Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Wertersatz nach Widerruf Bauhandwerksbetriebe aufgepasst! Gefahr des kompletten Werklohnverlusts!

Urteil des EuGH vom 17.5.2023 kann fatale Folgen haben:

Der Fall

Ein Verbraucher beauftragt in seinem Haus nach gemeinsamer Besichtigung der vorhandenen Elektroinstallation mündlich ein Unternehmen des Bauhandwerks mit der Erneuerung der Elektroinstallation. Das Unternehmen führt die vertraglichen Leistungen vollständig und beanstandungsfrei aus und legt dem Verbraucher eine korrekte Rechnung vor.

Der Verbraucher bezahlt die Rechnung nicht, sondern widerruft den Vertrag. Begründung: das Unternehmen hatte es versäumt, ihn über das Widerrufsrecht zu unterrichten, das ihm zustand, da der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens abgeschlossen worden war. Das Unternehmen verklagt den Verbraucher vor dem zuständigen Landgericht auf Zahlung.

Welche Auffassung vertritt das Landgericht?

Dieses ist zwar der Auffassung, dass ein Verbraucher nach den deutschen Rechtsvorschriften, die zur Umsetzung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher 2011/83/EU erlassen wurden, nicht verpflichtet ist, Dienstleistungen zu bezahlen, die vor Ablauf der Widerrufsfrist (die sich bei einem solchen Versäumnis um ein Jahr verlängert) erbracht wurden, wenn der Unternehmer ihn nicht über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat. Es legt den Fall jedoch dem EuGH zur Klärung der Frage vor, ob die Richtlinie jeglichen Anspruch auf „Wertersatz“ auch dann ausschließt, wenn der Verbraucher den Vertrag erst nach Erbringung der vollständigen Dienstleistung widerruft und dadurch einen ungerechtfertigten Vermögensvorteil erlangt.

Antwort des EuGH

Diese Frage hat die 8. Kammer des EuGH nun mit Urteil vom 17.5.2023 dahingehend beantwortet,

„dass ein Verbraucher von jeder Verpflichtung zur Vergütung der Leistungen befreit ist, die in Erfüllung eines außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Dienstleistungsvertrags erbracht wurden, wenn der betreffende Unternehmer ihn nicht über sein Widerrufsrecht informiert hat und der Verbraucher sein Widerrufsrecht nach Erfüllung dieses Vertrages ausgeübt hat“.

Praxishinweis

Unternehmen des Bauhandwerks sollten daher ihr Vertragsmanagement unverzüglich anwaltlich überprüfen lassen und gegebenenfalls so überarbeiten lassen, dass derartige Risiken durch rechtssichere Textbausteine und Verfahrensweisen vermieden werden.

Alle Fachbeiträge zeigen

KI-AI-Urheber-IT-Internet
Erbrecht, Internetrecht
22.07.2025

Digitaler Nachlass: Was passiert mit dem Instagram-Konto nach dem Tod?

Die Frage, was mit einem Social-Media-Account nach dem Tod des Inhabers geschieht, betrifft immer mehr Menschen. Instagram, aber auch andere Plattformen wie Facebook oder X, sind inzwischen fester Bestandteil des Nachlasses geworden. Gerade bei Accounts mit hoher Reichweite oder besonderem ideellen Wert stellen sich viele Erben und Erblasser die Frage: Wer darf nach dem Tod eines Nutzers auf dessen Konto zugreifen und es weiterführen?

Beitrag lesen
Datenschutzrecht, Verbraucherrecht, Wettbewerbsrecht
22.07.2025

BGH-Urteil ermöglicht Klagen bei Datenschutzverstößen durch Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025 (Az.: I ZR 186/17) wurde entschieden, dass Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Informationspflichten wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen können. Der Entscheidung des BGH liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem ein Betreiber eines sozialen Netzwerks, in diesem Fall Facebook, seine Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informierte.

Beitrag lesen
Internationales Arbeitsrecht
17.07.2025

Die Rügepflicht im Arbeitsrecht (NLD)

Das Gesetz verlangt von einem Gläubiger eine rechtzeitige Rüge, wenn ein Schuldner eine mangelhafte Leistung erbracht hat. Diese so genannte „Rügepflicht“ gilt für alle Schuldverhältnisse. Denken Sie an die Verpflichtung zur Lieferung eines Autos, die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, aber auch an Verpflichtungen aus einem Arbeitsvertrag. Die Anwendbarkeit der Rügepflicht im Arbeitsrecht war lange Zeit unklar. Der Hoge Raad hat 2024 über die Rügepflicht in diesem Rechtsbereich entschieden. In diesem Beitrag wird die Auffassung des Hoge Raad erörtert.

Beitrag lesen