Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Erbrecht Testament aus losen Seiten: Inhaltlicher Zusammenhang und das Gesamtbild eines Ganzen sind entscheidend

Gerade bei privatschriftlichen Testamenten hat die Einhaltung der sogenannten Formerfordernisse eine besondere Bedeutung. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob ein Testament, das aus mehreren losen Seiten besteht und nur auf der letzten Seite unterzeichnet ist, wirksam errichtet wurde.

Die Erblasserin hatte mit ihrem bereits vorverstorbenen Ehemann im Jahr 1991 ein notarielles Testament errichtet, in dem sie sich jeweils zu Alleinerben eingesetzt haben. Da die Ehe kinderlos geblieben war, wurden die jeweiligen Mütter hälftig zu Schlusserben eingesetzt. Für den Fall des Vorversterbens der Schlusserben sollten deren Abkömmlinge als Ersatzerben eintreten. Im Jahr 2016 hatte die Erblasserin dann ein weiteres handschriftliches Testament errichtet, das aus mehreren Seiten bestand und durchlaufend nummeriert war. Die erste Seite war - anders als die beiden nachfolgenden Seiten - undatiert und nicht unterzeichnet. Die Seiten 2 und 3 waren jeweils mit dem Wort „Testament“ überschrieben. Eine Unterschrift der Erblasserin befand sich nur auf der letzten Seite.

Diese Art der Testamentserstellung war nach Ansicht des OLG unter formalen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden. Es sei keine Wirksamkeitsvoraussetzung, dass die Blätter miteinader verbunden sind. Maßgeblich sei allein, ob es einen inhaltlichen Zusammenhang zwischen den Texten gibt und sich hieraus inhaltlich ein Ganzes bildet. Ausreichend ist es darüber hinaus auch, wenn sich eine Unterschrift lediglich auf der letzten Seite befindet-jedenfalls dann, wenn an der Zusammengehörigkeit der einzelnen Seiten aufgrund einer Nummerierung kein Zweifel besteht. Im Übrigen musste sich das Gericht im Rahmen der Auslegung des Testaments mit der Frage einer wirksamen Einsetzung zum Alleinerben beschäftigen. Sofern sich eine bestimmte Person um die Beerdigung kümmern und insgesamt den Nachlass regeln soll, kann dies als Einsetzung zum Alleinerben auszulegen sein.

Hinweis:

Besteht ein handschriftliches Testament aus mehreren Seiten, ist es stets ratsam, die Seiten zu nummerieren, zu datieren und vom Erblasser jeweils unterschreiben zu lassen.

Beitrag veröffentlicht am
31. Juli 2023

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

KI-AI-Urheber-IT-Internet
Erbrecht, Internetrecht
22.07.2025

Digitaler Nachlass: Was passiert mit dem Instagram-Konto nach dem Tod?

Die Frage, was mit einem Social-Media-Account nach dem Tod des Inhabers geschieht, betrifft immer mehr Menschen. Instagram, aber auch andere Plattformen wie Facebook oder X, sind inzwischen fester Bestandteil des Nachlasses geworden. Gerade bei Accounts mit hoher Reichweite oder besonderem ideellen Wert stellen sich viele Erben und Erblasser die Frage: Wer darf nach dem Tod eines Nutzers auf dessen Konto zugreifen und es weiterführen?

Beitrag lesen
Datenschutzrecht, Verbraucherrecht, Wettbewerbsrecht
22.07.2025

BGH-Urteil ermöglicht Klagen bei Datenschutzverstößen durch Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025 (Az.: I ZR 186/17) wurde entschieden, dass Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Informationspflichten wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen können. Der Entscheidung des BGH liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem ein Betreiber eines sozialen Netzwerks, in diesem Fall Facebook, seine Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informierte.

Beitrag lesen
Internationales Arbeitsrecht
17.07.2025

Die Rügepflicht im Arbeitsrecht (NLD)

Das Gesetz verlangt von einem Gläubiger eine rechtzeitige Rüge, wenn ein Schuldner eine mangelhafte Leistung erbracht hat. Diese so genannte „Rügepflicht“ gilt für alle Schuldverhältnisse. Denken Sie an die Verpflichtung zur Lieferung eines Autos, die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, aber auch an Verpflichtungen aus einem Arbeitsvertrag. Die Anwendbarkeit der Rügepflicht im Arbeitsrecht war lange Zeit unklar. Der Hoge Raad hat 2024 über die Rügepflicht in diesem Rechtsbereich entschieden. In diesem Beitrag wird die Auffassung des Hoge Raad erörtert.

Beitrag lesen