Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Mietrecht Beseitigt die Nachzahlung der Miete eine ordentliche Kündigung?

Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 30.03.2020 die Ansicht vertreten, dass bei einer Nachzahlung der Mietrückstände neben der bereits erklärten fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs, auch die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses beseitigt werde.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.10.2021, VIII ZR 91/20, der Ansicht des Landgerichts Berlin eine deutliche Absage erteilt. Der Bundesgerichtshof bleibt bei seiner bisherigen Rechtsprechung, sodass eine Nachzahlung der Mietrückstände während der sogenannten Schonfrist nach wie vor nur eine fristlose, nicht aber eine ordentliche Kündigung heilt. Dies ergebe sich bereits aus dem Wortlaut des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB.

Kündigt nämlich der Vermieter ein Mietverhältnis wegen Zahlungsverzuges des Mieters fristlos, kann der Mieter die Kündigung durch vollständige Nachzahlung der Rückstände bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs beseitigen. Es handelt sich um die sog. Schonfristzahlung, die in § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB geregelt ist. Diese Schonfristzahlung ist lediglich dann ausgeschlossen, wenn der Mieter in den letzten zwei Jahren schon einmal eine fristlose Kündigung auf diesem Wege beseitigt hat.

Zu berücksichtigen ist dabei aber, dass die ordentliche Kündigung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die mit der Entscheidung vom 13.10.2021 nochmals bekräftigt worden ist, auch bei einer Schonfristzahlung wirksam bleibt.

Die vorgehend erläuterte Ansicht des Bundesgerichtshofs zeigt umso mehr, dass eine anwaltliche Unterstützung bei einer erklärten Kündigung des Mietverhältnisses wichtig ist, damit ich auch die richtigen Maßnahmen eingeleitet werden können.

Sollten Sie eine fristlose Kündigung Ihrer Wohnung erhalten haben, heißt das schnell reagieren.

Alle Fachbeiträge zeigen

Urheberrecht, Compliance, Gewerblicher Rechtsschutz
27.04.2026

Entschließung des Europäischen Parlaments zu KI und Urheberrecht: Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick

Die am 10. März 2026 verabschiedete Entschließung des Europäischen Parlaments zu Urheberrecht und generativer künstlicher Intelligenz enthält eine klare Agenda für Gesetzgebungsreformen. Wenn Ihr Unternehmen KI entwickelt, einsetzt oder nutzt – oder Inhalte erstellt, die von KI-Systemen verarbeitet werden – ist dies für Sie von unmittelbarer Relevanz.

Beitrag lesen
Daten-Datenschutz-data-DSGVO
Datenschutzrecht
20.04.2026

Datenschutzverstoß des Finanzamts: Schadensersatz muss erst bei der Behörde geltend gemacht werden

Personen, denen aufgrund eines Datenschutzverstoßes ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, können nach der Datenschutz-Grundverordnung einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Betroffene müssen den Schaden und dessen negative Folgen aber stichhaltig nachweisen können; abstrakte Behauptungen ohne Beleg reichen nicht aus.

Beitrag lesen
Schifffahrtsrecht, Seerecht, Polizeirecht
20.04.2026

Russland-Sanktionen: Havarierter Öltanker darf weder eingezogen noch verwertet werden

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Beschwerdeverfahren im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union (EU) vom Zoll sichergestelltes Schiff samt Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden darf. Der zugrunde liegende Fall: Ein Öltanker war auf dem Weg von Russland nach Indien in der Ostsee havariert, manövrierunfähig in deutsche Hoheitsgewässer getrieben und anschließend auf einen Ankerplatz vor Sassnitz auf der Insel Rügen geschleppt worden.

Beitrag lesen