Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Zuwendungsempfängerregister: Mehr Transparenz im Gemeinnützigkeitsbereich

Zum 01.01.2024 wird das Zuwendungsempfängerregister, das beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführt wird, Realität. In diesem Register werden Daten von allen Körperschaften (z.B. Vereinen) verarbeitet, die berechtigt sind, Spendenbescheinigungen auszustellen. Dabei handelt es sich um folgende Daten:

  • Name des Vereins mit Anschrift,
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer,
  • steuerbegünstigter Zweck,
  • für die Besteuerung des Vereins zuständiges Finanzamt,
  • Datum des letzten Freistellungs- oder Feststellungsbescheids und
  • Bankverbindung.

Hinweis: Änderungen dieser Daten leitet das Finanzamt eigenständig an das BZSt weiter. Nur eine geänderte Bankverbindung sollen Sie künftig selbst eintragen können.

Mit dem Register möchte der Gesetzgeber (langfristig) mehrere Ziele erreichen:

  • Digitale Spendenquittungen sollen per Post übermittelte Spendenquittungen ablösen.
  • Durch die zentrale Erfassung steuerbegünstigter Körperschaften sollen „schwarze Schafe“, die unberechtigt um Spendenmittel werben, leichter enttarnt werden können.
  • Um extremistische Organisationen identifizieren zu können, soll ein zentraler Abgleich mit den Verfassungsschutzberichten des Bundes und der Länder erfolgen.
  • Die Berücksichtigung von Spenden an Körperschaften mit Sitz im EU-/EWR-Ausland als Sonderausgaben soll erleichtert werden.

Hinweis: Auch wenn es ein Register ist, in das Sie automatisch eingetragen werden, sollten Sie den Eintrag für Ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen. Weisen Sie in Ihren Veröffentlichungen darauf hin, dass Sie im Zuwendungsempfängerregister verzeichnet und berechtigt sind, Spenden entgegenzunehmen.

Quellen: § 60b AO i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020 v. 21.12.2020; BGBl I, 3096

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

KI-AI-Urheber-IT-Internet
Erbrecht, Internetrecht
22.07.2025

Digitaler Nachlass: Was passiert mit dem Instagram-Konto nach dem Tod?

Die Frage, was mit einem Social-Media-Account nach dem Tod des Inhabers geschieht, betrifft immer mehr Menschen. Instagram, aber auch andere Plattformen wie Facebook oder X, sind inzwischen fester Bestandteil des Nachlasses geworden. Gerade bei Accounts mit hoher Reichweite oder besonderem ideellen Wert stellen sich viele Erben und Erblasser die Frage: Wer darf nach dem Tod eines Nutzers auf dessen Konto zugreifen und es weiterführen?

Beitrag lesen
Datenschutzrecht, Verbraucherrecht, Wettbewerbsrecht
22.07.2025

BGH-Urteil ermöglicht Klagen bei Datenschutzverstößen durch Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber

Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. März 2025 (Az.: I ZR 186/17) wurde entschieden, dass Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Informationspflichten wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen können. Der Entscheidung des BGH liegt ein Sachverhalt zugrunde, bei dem ein Betreiber eines sozialen Netzwerks, in diesem Fall Facebook, seine Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten informierte.

Beitrag lesen
Internationales Arbeitsrecht
17.07.2025

Die Rügepflicht im Arbeitsrecht (NLD)

Das Gesetz verlangt von einem Gläubiger eine rechtzeitige Rüge, wenn ein Schuldner eine mangelhafte Leistung erbracht hat. Diese so genannte „Rügepflicht“ gilt für alle Schuldverhältnisse. Denken Sie an die Verpflichtung zur Lieferung eines Autos, die Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, aber auch an Verpflichtungen aus einem Arbeitsvertrag. Die Anwendbarkeit der Rügepflicht im Arbeitsrecht war lange Zeit unklar. Der Hoge Raad hat 2024 über die Rügepflicht in diesem Rechtsbereich entschieden. In diesem Beitrag wird die Auffassung des Hoge Raad erörtert.

Beitrag lesen