Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Finanzgerichtliches Klageverfahren Überlange Verfahrensdauer: Kein Entschädigungsanspruch wegen Corona-Verzögerungen

Dauert ein Gerichtsverfahren unangemessen lang, kann die Klägerseite eine Entschädigungszahlung wegen überlanger Verfahrensdauer nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geltend machen. Nach der bisherigen Rechtsprechung ist die Verfahrensdauer bei finanzgerichtlichen Klageverfahren mit typischem „Streitstoff“ allerdings noch angemessen, wenn das Finanzgericht gut zwei Jahre nach dem Klageeingang damit beginnt, das Verfahren einer Entscheidung zuzuführen - und seine Aktivitäten dabei nicht mehr nennenswert unterbricht.  Der Zweijahreszeitraum ist keine feste Fristsetzung, die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Schwierigkeit und der Bedeutung des Verfahrens sowie dem Verhalten der Beteiligten.

Hinweis:  Das GVG sieht pro Jahr der Verzögerung einen Entschädigungssatz von 1.200 € (100 € pro Verzögerungsmonat) vor.

In einem neuen Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun entschieden, dass eine durch die Corona-Pandemie eingetretene Verzögerung im Sitzungsbetrieb eines Finanzgerichts nicht zur Unangemessenheit der Verfahrensdauer führt, so dass keine Entschädigung gezahlt werden muss.

Im zugrundeliegenden Fall hatte der Kläger zwei Jahre nach Klageeingang eine Verzögerungsrüge wegen der Besorgnis erhoben, dass das Verfahren nicht in angemessener Zeit abgeschlossen werde. Das Klageverfahren wurde acht Monate später - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung - mit Zustellung des Urteils beendet. Die nachfolgend vom Kläger erhobene Klage auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer in Höhe von mindestens 600 € wies der BFH ab.

Die Bundesrichter erklärten, dass der Entschädigungsanspruch zwar verschuldensunabhängig sei, so dass es nicht auf ein pflichtwidriges Verhalten bzw. Verschulden der mit der Sache befassten Richter ankomme. Nach den Erwägungen des Gesetzgebers müssten aber die verfahrensverzögernden Umstände zumindest innerhalb des staatlichen Einflussbereichs liegen. Dies sei vorliegend nicht der Fall gewesen, denn die mehrmonatige Verzögerung des Ausgangsverfahrens habe auf Einschränkungen des finanzgerichtlichen Sitzungsbetriebs ab März 2020 infolge der Corona-Pandemie beruht und der dagegen ergriffenen Schutzmaßnahmen. Es habe sich nicht um ein spezifisch die Justiz betreffendes Problem gehandelt, da andere öffentliche und private Einrichtungen und Betriebe ebenso betroffen gewesen seien. Die Corona-Pandemie sei - jedenfalls zu Beginn - als außergewöhnliches und in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beispielloses Ereignis anzusehen, das weder in seinem Eintritt noch in seinen Wirkungen vorhersehbar gewesen sei.

Beitrag veröffentlicht am
21. Juni 2022

Thomas Bußhardt
LFK Partner Bußhardt Huber Partnerschaft mbB
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Daten-Datenschutz-data-DSGVO
Datenschutzrecht
20.04.2026

Datenschutzverstoß des Finanzamts: Schadensersatz muss erst bei der Behörde geltend gemacht werden

Personen, denen aufgrund eines Datenschutzverstoßes ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, können nach der Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Betroffene müssen den Schaden und dessen negative Folgen aber stichhaltig nachweisen können; abstrakte Behauptungen ohne Beleg reichen nicht aus.

Beitrag lesen
Schifffahrtsrecht, Seerecht, Polizeirecht
20.04.2026

Russland-Sanktionen: Havarierter Öltanker darf weder eingezogen noch verwertet werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Beschwerdeverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union (EU) vom Zoll sichergestelltes Schiff samt Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden darf. Der zugrunde liegende Fall: Ein Öltanker war auf dem Weg von Russland nach Indien in der Ostsee havariert, manövrierunfähig in deutsche Hoheitsgewässer getrieben und anschließend auf einen Ankerplatz vor Sassnitz auf der Insel Rügen geschleppt worden.

Beitrag lesen
Steuerrecht
20.04.2026

Auslandsdienstreisen: Ab 2026 gelten in vielen Staaten neue Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung

Regelmäßig einmal im Jahr aktualisiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die landesspezifischen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die bei betrieblich bzw. beruflich veranlassten Auslandsreisen zur Anwendung kommen. Das BMF hat nun eine Anpassung ab dem 01.01.2026 vorgenommen. Verändert wurden damit die Pauschalen für mehrere Länder, unter anderem für Albanien, Bulgarien, China, Estland, Irland, Israel, Katar, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Mexiko, die Niederlande, Rumänien, Schweiz, Ukraine und Venezuela.

Beitrag lesen