Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Mietrecht Beseitigt die Nachzahlung der Miete eine ordentliche Kündigung?

Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 30.03.2020 die Ansicht vertreten, dass bei einer Nachzahlung der Mietrückstände neben der bereits erklärten fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs, auch die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses beseitigt werde.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.10.2021, VIII ZR 91/20, der Ansicht des Landgerichts Berlin eine deutliche Absage erteilt. Der Bundesgerichtshof bleibt bei seiner bisherigen Rechtsprechung, sodass eine Nachzahlung der Mietrückstände während der sogenannten Schonfrist nach wie vor nur eine fristlose, nicht aber eine ordentliche Kündigung heilt. Dies ergebe sich bereits aus dem Wortlaut des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB.

Kündigt nämlich der Vermieter ein Mietverhältnis wegen Zahlungsverzuges des Mieters fristlos, kann der Mieter die Kündigung durch vollständige Nachzahlung der Rückstände bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs beseitigen. Es handelt sich um die sog. Schonfristzahlung, die in § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB geregelt ist. Diese Schonfristzahlung ist lediglich dann ausgeschlossen, wenn der Mieter in den letzten zwei Jahren schon einmal eine fristlose Kündigung auf diesem Wege beseitigt hat.

Zu berücksichtigen ist dabei aber, dass die ordentliche Kündigung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die mit der Entscheidung vom 13.10.2021 nochmals bekräftigt worden ist, auch bei einer Schonfristzahlung wirksam bleibt.

Die vorgehend erläuterte Ansicht des Bundesgerichtshofs zeigt umso mehr, dass eine anwaltliche Unterstützung bei einer erklärten Kündigung des Mietverhältnisses wichtig ist, damit ich auch die richtigen Maßnahmen eingeleitet werden können.

Sollten Sie eine fristlose Kündigung Ihrer Wohnung erhalten haben, heißt das schnell reagieren.

Alle Fachbeiträge zeigen

Steuerrecht
26.02.2026

Nur wenn vorherige Entnahme nachweisbar ist: Umsatzsteuerfreier Fahrzeugverkauf durch Unternehmer

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass ein Fahrzeug, das sie aus dem Privatvermögen ins Unternehmen einlegen, später ohne Umsatzsteuer verkauft werden kann. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) hat nun deutlich gemacht: Wer ein Fahrzeug steuerfrei entnehmen möchte, muss diesen Schritt klar nachweisen und zeitlich vor dem Verkauf durchführen - sonst wird der Verkauf umsatzsteuerpflichtig.

Beitrag lesen
Steuerrecht, Grundstücksrecht
26.02.2026

Trotz Aufhebung des ursprünglichen Vertrags: Keine nachträgliche Herabsetzung der Grunderwerbsteuer

Wenn Sie ein Grundstück kaufen, fällt Grunderwerbsteuer an. Deren Höhe richtet sich nach dem Wert des Grundstücks. Wird das Grundstück zusammen mit einem bereits errichteten Haus gekauft, ist es natürlich mehr wert als ohne Bebauung. Im Streitfall wurde ein Vertrag abgeschlossen, wonach ein Grundstück mit noch zu bauendem Haus vom Veräußerer erworben wurde. In diesem Fall ist der gesamte Kaufpreis, also für Grundstück und Haus, als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen. Aber was ist, wenn sich die Bemessungsgrundlage später ändert? Das Finanzgericht München (FG) musste entscheiden, ob sich dann auch die Grunderwerbsteuer ändert.

Beitrag lesen
Steuerrecht, Erbschaftssteuerrecht, Familienrecht
26.02.2026

Erbschaft unter Eheleuten: Wie der fiktive Zugewinnausgleichsanspruch ermittelt wird

Trennen sich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehepaare, wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt und das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen aufgeteilt. Stirbt jedoch ein Ehepartner, greift im Erbschaftsteuerrecht der sogenannte fiktive Zugewinnausgleich. Damit wird ermittelt, welcher Anteil des Nachlasses dem überlebenden Ehegatten aufgrund der Güterregelungen eigentlich zustehen würde, und dieser Teil bleibt erbschaftsteuerfrei. Doch was passiert, wenn zusätzlich das üblicherweise steuerfreie Familienheim vererbt wird? Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (FG) musste entscheiden, wie dann der steuerpflichtige Erwerb berechnet wird.

Beitrag lesen