Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Reiserecht Zu spät am Gate: Reisende verpassten Flug - Reiseveranstalter haften nicht für die Folgen schlecht organisierter Sicherheitskontrollen

Ein Münchner Ehepaar hatte bei einem Reiseunternehmen eine Pauschalreise nach Madeira gebucht. Am Abreisetag kam das Paar überpünktlich am Münchner Flughafen an: drei Stunden und 20 Minuten vor dem Abflug. Doch der Schalter für das Gepäck wurde erst 45 Minuten später geöffnet. Als die Reisenden endlich das Gepäck aufgegeben hatten, gingen sie sofort zur Sicherheitskontrolle.

Hier strandeten sie in einer endlosen Warteschlange, denn von 20 Kontrollschaltern für diesen Abflugbereich war nur ein einziger geöffnet. Die Eheleute brauchten bis 13 Uhr, um „durchzukommen“ – um 12.50 Uhr hätten sie am Gate sein müssen. Als das Paar 15 Minuten später dort eintraf, verweigerte das Bodenpersonal der Fluggesellschaft das Boarding, obwohl der Flieger noch in Parkposition stand.

Die frustrierten Kunden forderten nun vom Reiseveranstalter den Reisepreis zurück. Darauf hätten sie keinen Anspruch, entschied das Amtsgericht München, denn hier liege kein Reisemangel vor (158 C 1985/23). Wenn das Gate einmal geschlossen sei, könnten Reisende nicht mehr verlangen, ins Flugzeug gelassen zu werden. Ihr Anspruch auf Beförderung mit dem gebuchten Hinflug sei damit erloschen.

Verzögerungen durch eine chaotische Organisation der Sicherheitskontrolle müsse sich der Reiseveranstalter nicht zurechnen lassen. Die Kontrolle von Personen und Gepäck sei keine Leistung des Reiseunternehmens oder seiner Partner-Fluggesellschaft, sondern eine hoheitliche Aufgabe. Sie werde von der Luftsicherheitsbehörde in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei durchgeführt.

Reiseveranstalter und Fluggesellschaft dürften sich darauf verlassen, dass die Behörde die Sicherheitskontrolle so organisiere, dass Passagiere das Gate problemlos zu der Boardingzeit erreichten, die beim Check-In angegeben werde.

Im Übrigen seien andere Kunden des Reiseveranstalters trotz der zermürbenden Sicherheitskontrolle rechtzeitig am Gate angekommen und nach Madeira geflogen. Tipp des Amtsgerichts: Meistens gebe es in der Warteschlange am Kontrollschalter Reisende, die es weniger eilig hätten. Die könne man durchaus bitten, im Hinblick auf die eigene Boardingzeit vorgelassen zu werden.

Quelle: Urteil des Amtsgerichts München vom 12.07.2023 – 158 C 1985/23

Alle Fachbeiträge zeigen

Steuerrecht, Erbschaften und Schenkungen, Gesellschaftsrecht
18.05.2026

Schenkung Mitunternehmeranteil nebst Sonder-BV kann zur Steuerfalle werden

Mitunternehmeranteile werden häufig schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen. Diese Übertragung unterliegt zwar der Schenkungsteuer, ist aber häufig nach §§ 13a, 13b ErbStG steuerfrei. Zur Steuerfalle kann es aber kommen, wenn vermeintlich parallel zum Mitunternehmeranteil Sonderbetriebsvermögen übertragen wird. Werden hier die Verträge nicht optimal aufeinander abgestimmt, kann die Steuerbegünstigung für das Sonderbetriebsvermögen schnell entfallen.

Beitrag lesen
Vertragsrecht Vertrag Unterschrift
Insolvenzrecht
08.05.2026

Wann wird die Schwelle zum Betriebsübergang nach § 613a BGB überschritten?

Dies ist auch eine für insolvenzrechtliche Sanierungen relevante Fragestellung. Denn auch in diesem Zusammenhang findet die Regelung des § 613a BGB Anwendung – beispielsweise im Zuge einer sogenannten übertragenden Sanierung.

Beitrag lesen
handschlag arbeit kündigung vertrag
Arbeitsrecht
04.05.2026

Variable Vergütung in der Elternzeit – was das Urteil für die Praxis bedeutet

Variable Vergütungssysteme sind aus der modernen Arbeitswelt kaum noch wegzudenken. Boni, Zielprämien und leistungsabhängige Gehaltsbestandteile sollen Anreize setzen und Unternehmenserfolg honorieren. Gleichzeitig werfen sie in der Praxis immer wieder rechtliche Fragen auf – insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer zeitweise keine Arbeitsleistung erbringen, etwa während der Elternzeit. Das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts schafft hierzu wichtige Klarheit und gibt sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern eine verlässliche Orientierung.

Beitrag lesen