Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Steuerrecht Umwandlung: Verlängerung der steuerlichen Umwandlungsfristen bis 2021

Bereits im März 2020 hatte die Regierung die coronabedingten Schwierigkeiten bei Umwandlungen erkannt und die Fristen für Verschmelzungen von acht auf zwölf Monate verlängert, sofern die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister bis Ende 2020 erfolgte. Das bedeutet, dass, wenn eine Verschmelzung zum 31.12.2019 erfolgen sollte, diese statt bis zum 31.08.2020 ausnahmsweise bis zum 31.12.2020 angemeldet werden durfte.

Leider hatte man dabei zunächst versäumt, auch die Anmeldungsfristen im Umwandlungssteuergesetz für Einbringungen und für den Formwechsel auf eine Personengesellschaft anzupassen; dies besserte man im Juni 2020 durch das Corona-Steuerhilfegesetz nach. Diese Gelegenheit nutzte man auch, um eine Ermächtigung des Bundesfinanzministeriums (BMF) zu installieren, wonach das BMF eigenständig (also ohne Zutun des Gesetzgebers) per Rechtsverordnung die Fristen des Umwandlungssteuergesetzes ändern darf, wenn das Bundesjustizministerium (BMJV) die Fristen für Verschmelzungen (im Umwandlungsgesetz) wiederum verlängern sollte.

Dies hat das BMJV mit dem Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie getan und die Spielregeln für Verschmelzungen dergestalt geändert, dass Umwandlungsbilanzen auch für Verschmelzungen, die bis zum 31.12.2021 angemeldet werden, bis zu zwölf Monate alt sein dürfen.

Um wiederum einen Gleichklang mit Einbringungen und dem Formwechsel auf eine Personengesellschaft herbeizuführen, macht das BMF nun von seinem Recht Gebrauch und passt die maßgeblichen Fristen ebenfalls gleichlautend an.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Verbraucherrecht, Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
23.09.2026

Widerrufsrecht bei Streaming-Abos

EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Streaming-Diensten

Beitrag lesen
Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht, Verbraucherrecht
23.09.2026

Autokauf: Beweislastumkehr bei Mängeln

Auch wenn für einen Fahrzeugbrand mehrere Ursachen denkbar sind, kann die gesetzliche Vermutung zugunsten des Käufers greifen

Beitrag lesen
Internationales Recht
17.09.2026

Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens aus der EU in Polen und die Frage ihrer Steueridentifikationsnummer (NIP)

Allgemein wird verstanden, dass eine Zweigniederlassung eine Einheit im Gastland ist, deren Identität nicht von der ihres Unternehmens getrennt ist – sie ist lediglich ein Arm oder eine Erweiterung des Unternehmens, vollständig im Besitz und unter Kontrolle der Muttergesellschaft. Die Zweigniederlassung kann dieselben Dienstleistungen erbringen und dieselben Produkte herstellen wie das Unternehmen im Heimatland. Schließt eine Zweigniederlassung einen Vertrag ab, gilt dieser als mit dem Unternehmen abgeschlossen. Die Zweigniederlassung kann somit als die Präsenz des Unternehmens im Ausland angesehen werden.

Beitrag lesen