Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Erbrecht Testament aus losen Seiten: Inhaltlicher Zusammenhang und das Gesamtbild eines Ganzen sind entscheidend

Gerade bei privatschriftlichen Testamenten hat die Einhaltung der sogenannten Formerfordernisse eine besondere Bedeutung. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) musste sich mit der Frage beschäftigen, ob ein Testament, das aus mehreren losen Seiten besteht und nur auf der letzten Seite unterzeichnet ist, wirksam errichtet wurde.

Die Erblasserin hatte mit ihrem bereits vorverstorbenen Ehemann im Jahr 1991 ein notarielles Testament errichtet, in dem sie sich jeweils zu Alleinerben eingesetzt haben. Da die Ehe kinderlos geblieben war, wurden die jeweiligen Mütter hälftig zu Schlusserben eingesetzt. Für den Fall des Vorversterbens der Schlusserben sollten deren Abkömmlinge als Ersatzerben eintreten. Im Jahr 2016 hatte die Erblasserin dann ein weiteres handschriftliches Testament errichtet, das aus mehreren Seiten bestand und durchlaufend nummeriert war. Die erste Seite war - anders als die beiden nachfolgenden Seiten - undatiert und nicht unterzeichnet. Die Seiten 2 und 3 waren jeweils mit dem Wort „Testament“ überschrieben. Eine Unterschrift der Erblasserin befand sich nur auf der letzten Seite.

Diese Art der Testamentserstellung war nach Ansicht des OLG unter formalen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden. Es sei keine Wirksamkeitsvoraussetzung, dass die Blätter miteinader verbunden sind. Maßgeblich sei allein, ob es einen inhaltlichen Zusammenhang zwischen den Texten gibt und sich hieraus inhaltlich ein Ganzes bildet. Ausreichend ist es darüber hinaus auch, wenn sich eine Unterschrift lediglich auf der letzten Seite befindet-jedenfalls dann, wenn an der Zusammengehörigkeit der einzelnen Seiten aufgrund einer Nummerierung kein Zweifel besteht. Im Übrigen musste sich das Gericht im Rahmen der Auslegung des Testaments mit der Frage einer wirksamen Einsetzung zum Alleinerben beschäftigen. Sofern sich eine bestimmte Person um die Beerdigung kümmern und insgesamt den Nachlass regeln soll, kann dies als Einsetzung zum Alleinerben auszulegen sein.

Hinweis:

Besteht ein handschriftliches Testament aus mehreren Seiten, ist es stets ratsam, die Seiten zu nummerieren, zu datieren und vom Erblasser jeweils unterschreiben zu lassen.

Beitrag veröffentlicht am
31. Juli 2023

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Daten-Datenschutz-data-DSGVO
Datenschutzrecht
20.04.2026

Datenschutzverstoß des Finanzamts: Schadensersatz muss erst bei der Behörde geltend gemacht werden

Personen, denen aufgrund eines Datenschutzverstoßes ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, können nach der Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Betroffene müssen den Schaden und dessen negative Folgen aber stichhaltig nachweisen können; abstrakte Behauptungen ohne Beleg reichen nicht aus.

Beitrag lesen
Schifffahrtsrecht, Seerecht, Polizeirecht
20.04.2026

Russland-Sanktionen: Havarierter Öltanker darf weder eingezogen noch verwertet werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Beschwerdeverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union (EU) vom Zoll sichergestelltes Schiff samt Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden darf. Der zugrunde liegende Fall: Ein Öltanker war auf dem Weg von Russland nach Indien in der Ostsee havariert, manövrierunfähig in deutsche Hoheitsgewässer getrieben und anschließend auf einen Ankerplatz vor Sassnitz auf der Insel Rügen geschleppt worden.

Beitrag lesen
Steuerrecht
20.04.2026

Auslandsdienstreisen: Ab 2026 gelten in vielen Staaten neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung

Regelmäßig einmal im Jahr aktualisiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die landesspezifischen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die bei betrieblich bzw. beruflich veranlassten Auslandsreisen zur Anwendung kommen. Das BMF hat nun eine Anpassung ab dem 01.01.2026 vorgenommen. Verändert wurden damit die Pauschalen für mehrere Länder, unter anderem für Albanien, Bulgarien, China, Estland, Irland, Israel, Katar, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Mexiko, die Niederlande, Rumänien, Schweiz, Ukraine und Venezuela.

Beitrag lesen