Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Wirtschaftsrecht Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz

Das bekanntlich erst am 15.01.2018 in Kraft getretene Wirtschaftliche Eigentümer Register Gesetz (WiEReG) erfuhr nunmehr mit Bundesgesetz vom 22.07.2019 (BGBl I 2019/62; www.ris.bka.gv.at/bgbl) bereits diverse Änderungen, die etappenweise in Kraft treten. So bestehen etwa seit 10.01.2020 verschärfte Melde- und Überprüfungspflichten: Vom WiEReG umfasste Rechtsträger sind demnach zumindest einmal im Jahr verpflichtet, angemessene, präzise und aktuelle Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer einzuholen und zu prüfen, ob die an das Register gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind.

Im § 5 Abs 1 ist eine frühzeitige Meldepflicht bei Änderungen vorgesehen, selbst wenn sie vor Eintragung in das Stammregister wirksam sind. Meldepflichtige Rechtsträger haben binnen vier Wochen nach Fälligkeit der jährlichen Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer gemäß § 3 Abs 3 die bei der Überprüfung festgestellten Änderungen zu melden und/oder die gemeldeten Daten zu bestätigen.

Weitere Änderungen dieser Novelle treten ab 10.03.2020 bzw. 10.11.2021 in Kraft.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeitsrecht
19.01.2026

Arbeitsrechtliche Spielregeln für die Fortzahlung von Provisionen bei Krankheit, Urlaub und Co.

Die Bestimmung des fortzuzahlenden Entgelts bei Krankheit, Urlaub und Co. gestaltet sich weitaus schwieriger, wenn ein Arbeitnehmer auch eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente in Form einer Provision erhält. Die Höhe der Vergütung ist teilweise starken Schwankungen unterworfen. Diesen Schwankungen ist bei der Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts Rechnung zu tragen.

Beitrag lesen
Steuerrecht
19.01.2026

Firmen-Fitnessprogramme – Das sind die aktuellen lohnsteuerlichen Grundsätze

Im Rahmen von Firmen-Fitnessprogrammen bieten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern flexible Trainingsmöglichkeiten in externen Einrichtungen an. Dabei übernehmen die Arbeitgeber die Kosten teilweise oder vollständig. Aber die lohnsteuerliche Behandlung von Firmen-Fitnessprogrammen ist in der Praxis komplex, die Finanzverwaltung hat kürzlich nachgelegt.

Beitrag lesen
Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, Gesellschaftsrecht
19.01.2026

Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses

Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der GrESt befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand vermindert (BFH 4.6.25, II R 42/21).

Beitrag lesen