reiseinformationen bestätigen sollte. Der Button war mit einem Einkaufswagensymbol versehen.

Die Kundin klickte, schloss die Website und erhielt kurz darauf eine Buchungsbestätigung samt Zahlungsaufforderung über 2.834 Euro. Als sie sich weigerte zu zahlen, verlangte der Reiseveranstalter eine Stornogebühr von 2.692,30 Euro. Die Kundin beglich diese unter Vorbehalt und klagte auf Rückzahlung.

Entscheidung des Gerichts

Das Amtsgericht München (Urteil vom 23.01.2023 – 191 C 1446/22) gab der Kundin Recht. Nach Auffassung des Gerichts kam kein Reisevertrag zustande. Der entscheidende Punkt: Eine Website muss klar und eindeutig erkennen lassen, dass durch den Klick auf eine Schaltfläche eine entgeltliche Buchung erfolgt.Im konkreten Fall war die Gestaltung der Homepage irreführend:

  • Der Text über dem Button vermittelte, dass lediglich AGB akzeptiert und Informationen bestätigt würden.
  • Das Einkaufswagensymbol ließ darauf schließen, dass der Buchungsprozess noch nicht abgeschlossen sei.
  • Vor allem fehlte die klare Angabe des Reisepreises zum Zeitpunkt des Klicks.

Unter diesen Umständen durfte die Kundin annehmen, dass sie noch keinen zahlungspflichtigen Vertrag abschließt.

Bedeutung für die Praxis

Das Urteil unterstreicht, wie wichtig eine eindeutige und verbraucherfreundliche Gestaltung von Buchungsseiten ist. Buttons wie „Jetzt kaufen“ oder „zahlungspflichtig buchen“ müssen klar erkennen lassen, dass mit dem Klick ein Vertrag zustande kommt – und zwar unter vollständiger Preisangabe. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, besteht die Gefahr, dass kein wirksamer Vertrag entsteht.

Praxishinweis

Reiseveranstalter und Online-Plattformen sollten ihre Buchungsprozesse rechtlich überprüfen und eindeutig gestalten. Missverständliche Buttons oder unklare Hinweistexte können nicht nur zu Rechtsstreitigkeiten und Rückzahlungen führen, sondern auch Abmahnungen wegen irreführender Geschäftspraktiken nach sich ziehen.

Alle Fachbeiträge zeigen

Gewerblicher Rechtsschutz
02.10.2026

Wem gehört eine Farbe? Was Unternehmen über den Schutz von Farbmarken wissen müssen

Farben sind im Markenauftritt vieler Unternehmen weit mehr als Dekoration. Ein konsequent eingesetzter Farbton kann Filialen, Verpackungen, digitale Angebote und Werbemittel über Jahre hinweg prägen. Er wird damit zu einem wirtschaftlich relevanten Teil der visuellen Identität und kann erheblichen Wiedererkennungswert schaffen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17. September 2026 (Az. I ZB 58/25) zeigt jedoch deutlich: Zwischen hoher Bekanntheit und einem rechtlich durchsetzbaren Ausschließlichkeitsrecht liegt ein anspruchsvoller Nachweis.

Beitrag lesen
Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht
30.09.2026

(Kein) Schadensersatz wegen Musiknutzung auf Social-Media

Zum Umfang der Anforderungen an die Schätzung der Lizenzschadenshöhe bei Musiknutzung auf Social-Media-Kanälen (Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 09.09.2026, Az. 2-06 424/25)

Beitrag lesen
Internationales Recht
29.09.2026

Kann eine Ein-Personen-Gesellschaft eine weitere Ein-Personen-Gesellschaft gründen? (PL)

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf in Polen nicht ausschließlich von einer anderen Ein-Personen-GmbH gegründet werden. Dieses Verbot wird bei als routinemäßig geltenden Registrierungen manchmal übersehen, doch ein Verstoß dagegen kann das gesamte Holding-Projekt blockieren.

Beitrag lesen