Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Reiserecht Regenzeit stellt keinen Reisemangel dar

Bei einem Reiseveranstalter hatte Frau T für sich und ihren Partner eine Rundreise durch Ecuador gebucht. Für die Pauschalreise im Dezember 2021 zahlte das Paar rund 18.000 Euro. Doch die Traumreise wurde vor allem wegen des schlechten Wetters zum Flop. Nach der Rückkehr verlangte Frau T vom Reiseveranstalter 6.000 Euro zurück: Ihr stehe wegen diverser Reisemängel eine Minderung des Reisepreises zu, fand die Kundin.

Und ihre Mängelliste war lang: Im Dezember herrsche in Ecuador Regenzeit. Deshalb habe man vom (laut Prospekt) "traumhaft schönen Kratersee" bei der Rundwanderung wegen Nebels nichts gesehen. Auch bei der Fahrt durch die Westkordilleren — Aussicht Fehlanzeige. Zwei Tage habe die Gruppe den Amazonas-Dschungel durchquert, bei starkem Regen habe sich aber kein Tier blicken lassen.

Der Programmpunkt "Besuch einer Fledermaushöhle" sei wegen Überflutung gestrichen worden, auch ein anderer Tagesausflug sei ausgefallen. In einem Hotel habe es kein warmes Wasser gegeben. Bei der mehrtägigen Fahrt auf einem Katamaran sei ein defekter Generator so laut gewesen, dass man nachts nicht habe schlafen können.

Das Landgericht Frankfurt gestand der Frau nur 800 Euro zu (2-24 O 102/22). Für die Wetterbedingungen sei der Reiseveranstalter nicht verantwortlich, betonte das Landgericht: Sie stellten keinen Reisemangel dar. Entgegen der Ansicht von Frau T sei das Unternehmen auch nicht dazu verpflichtet, Reisende darüber zu informieren, dass im Dezember in Ecuador Regenzeit sei. Vielleicht zähle das nicht zum Allgemeinwissen, es sei aber durch eine einfache Internetrecherche leicht herauszufinden.

Der Ausfall einiger Ausflüge, die fehlende Warmwasserversorgung in einem Hotel und die Lärmbelästigung auf dem Katamaran seien dagegen als Mängel der Pauschalreise einzustufen, so das Landgericht. Aus diesem Grund sei der Tagesreisepreis für die betroffenen Reisetage zu mindern. Insgesamt müsse der Reiseveranstalter der Kundin 800 Euro zurückzahlen. (Frau T hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.)

Quelle: onlineurteile.de

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeitsrecht
04.05.2026

Umsatzbeteiligung: Fortzahlungspflicht auch bei Krankheit, Urlaub und an Feiertagen!

Eine vertraglich vereinbarte Umsatzbeteiligung ist Bestandteil des regelmäßigen Arbeitsentgelts und mithin auch im Falle von Urlaub, Krankheit und an Feiertagen fortzuzahlen, so das Arbeitsgericht Ludwigshafen (Urteil vom 04.03.2025, Az. 8 Ca 1681/23).

Beitrag lesen
Steuerrecht
04.05.2026

Generalverdacht für Geschäftsführer: Fahrtenbuch wird Pflicht

Viele GmbH-Geschäftsführer nutzen Firmenwagen im Alltag. Steuerlich kann das jedoch schnell kompliziert werden – vor allem, wenn nicht klar dokumentiert ist, welche Fahrten privat oder geschäftlich erfolgen. In diesem Artikel greifen wir auf, wie das aktuelle BFH-Urteil die Anforderungen an die Nutzung von Firmenwagen verschärft und welche steuerlichen Aspekte Geschäftsführer dabei beachten sollten.

Beitrag lesen
Vertragsrecht
30.04.2026

Das neue Recht auf Reparatur – Was Unternehmer wissen müssen

Mit dem „Recht auf Reparatur" steht die deutsche Wirtschaft vor einer bedeutenden regulatorischen Zäsur. Aufbauend auf der EU-Richtlinie 2024/1799 und dem aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ergeben sich Neuerungen für das bürgerliche Recht, die Hersteller, Händler und Reparaturbetriebe betreffen.

Beitrag lesen