Abschaltung der EU-Online-Streitbeilegungsplattform: Was Sie jetzt beachten müssen
Am 20. Juli 2025 wurde die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Union dauerhaft abgeschaltet. Dieser Schritt bringt für Unternehmen und Websitebetreiber wichtige Neuerungen mit sich – vor allem im Hinblick auf Impressum, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und sonstige Pflichtinformationen.
Was war die OS-Plattform?
Die OS-Plattform diente seit 2016 als zentrale Anlaufstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Online-Händlern. Bis zu ihrer Abschaltung waren Unternehmen verpflichtet, einen klar auffindbaren Link auf die OS-Plattform zu setzen – unter anderem im Impressum, in den AGB und häufig auch in E‑Mail-Signaturen oder im Footer der Website.
Was ändert sich mit der Abschaltung?
Mit der dauerhaften Einstellung der OS-Plattform entfällt auch die Verpflichtung, Verbraucher auf diese Plattform hinzuweisen. Es besteht also keine Pflicht mehr, auf die OS-Plattform zu verlinken oder sie zu erwähnen.
Empfehlung:
Entfernen Sie sämtliche Hinweise und Links auf die OS-Plattform aus Ihrem Impressum, den AGB, E‑Mail-Signaturen sowie allen weiteren Bereichen Ihrer Online-Präsenz.
Warum ist das wichtig?
Überholte, fehlerhafte oder ins Leere führende Verlinkungen im Impressum gelten als Wettbewerbsverstoß und können von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden abgemahnt werden. Die Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung steigt, wenn noch auf eine abgeschaltete Plattform verwiesen wird.
Was ist mit alten Unterlassungserklärungen?
Falls Sie in der Vergangenheit – etwa nach einer Abmahnung – eine Unterlassungserklärung bezüglich der OS-Plattform abgegeben haben, empfiehlt sich eine rechtliche Überprüfung. Häufig ist in solchen Fällen eine Kündigung der Unterlassungserklärung möglich, sofern die einstige Verpflichtung (Hinweis auf die OS-Plattform) weggefallen ist.
Hinweise zu anderen Streitbeilegungsstellen
Die Abschaltung der OS-Plattform betrifft ausschließlich die europäische Online-Plattform. Nationale Informationspflichten, zum Beispiel nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), bleiben bestehen! Prüfen Sie daher, ob Sie weiterhin Angaben zu inländischen Schlichtungsstellen vorhalten müssen.
Unser Tipp
Prüfen Sie Ihre Webseite und sämtliche digitalen Kommunikationswege sorgfältig auf Hinweise zur OS-Plattform und passen Sie Ihre Rechtstexte an. Sollten Sie Unterstützung bei der Überprüfung oder bei der rechtssicheren Anpassung benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!