Alle Beiträge zum Stichwort: Widerruf
Verbraucherschutz
Widerrufsrecht gegenüber Handwerkern
Gemäß § 312g BGB steht einem Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Es wird nicht unterschieden, ob ein Kaufvertrag, ein Werklieferungsvertrag oder ein reiner Werkvertrag vorliegt.
Der Klassiker:
Nicht immer können Schwiegereltern Schenkungen zurückfordern
Mit einer zurückverlangten Schenkung hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg befasst. Kann eine Schwiegermutter von einem „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ ausgehen, wenn die Ehe scheitert, und daraufhin ihren ehemaligen Schwiegersohn zur Kasse bitten?
Verlust beim Glücksspiel – so bekommen Spieler Geld zurück
Verlust beim Glücksspiel – so bekommen Spieler Geld zurück
Spieler von Glücksspielen, die im Online-Casino beim Roulette, Black Jack oder den dortigen Spielautomaten viel Geld verloren haben, können sich Hoffnung machen, dieses Geld zurück zu bekommen.
Verbrauchervertrag
Alleingesellschafter: Ein Bürge hat kein Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht für Verbraucher gilt nicht für den Bürgen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt.
Verbraucherrecht
Rücktrittsrecht bei Vertragsabschluss außerhalb von Geschäftsräumen
Für Verträge mit Konsumenten, die außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten abgeschlossen werden, gilt das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz. Dieses sieht unter anderem ein 14-tägiges Rücktrittsrecht des Verbrauchers für den Fall vor, dass er einen Vertrag im sogenannten Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen hat.
Widerruf der Homeoffice Vereinbarung durch den Arbeitgeber
Können Arbeitgeber einseitig die Vereinbarung zum Homeoffice widerrufen? Die Antwort lautet: "Jein" bzw. "Es kommt darauf an".
Kein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB bei Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht
Das Bundesarbeitsgericht hat erneut deutlich gemacht, dass das Verbraucherwiderrufsrecht im Arbeitsrecht keine uneingeschränkte Anwendung findet. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die einen Aufhebungsvertrag in ihrer Wohnung unterschrieben hatte.