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Nachbarrecht Bewilligtes Baurecht vs. Nachbarrecht

Jemand wollte sich gegen ein nebenan baurechtlich bewilligtes Gebäude nach § 364 ABGB vor dem Zivilgericht zur Wehr setzen. Es – immerhin ein sechsstöckiges Mehrfamilienwohnhaus – führe zu unzumutbarem Schatten auf seinem Grundstück und zum Entzug von Sonnenlicht. Der OGH (16.04.2020, 1 Ob 37/20b, siehe www.ris.bka.gv.at) bestätigte die Abweisung der Klage:

Zwar ist ein nur baurechtlich bewilligtes Gebäude keine „behördlich genehmigte Anlage“ iSd § 364a ABGB (wie etwa eine gewerbliche Betriebsanlage), wogegen man sich nicht mit Unterlassungsansprüchen wehren kann. Daher wäre § 364 ABGB anwendbar. Danach hat der Eigentümer eines Grundstückes gegenüber seinem Nachbarn das Recht, von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen zu untersagen, zB durch Abwässer, Wärme, Geräusch, Erschütterung, soweit sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benützung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen.

Davon ist aber der Schatten, den ein Gebäude auf den Nachbargrund wirft oder der dadurch verursachte Entzug von Sonne (Wärme und Licht) nicht umfasst. Gegen den Entzug von Licht oder Luft, der von Bäumen oder anderen Pflanzen ausgeht, kann man sich zwar nach § 364 Abs 3 ABGB manchmal erfolgreich zur Wehr setzen. Für Gebäude auf einem Nachbargrund ist § 364 ABGB insoweit aber nicht einschlägig. Eingeschränkte Abwehrrechte dagegen bietet nur das öffentlich-rechtliche Baurecht, in der Steiermark also das Steiermärkische Baugesetz 1995, das Abstandvorschriften enthält.

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Ausbildung an privater Fernuniversität: Kindergeldanspruch für studierenden Sprössling

Auch für ein bereits erwachsenes Kind können Sie noch Kindergeld erhalten - unter bestimmten Voraussetzungen. Etwa wenn das Kind noch studiert. Aber sind an ein solches Studium ebenfalls bestimmte Voraussetzungen geknüpft? Im Streitfall bemängelte die Familienkasse, das Studium werde nicht ernsthaft betrieben. Daher stellte sich die Frage, ob an ein Studium an einer privaten (Fern-)Universität strengere Anforderungen zu stellen sind als an ein Studium an einer staatlichen Hochschule. Das Finanzgericht Münster (FG) musste hierzu entscheiden.

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Ab Juni 2026: Die gesetzliche Pflicht zum Widerrufsbutton im Online-Handel – Was Unternehmen beachten müssen

Ab Juni 2026 müssen Online-Händler eine wesentliche Neuerung beachten: Für alle, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, gilt künftig die Pflicht, einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen. Damit setzt der deutsche Gesetzgeber die europäische Richtlinie 2023/2673 um. Noch liegt das konkrete Umsetzungsgesetz nicht vor, dennoch ist klar: Die Pflicht wird nahezu alle betreffen, die nicht unter klar definierte Ausnahmen fallen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und rechtzeitig die Weichen für eine gesetzeskonforme Umsetzung zu stellen. Im Folgenden geben wir einen praxisorientierten Überblick zu Anwendungsbereich, Ausnahmen, technischen und rechtlichen Umsetzungspflichten sowie wichtigen Schritten zur Vorbereitung.

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Sicherung von Verbindlichkeiten der GmbH durch den Gesellschafter

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