Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Wirtschaftsrecht Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz

Das bekanntlich erst am 15.01.2018 in Kraft getretene Wirtschaftliche Eigentümer Register Gesetz (WiEReG) erfuhr nunmehr mit Bundesgesetz vom 22.07.2019 (BGBl I 2019/62; www.ris.bka.gv.at/bgbl) bereits diverse Änderungen, die etappenweise in Kraft treten. So bestehen etwa seit 10.01.2020 verschärfte Melde- und Überprüfungspflichten: Vom WiEReG umfasste Rechtsträger sind demnach zumindest einmal im Jahr verpflichtet, angemessene, präzise und aktuelle Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer einzuholen und zu prüfen, ob die an das Register gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind.

Im § 5 Abs 1 ist eine frühzeitige Meldepflicht bei Änderungen vorgesehen, selbst wenn sie vor Eintragung in das Stammregister wirksam sind. Meldepflichtige Rechtsträger haben binnen vier Wochen nach Fälligkeit der jährlichen Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer gemäß § 3 Abs 3 die bei der Überprüfung festgestellten Änderungen zu melden und/oder die gemeldeten Daten zu bestätigen.

Weitere Änderungen dieser Novelle treten ab 10.03.2020 bzw. 10.11.2021 in Kraft.

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Produkthaftung, Produkthaftungsrecht
20.10.2025

Die neue Produkthaftungsrichtlinie (NLD)

Was genau ändert sich mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie, die bis spätestens Anfang Dezember 2026 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss?

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
20.10.2025

Achten Sie auf die Uhr: Was, wenn die Gesellschafterversammlung zu früh beginnt? (NLD)

Was geschieht, wenn eine Gesellschafterversammlung früher als in der Einberufung angekündigt beginnt und nicht alle Gesellschafter rechtzeitig anwesend sein konnten? Ist der gefasste Beschluss dann ungültig?

Beitrag lesen
Datenschutzrecht
20.10.2025

Urteil des EuGH: der Begriff „Unternehmen“ und die Folgen für die Berechnung von Geldbußen bei Datenschutzverstößen

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil in der Rechtssache C-383/23 Hinweise dazu gegeben, wie die Höhe von Geldbußen bei Verstößen gegen die niederländische Algemene Verordening Gegevensbescherming (kurz: AVG, Äquivalent zur DSGVO) zu bemessen ist, und (einige) Faktoren für deren Berechnung näher erläutert.

Beitrag lesen