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Nachbarrecht Bewilligtes Baurecht vs. Nachbarrecht

Jemand wollte sich gegen ein nebenan baurechtlich bewilligtes Gebäude nach § 364 ABGB vor dem Zivilgericht zur Wehr setzen. Es – immerhin ein sechsstöckiges Mehrfamilienwohnhaus – führe zu unzumutbarem Schatten auf seinem Grundstück und zum Entzug von Sonnenlicht. Der OGH (16.04.2020, 1 Ob 37/20b, siehe www.ris.bka.gv.at) bestätigte die Abweisung der Klage:

Zwar ist ein nur baurechtlich bewilligtes Gebäude keine „behördlich genehmigte Anlage“ iSd § 364a ABGB (wie etwa eine gewerbliche Betriebsanlage), wogegen man sich nicht mit Unterlassungsansprüchen wehren kann. Daher wäre § 364 ABGB anwendbar. Danach hat der Eigentümer eines Grundstückes gegenüber seinem Nachbarn das Recht, von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen zu untersagen, zB durch Abwässer, Wärme, Geräusch, Erschütterung, soweit sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benützung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen.

Davon ist aber der Schatten, den ein Gebäude auf den Nachbargrund wirft oder der dadurch verursachte Entzug von Sonne (Wärme und Licht) nicht umfasst. Gegen den Entzug von Licht oder Luft, der von Bäumen oder anderen Pflanzen ausgeht, kann man sich zwar nach § 364 Abs 3 ABGB manchmal erfolgreich zur Wehr setzen. Für Gebäude auf einem Nachbargrund ist § 364 ABGB insoweit aber nicht einschlägig. Eingeschränkte Abwehrrechte dagegen bietet nur das öffentlich-rechtliche Baurecht, in der Steiermark also das Steiermärkische Baugesetz 1995, das Abstandvorschriften enthält.

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Verkehrsrecht
08.06.2026

Versehentlich falsch geblinkt – Motorradfahrer haftet trotz Vorfahrt mit

Wer mit eingeschaltetem Blinker weiterfährt, obwohl er gar nicht abbiegen möchte, riskiert nicht nur Missverständnisse im Straßenverkehr, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen. Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte zu entscheiden, wie die Haftung zu verteilen ist, wenn ein Motorradfahrer versehentlich rechts blinkt, ein wartepflichtiger Autofahrer deshalb auf eine Abbiegeabsicht vertraut und es zur Kollision kommt. Das Gericht sprach dem Motorradfahrer eine Mithaftung von einem Drittel zu – obwohl der Autofahrer die Vorfahrt verletzt hatte

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Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht
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Auftraggeber voreilig vom Werkvertrag zurückgetreten – Verhandlungen können die Nachbesserungsfrist stillschweigend verlängern

Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte sich mit einer in der Praxis häufigen Konstellation zu befassen: Der Auftraggeber rügt Mängel, setzt eine Frist zur Nachbesserung und erklärt später den Rücktritt vom Vertrag. Problematisch wird es jedoch, wenn die Parteien während der laufenden Frist weiterhin über die Mängelbeseitigung verhandeln. Genau dies führte im vorliegenden Fall dazu, dass der Rücktritt des Auftraggebers als verfrüht und damit unwirksam angesehen wurde.

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Internationales Steuerrecht
01.06.2026

Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren über einen anderen EU-Mitgliedstaat – wo entsteht die Steuerpflicht

Wie wird die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern über einen anderen EU-Mitgliedstaat als den Ort des tatsächlichen Verbrauchs angewendet und welche Pflichten haben der Importeur und der Endabnehmer? Entscheidend für Mehrwertsteuerzwecke ist nicht das Land des Eintritts, sondern der Ort des tatsächlichen Verbrauchs.

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