Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Mietrecht Beseitigt die Nachzahlung der Miete eine ordentliche Kündigung?

Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 30.03.2020 die Ansicht vertreten, dass bei einer Nachzahlung der Mietrückstände neben der bereits erklärten fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs, auch die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses beseitigt werde.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13.10.2021, VIII ZR 91/20, der Ansicht des Landgerichts Berlin eine deutliche Absage erteilt. Der Bundesgerichtshof bleibt bei seiner bisherigen Rechtsprechung, sodass eine Nachzahlung der Mietrückstände während der sogenannten Schonfrist nach wie vor nur eine fristlose, nicht aber eine ordentliche Kündigung heilt. Dies ergebe sich bereits aus dem Wortlaut des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB.

Kündigt nämlich der Vermieter ein Mietverhältnis wegen Zahlungsverzuges des Mieters fristlos, kann der Mieter die Kündigung durch vollständige Nachzahlung der Rückstände bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs beseitigen. Es handelt sich um die sog. Schonfristzahlung, die in § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB geregelt ist. Diese Schonfristzahlung ist lediglich dann ausgeschlossen, wenn der Mieter in den letzten zwei Jahren schon einmal eine fristlose Kündigung auf diesem Wege beseitigt hat.

Zu berücksichtigen ist dabei aber, dass die ordentliche Kündigung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die mit der Entscheidung vom 13.10.2021 nochmals bekräftigt worden ist, auch bei einer Schonfristzahlung wirksam bleibt.

Die vorgehend erläuterte Ansicht des Bundesgerichtshofs zeigt umso mehr, dass eine anwaltliche Unterstützung bei einer erklärten Kündigung des Mietverhältnisses wichtig ist, damit ich auch die richtigen Maßnahmen eingeleitet werden können.

Sollten Sie eine fristlose Kündigung Ihrer Wohnung erhalten haben, heißt das schnell reagieren.

Alle Fachbeiträge zeigen

computer laptop unternehmer arbeit
Arbeitsrecht
26.08.2025

Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

Das BAG entschied am 3. April 2025, dass für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft ein ärztlicher Nachweis erforderlich ist – ein positiver Selbsttest reicht nicht aus.

Beitrag lesen
Gesellschaftsrecht
26.08.2025

Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG): Erste Erfahrungen und Risiken aus Sicht der Beratungspraxis nach Inkrafttreten zum 1. Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Ziel dieser umfassenden Reform ist die zeitgemäße Ausgestaltung der Rechtsformen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG) und Partnergesellschaft (PartG). Erste Erfahrungen aus der Beratung zeigen: Insbesondere für mittelständische Unternehmen bestehen neue Handlungserfordernisse – aber auch Unsicherheiten und konkrete Risiken.

Beitrag lesen
Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz, Insolvenzrecht
26.08.2025

Wann ist eine Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt und liegt damit keine Geschäftsführerhaftung (mehr) vor?

Ein Geschäftsführer einer in die Insolvenz geratenen GmbH wird vom Insolvenzverwalter aus dem Gesichtspunkt der Insolvenzverschleppung auf Ersatz in Anspruch genommen. Die zugrundeliegende Argumentation lautet, dass die Zahlungsunfähigkeit bereits mehr als drei Wochen vor dem Datum des Insolvenzantrages entstanden sei. Der Geschäftsführer tritt dem mit dem Argument entgegen, dass zu dem betreffenden Zeitpunkt die Zahlungsfähigkeit wiederhergestellt gewesen sei.

Beitrag lesen