Alle Beiträge zum Stichwort: Widerruf

Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmacht trotz gesetzlicher Neuregelung sinnvoll
Zum 01.01.2023 gab es eine gesetzliche Änderung im hinblick auf das Notvertretungsrecht von Eheleuten. Näheres erfahren Sie im folgenden Beitrag:

Widerruf von Zuweisung
Strafbare Handlungen: Nutzung einer Großmarkthalle darf widerrufen werden
Ein Widerruf der Zuweisung von Büroflächen sowie Lkw-Stellplätzen einer Großmarkthalle, die von einer Kommune als öffentliche Einrichtung betrieben wird, wegen begangener Steuerstraftaten, kann rechtmäßig sein. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH).

Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie
Notwendige Anpassung von Arbeitsverträgen zum 01.08.2022
Mit der EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen bezweckt die EU unionsweit die Arbeitsbedingungen zu verbessern und Mindestrechte der Arbeitnehmer einzuführen. Daher wird ab dem 01.08.2022 in vielen Fällen die Anpassung von Arbeitsverträgen notwendig.Insbesondere müssen Arbeitnehmer vom Arbeitgeber ab dem 01.08.2022 über folgende Umstände schriftlich unterrichtet werden:

Bei mehreren Vollmachten nur beschränkte Widerrufsmöglichkeit
Vielfach erteilen Eltern ihren Kindern jeweils Einzelvollmacht, damit diese sie insbesondere im Vorsorgefall vertreten können. Da eine Vollmacht grundsätzlich frei widerruflich ist, könnte nun ein bevollmächtigtes Kind die dem Geschwister erteilte Vollmacht mit Hilfe der ihm selbst erteilten Vollmacht widerrufen. Dies ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe grundsätzlich nicht möglich.

Widerruf von Vollmachten in Russland vereinfacht
Widerruf von Vollmachten vereinfacht
Seit dem 29. Dezember 2021 können schriftlich erteilte einfache Vollmachten in Russland leichter und rechtssicherer widerrufen werden. Dies sehen Neuregelungen im russischen Zivilgesetzbuch und im Gesetz über das Notariat vor (Gesetz Nr. 267-FZ vom 01. Juli 2021 und Gesetz Nr. 402-FZ vom 06. Dezember 2021).

Verbraucherschutz
Widerrufsrecht gegenüber Handwerkern
Gemäß § 312g BGB steht einem Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Es wird nicht unterschieden, ob ein Kaufvertrag, ein Werklieferungsvertrag oder ein reiner Werkvertrag vorliegt.

Der Klassiker:
Nicht immer können Schwiegereltern Schenkungen zurückfordern
Mit einer zurückverlangten Schenkung hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg befasst. Kann eine Schwiegermutter von einem „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ ausgehen, wenn die Ehe scheitert, und daraufhin ihren ehemaligen Schwiegersohn zur Kasse bitten?

Verbrauchervertrag
Alleingesellschafter: Ein Bürge hat kein Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht für Verbraucher gilt nicht für den Bürgen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt.

Verbraucherrecht
Rücktrittsrecht bei Vertragsabschluss außerhalb von Geschäftsräumen
Für Verträge mit Konsumenten, die außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten abgeschlossen werden, gilt das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz. Dieses sieht unter anderem ein 14-tägiges Rücktrittsrecht des Verbrauchers für den Fall vor, dass er einen Vertrag im sogenannten Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen hat.