Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Zuwendungsempfängerregister: Mehr Transparenz im Gemeinnützigkeitsbereich

Zum 01.01.2024 wird das Zuwendungsempfängerregister, das beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführt wird, Realität. In diesem Register werden Daten von allen Körperschaften (z.B. Vereinen) verarbeitet, die berechtigt sind, Spendenbescheinigungen auszustellen. Dabei handelt es sich um folgende Daten:

  • Name des Vereins mit Anschrift,
  • Wirtschafts-Identifikationsnummer,
  • steuerbegünstigter Zweck,
  • für die Besteuerung des Vereins zuständiges Finanzamt,
  • Datum des letzten Freistellungs- oder Feststellungsbescheids und
  • Bankverbindung.

Hinweis: Änderungen dieser Daten leitet das Finanzamt eigenständig an das BZSt weiter. Nur eine geänderte Bankverbindung sollen Sie künftig selbst eintragen können.

Mit dem Register möchte der Gesetzgeber (langfristig) mehrere Ziele erreichen:

  • Digitale Spendenquittungen sollen per Post übermittelte Spendenquittungen ablösen.
  • Durch die zentrale Erfassung steuerbegünstigter Körperschaften sollen „schwarze Schafe“, die unberechtigt um Spendenmittel werben, leichter enttarnt werden können.
  • Um extremistische Organisationen identifizieren zu können, soll ein zentraler Abgleich mit den Verfassungsschutzberichten des Bundes und der Länder erfolgen.
  • Die Berücksichtigung von Spenden an Körperschaften mit Sitz im EU-/EWR-Ausland als Sonderausgaben soll erleichtert werden.

Hinweis: Auch wenn es ein Register ist, in das Sie automatisch eingetragen werden, sollten Sie den Eintrag für Ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen. Weisen Sie in Ihren Veröffentlichungen darauf hin, dass Sie im Zuwendungsempfängerregister verzeichnet und berechtigt sind, Spenden entgegenzunehmen.

Quellen: § 60b AO i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020 v. 21.12.2020; BGBl I, 3096

Diesen Beitrag teilen

Alle Fachbeiträge zeigen

Verkehrsrecht
08.06.2026

Versehentlich falsch geblinkt – Motorradfahrer haftet trotz Vorfahrt mit

Wer mit eingeschaltetem Blinker weiterfährt, obwohl er gar nicht abbiegen möchte, riskiert nicht nur Missverständnisse im Straßenverkehr, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte zu entscheiden, wie die Haftung zu verteilen ist, wenn ein Motorradfahrer versehentlich rechts blinkt, ein wartepflichtiger Autofahrer deshalb auf eine Abbiegeabsicht vertraut und es zur Kollision kommt. Das Gericht sprach dem Motorradfahrer eine Mithaftung von einem Drittel zu – obwohl der Autofahrer die Vorfahrt verletzt hatte

Beitrag lesen
Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht
08.06.2026

Auftraggeber voreilig vom Werkvertrag zurückgetreten – Verhandlungen können die Nachbesserungsfrist stillschweigend verlängern

Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte sich mit einer in der Praxis häufigen Konstellation zu befassen: Der Auftraggeber rügt Mängel, setzt eine Frist zur Nachbesserung und erklärt später den Rücktritt vom Vertrag. Problematisch wird es jedoch, wenn die Parteien während der laufenden Frist weiterhin über die Mängelbeseitigung verhandeln. Genau dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass der Rücktritt des Auftraggebers als verfrüht und damit unwirksam angesehen wurde.

Beitrag lesen
Internationales Steuerrecht
01.06.2026

Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren über einen anderen EU-Mitgliedstaat – wo entsteht die Steuerpflicht

Wie wird die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern über einen anderen EU-Mitgliedstaat als den Ort des tatsächlichen Verbrauchs angewendet und welche Pflichten haben der Importeur und der Endabnehmer? Entscheidend für Mehrwertsteuerzwecke ist nicht das Land des Eintritts, sondern der Ort des tatsächlichen Verbrauchs.

Beitrag lesen