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Alle Beiträge zum Stichwort: Widerruf

Erbrecht_Großvater mit Kindern

Bei mehreren Vollmachten nur beschränkte Widerrufsmöglichkeit

Vielfach erteilen Eltern ihren Kindern jeweils Einzelvollmacht, damit diese sie insbesondere im Vorsorgefall vertreten können. Da eine Vollmacht grundsätzlich frei widerruflich ist, könnte nun ein bevollmächtigtes Kind die dem Geschwister erteilte Vollmacht mit Hilfe der ihm selbst erteilten Vollmacht widerrufen. Dies ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe grundsätzlich nicht möglich.

31.03.2022
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Widerruf von Vollmachten in Russland vereinfacht

Widerruf von Vollmachten vereinfacht

Seit dem 29. Dezember 2021 können schriftlich erteilte einfache Vollmachten in Russland leichter und rechtssicherer widerrufen werden. Dies sehen Neuregelungen im russischen Zivilgesetzbuch und im Gesetz über das Notariat vor (Gesetz Nr. 267-FZ vom 01. Juli 2021 und Gesetz Nr. 402-FZ vom 06. Dezember 2021).

11.02.2022
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Verbraucherschutz

Widerrufsrecht gegenüber Handwerkern

Gemäß § 312g BGB steht einem Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Es wird nicht unterschieden, ob ein Kaufvertrag, ein Werklieferungsvertrag oder ein reiner Werkvertrag vorliegt.

04.11.2021
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Der Klassiker:

Nicht immer können Schwiegereltern Schenkungen zurückfordern

Mit einer zurückverlangten Schenkung hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg befasst. Kann eine Schwiegermutter von einem „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ ausgehen, wenn die Ehe scheitert, und daraufhin ihren ehemaligen Schwiegersohn zur Kasse bitten? 

02.04.2021
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Verbrauchervertrag

Alleingesellschafter: Ein Bürge hat kein Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht für Verbraucher gilt nicht für den Bürgen. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. 

04.12.2020
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Verbraucherrecht

Rücktrittsrecht bei Vertragsabschluss außerhalb von Geschäftsräumen

Für Verträge mit Konsumenten, die außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten abgeschlossen werden, gilt das Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz. Dieses sieht unter anderem ein 14-tägiges Rücktrittsrecht des Verbrauchers für den Fall vor, dass er einen Vertrag im sogenannten Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen hat.

15.10.2020
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