Alle Beiträge zum Stichwort: Kostenerstattung

Reiserecht
Regenzeit stellt keinen Reisemangel dar
Urlauberin wollte wegen des schlechten Wetters in Ecuador den Reisepreis mindern

Verbraucherschutz
Irreführende E-Mail von der Fluggesellschaft
Kunde klickt die Option "Ich möchte eine Erstattung anfordern" an und storniert damit die Flugbuchung

Geschäftsführung ohne Auftrag
Heimbewohner starb, bevor über Sozialhilfe entschieden wurde
Das Sozialamt muss dem Altenheim trotzdem die Pflegekosten erstatten

Selbstvornahme im Mietrecht
Mieter tauschten defekte Gasheizung aus
Der Vermieter will die Kosten nicht ersetzen, sondern die Wohnung ans Fernwärmenetz anschließen

Reiserücktrittsversicherung
Reise wegen Krankheit storniert
Kunde hatte den Flug mit Bonusmeilen bezahlt: Reiserücktrittskostenversicherung muss deren Wert ersetzen

Bauvertragsrecht Österreich
Unberechtigter Rücktritt beim Architektenvertrag (Österreich)
Auch ohne ein Recht auf Rücktritt ist ein Abbestellen des Werkes durch den Auftraggeber zulässig, allerdings bleibt diesfalls die Pflicht zur Bezahlung des Architektenhonorars unberührt.

Vergleich über Kosten des Rechtsstreits
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens
Schließen die Parteien im Hauptsacheverfahren einen Vergleich, in dem die Tragung der „Kosten des Rechtsstreits“ geregelt ist, erfasst der Vergleich nicht zwingend die Kosten des vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahrens. So entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH).

Ausländische Angehörige
Außergewöhnliche Belastungen: Unterhalt an geduldete Angehörige ist nicht absetzbar
Wer seinen ausländischen Angehörigen die Einreise nach Deutschland ermöglichen will, kann sich nach dem deutschen Aufenthaltsgesetz gegenüber der Ausländerbehörde verpflichten, hierzulande für den Lebensunterhalt der Angehörigen aufzukommen. Entsprechende Unterhaltszahlungen sind nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) jedoch unter bestimmten Bedingungen nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Fernarbeit in Russland
Homeoffice: Fernarbeit in Russland flexibler geregelt
Seit 1. Januar 2021 gelten in Russland neue Regelungen zur Fernarbeit. Mehr Flexibilität für die Unternehmen, mehr Rechtssicherheit für die Arbeitnehmer – dies waren Gründe zur Änderungen der gesetzlichen Regelungen in Zeiten der Pandemie. Die Gesetzesänderungen führen kein „Recht auf Homeoffice“ ein – wie dies teilweise gefordert wurde.