Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Fahrverbot abgewendet: Arbeitgeber sagt per WhatsApp-Videochat aus

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß sieht die Bußgeldkatalog-Verordnung in der Regel nicht nur eine Geldbuße, sondern auch ein Fahrverbot von mindestens einem Monat vor. Dieses Fahrverbot gilt als „Regelstrafe“ und wird nur in besonderen Ausnahmefällen abgewendet. Das Amtsgericht Dortmund hatte nun einen solchen Ausnahmefall zu entscheiden – und ließ dabei sogar eine spontane Zeugenaussage des Arbeitgebers per WhatsApp-Videochat zu.

Sachverrhalt

Ein Elektriker war mit dem Firmenfahrzeug über eine Kreuzung gefahren, obwohl die Ampel bereits seit sechs Sekunden Rot zeigte. Üblicherweise hätte dies ein Bußgeld von 200 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot nach sich gezogen. Der Fahrer gestand die Ordnungswidrigkeit jedoch sofort ein, zeigte sich einsichtig und wies auf die gravierenden Folgen eines Fahrverbots hin: Er könne weder seine Arbeit als Elektriker noch seine Nebentätigkeit als Landschaftsgärtner ausüben. Zudem sei auch sein Arbeitgeber erheblich betroffen, da er als Fahrer für betriebliche Abläufe unabdingbar sei.

Entscheidung des Gerichts

Das Amtsgericht Dortmund (Urteil vom 27.03.2025 – 729 OWi-268 Js 298/25-30/25) erkannte die außergewöhnliche Härte an. Anstelle des Fahrverbots verdoppelte es die Geldbuße auf 400 Euro. Maßgeblich war die glaubhafte Bestätigung des Arbeitgebers, den der Betroffene im Gerichtssaal spontan per WhatsApp-Videochat kontaktierte.

Der Handwerkschef bestätigte, dass der Ausfall seines Mitarbeiters erhebliche Nachteile für den Betrieb verursachen würde. Das Gericht wertete diese Aussage als glaubwürdig und nicht bloß als Gefälligkeit. Damit lag ein Ausnahmefall vor, der ein Absehen vom Regelfahrverbot rechtfertigte.

Bedeutung für die Praxis

Das Urteil zeigt, dass Gerichte in begründeten Einzelfällen von einem Fahrverbot absehen können, wenn es für den Betroffenen eine unverhältnismäßige Härte darstellt. Entscheidend ist, dass die besonderen Umstände substantiiert dargelegt und durch geeignete Belege oder Zeugenaussagen untermauert werden.

Praxishinweis

Betroffene sollten sich bewusst sein: Ein Absehen vom Fahrverbot bleibt die Ausnahme. Einsicht, glaubwürdiges Vorbringen zu beruflichen oder existenziellen Folgen sowie belastbare Nachweise können aber ausschlaggebend sein. Bemerkenswert ist in diesem Fall auch die prozessuale Flexibilität des Gerichts: Die spontane Zeugeneinvernahme per Videotelefonat zeigt, dass auch moderne Kommunikationsmittel zur Wahrheitsfindung beitragen können.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht
29.09.2025

Miteigentum an einer Ferienimmobilie: Wie wird es auch rechtlich sorglos?

Sie möchten sich mit anderen Familien eine Ferienimmobilie teilen. Die Gemeinschaft, der diese Immobilie mit Ihnen zusammen gehört, kümmert sich über Dienstleister um alle damit verbundenen Aufgaben, wie Reparaturen, Reinigungen und Steuererklärungen. Dieses Konzept, auch als co-ownership bezeichnet, stellt in praktischer Hinsicht ein „all-inclusive Paket“ dar.

Beitrag lesen
Bank- und Kapitalmarktrecht, Bankrecht
26.09.2025

Phishing-Mails: Wie Sie sich schützen und welche Verantwortung Banken und Kunden tatsächlich tragen

Im Kern regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hierzu in § 675u, dass die Bank, also der Zahlungsdienstleister, bei nicht autorisierten Zahlungen grundsätzlich zur Erstattung verpflichtet ist. Doch wie so oft in der Juristerei gibt es Ausnahmen: Hat der Kunde grob fahrlässig gehandelt, kann die Bank die Erstattung verweigern.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
26.09.2025

Finanzierung junger Unternehmen: Die Haftungsfallen des Pitch-Decks – Zwischen Vision und Verantwortung

Start-ups und junge Unternehmen stehen regelmäßig vor der Aufgabe, potenzielle Investoren von ihrer Geschäftsidee zu überzeugen und Kapital für Wachstumsvorhaben zu gewinnen. Hierbei erweist sich das sogenannte Pitch-Deck als zentrales Kommunikationsmittel.

Beitrag lesen