Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Widerruf von Darlehen

1. Urteil des EuGH:

Mit Urteil vom 26.03.2020 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die von den meisten Banken seit Mitte 2010 verwendet Widerrufsbelehrung in Darlehnsverträgen und Kreditverträgen falsch ist. Hiervon sind Kredite für Häuser, Wohnungen, Grundstücke, Autos aber auch vieler weiterer Produkte betroffen. Die Belehrung ist undeutlich, da der Darlehensnehmer nach Ansicht des Gerichtes anhand der Belehrung nicht bestimmen kann, wann ihm die Informationen zur Verfügung gestellt wurden, die für den Beginn der Widerrufsfrist notwendig sind. Die sog. Kaskadenverweisung in der Widerrufsbelehrung verweist auf Normen des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), die äußerst kompliziert verfasst und auch für viele Juristen nur schwer zu verstehen sind.

Dem Gesetz nach beginnt im Falle einer undeutlichen WIderrufsbelehrung die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen. In zahlreichen Fällen ist der Widerruf dann auch nach langer Zeit und unter Umständen heute noch möglich.

2. Mögliche Vorteile:

Schätzungen zufolge sind von der jetzt eröffneten Widerrufsmöglichkeit Millionen von Verträge erfasst. Auch Ihr Vertrag kann dabei sein. Der wirksame Widerruf eines Darlehensvertrages kann enorme finanzielle Vorteile haben:

Erstens hat die Bank alle vom Darlehensnehmer gezahlten Beträge und die hieraus gezogenen Gewinne (sog. Nutzungen) herauszugeben. Bei Immobiliarkrediten für Häusers, Wohnungen und Grundstückes wird vermutet, dass die Bank Nutzungen in Höhe von 2,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus den an sie gezahlten Zinsen und Tilgungen erwirtschaftet hat. Bei allen übrigen Verträgen wird vermutet, dass die Bank Nutzungen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz erwirtschaften konnte. Im Gegenzug muss der Darlehensnehmer der Bank die Darlehenssumme sowie die vertraglichen Zinsen (sofern marktüblich) zurückzahlen. Es verbleibt beim Darlehensnehmer ein finanzieller Vorteil, da er die Gewinne der Bank erhält bzw. anrechnen lassen kann.

Zweitens ist die Umschuldung in ein neues Darlehen zu einem womöglich deutlich geringeren Zinssatz möglich.

Drittens ist keine Vorfälligkeitsentschädigung geschuldet. Auch bereits abgeschlossene Forward-Darlehen können ohne Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung widerrufen werden.

Alle Fachbeiträge zeigen

Finanzrecht
03.11.2025

Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

Beitrag lesen
computer online kauf shopping
Internetrecht
31.10.2025

Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.

Beitrag lesen
Gesellschaft Meeting Büro
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht
30.10.2025

Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter

Die Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter ist insbesondere im Kontext einer etwaigen Insolvenz von erheblicher Bedeutung. Gesellschafter sehen sich hierbei mit besonderen rechtlichen und finanziellen Risiken konfrontiert, wenn sie für Schulden der Gesellschaft persönliche Sicherheiten stellen.

Beitrag lesen