Reiserecht Regenzeit stellt keinen Reisemangel dar
Bei einem Reiseveranstalter hatte Frau T für sich und ihren Partner eine Rundreise durch Ecuador gebucht. Für die Pauschalreise im Dezember 2021 zahlte das Paar rund 18.000 Euro. Doch die Traumreise wurde vor allem wegen des schlechten Wetters zum Flop. Nach der Rückkehr verlangte Frau T vom Reiseveranstalter 6.000 Euro zurück: Ihr stehe wegen diverser Reisemängel eine Minderung des Reisepreises zu, fand die Kundin.
Und ihre Mängelliste war lang: Im Dezember herrsche in Ecuador Regenzeit. Deshalb habe man vom (laut Prospekt) "traumhaft schönen Kratersee" bei der Rundwanderung wegen Nebels nichts gesehen. Auch bei der Fahrt durch die Westkordilleren — Aussicht Fehlanzeige. Zwei Tage habe die Gruppe den Amazonas-Dschungel durchquert, bei starkem Regen habe sich aber kein Tier blicken lassen.
Der Programmpunkt "Besuch einer Fledermaushöhle" sei wegen Überflutung gestrichen worden, auch ein anderer Tagesausflug sei ausgefallen. In einem Hotel habe es kein warmes Wasser gegeben. Bei der mehrtägigen Fahrt auf einem Katamaran sei ein defekter Generator so laut gewesen, dass man nachts nicht habe schlafen können.
Das Landgericht Frankfurt gestand der Frau nur 800 Euro zu (2-24 O 102/22). Für die Wetterbedingungen sei der Reiseveranstalter nicht verantwortlich, betonte das Landgericht: Sie stellten keinen Reisemangel dar. Entgegen der Ansicht von Frau T sei das Unternehmen auch nicht dazu verpflichtet, Reisende darüber zu informieren, dass im Dezember in Ecuador Regenzeit sei. Vielleicht zähle das nicht zum Allgemeinwissen, es sei aber durch eine einfache Internetrecherche leicht herauszufinden.
Der Ausfall einiger Ausflüge, die fehlende Warmwasserversorgung in einem Hotel und die Lärmbelästigung auf dem Katamaran seien dagegen als Mängel der Pauschalreise einzustufen, so das Landgericht. Aus diesem Grund sei der Tagesreisepreis für die betroffenen Reisetage zu mindern. Insgesamt müsse der Reiseveranstalter der Kundin 800 Euro zurückzahlen. (Frau T hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.)
Quelle: onlineurteile.de