Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Unternehmensnachfolge Wann sollte man mit den Vorbereitungen für die Unternehmensnachfolge beginnen?

Die Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und rechtzeitige Vorbereitung erfordert. Idealerweise sollte man mit den Vorbereitungen mindestens fünf bis zehn Jahre vor dem geplanten Übergabetermin beginnen. Dies ermöglicht ausreichend Zeit, um alle notwendigen Schritte sorgfältig zu planen und umzusetzen sowie unvorhergesehene Herausforderungen zu bewältigen. Diese lange Frist verhindert auch, dass man unter Druck gerät und dann die falschen Entscheidungen trifft.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge erfordert mehrere Voraussetzungen:

  1. Rechtliche Klarheit: Eindeutige Klärung der Besitzverhältnisse des Unternehmens und der Mitspracherechte von Gesellschafter sowie später auch Erstellung eines rechtssicheren Übergabevertrags.
  2. F inanzielle Stabilität: Überprüfung und ggf. vorab eine Optimierung der finanziellen Situation des Unternehmens (Working Capital-Management, Unternehmensstruktur).
  3. Nachfolger finden: Suche nach einem geeigneten Nachfolger, sei es innerhalb der Familie, im Unternehmen oder extern.
  4. Dokumentation: Vollständige und aktuelle Dokumentation aller relevanten Geschäftsunterlagen für die Einsicht durch Kaufinteressenten.
  5. Steuerliche Planung: Steuerliche Optimierung und frühzeitige Klärung möglicher steuerlicher Belastungen.

Welche Alternativen für eine Nachfolge habe ich?

Es gibt verschiedene Wege, die Unternehmensnachfolge zu gestalten:

  1. Familiäre Nachfolge: Übergabe an ein Familienmitglied (oder mehrere), das die Führung übernimmt.
  2. Interne Nachfolge: Verkauf oder Übergabe an einen bestehenden Mitarbeiter oder ein Managementteam.
  3. Externer Verkauf: Verkauf an einen externen Käufer oder Investor.
  4. Externe Nachfolge: Ein externer Manager übernimmt die Unternehmensführung – parallel erfolgt eine Neustrukturierung des Gesellschafterkreises.
  5. Fusion oder Übernahme: Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen oder Verkauf an ein größeres Unternehmen.

Von wem sollte ich mich beraten lassen?

Für eine erfolgreiche Nachfolgeplanung ist es ratsam, sich von verschiedenen Experten beraten zu lassen:

  1. Rechtsanwälte: Spezialisten für Unternehmensrecht können bei der rechtlichen Gestaltung des Übergabeprozesses helfen.
  2. Steuerberater: Diese können steuerliche Auswirkungen analysieren und vorab Optimierungsstrategien entwickeln.
  3. U nternehmensberater: Unterstützung bei der strategischen Planung und Bewertung des Unternehmens.
  4. Finanzberater: Beratung bei finanziellen Fragen und zur Sicherung der finanziellen Stabilität des Unternehmens.

Wo kann man sich erst einmal informieren?

Es gibt zahlreiche Quellen, um sich umfassend über die Unternehmensnachfolge zu informieren:

  1. Online-Ressourcen: Websites und Blogs von Experten, wie z.B. Rechtsanwälten oder Unternehmensberatern, bieten wertvolle Informationen und aktuelle Trends.
  2. IHK und Handwerkskammern: Diese Institutionen bieten oft Informationsveranstaltungen und Workshops an.
  3. Netzwerkveranstaltungen: Austausch mit anderen Unternehmern, die bereits eine Nachfolge erfolgreich durchgeführt haben, kann sehr hilfreich sein.

Alle Fachbeiträge zeigen

Steuerrecht, Handelsrecht
16.09.2025

Export: Bundesfinanzministerium konkretisiert Anforderungen an steuerfreie Ausfuhrlieferungen

In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium einige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt und wichtige Klarstellungen für die Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen bekannt gegeben, die besonders für Exporteure wichtig sind.

Beitrag lesen
Markenrecht
16.09.2025

Farbmarken im Getränkemarkt: Was der aktuelle “Spezi-Streit” Unternehmen lehrt

Der jüngste Rechtsstreit zwischen der Münchner Brauerei Paulaner und Berentzen um die Gestaltung von Cola-Mix-Flaschen beschäftigt nicht nur Juristen, sondern auch viele Unternehmen im Getränke- und Konsumgütermarkt. Die zentralen Themen: der Schutz von Farbmarken und das Risiko, dass Produktgestaltungen unzulässig an ein geschütztes Erscheinungsbild anknüpfen.

Beitrag lesen
KI-AI-Urheber-IT-Internet
Informationstechnologie, Informationstechnologierecht, IT-Recht, Internetrecht, Europarecht
13.09.2025

EU AI Act 2025: Ihr Fahrplan für rechtssichere und erfolgreiche KI-Nutzung im Unternehmen

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern prägt schon heute zahlreiche Geschäftsprozesse – vom Kundenservice über das Personalmanagement bis hin zur Produktion und Logistik. Auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) profitieren von den Effizienzsteigerungen, die KI-Systeme bieten. Mit der Verabschiedung des EU AI Act steht jedoch ein Paradigmenwechsel bevor.

Beitrag lesen