Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

Nachbarrecht Bewilligtes Baurecht vs. Nachbarrecht

Jemand wollte sich gegen ein nebenan baurechtlich bewilligtes Gebäude nach § 364 ABGB vor dem Zivilgericht zur Wehr setzen. Es – immerhin ein sechsstöckiges Mehrfamilienwohnhaus – führe zu unzumutbarem Schatten auf seinem Grundstück und zum Entzug von Sonnenlicht. Der OGH (16.04.2020, 1 Ob 37/20b, siehe www.ris.bka.gv.at) bestätigte die Abweisung der Klage:

Zwar ist ein nur baurechtlich bewilligtes Gebäude keine „behördlich genehmigte Anlage“ iSd § 364a ABGB (wie etwa eine gewerbliche Betriebsanlage), wogegen man sich nicht mit Unterlassungsansprüchen wehren kann. Daher wäre § 364 ABGB anwendbar. Danach hat der Eigentümer eines Grundstückes gegenüber seinem Nachbarn das Recht, von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen zu untersagen, zB durch Abwässer, Wärme, Geräusch, Erschütterung, soweit sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benützung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen.

Davon ist aber der Schatten, den ein Gebäude auf den Nachbargrund wirft oder der dadurch verursachte Entzug von Sonne (Wärme und Licht) nicht umfasst. Gegen den Entzug von Licht oder Luft, der von Bäumen oder anderen Pflanzen ausgeht, kann man sich zwar nach § 364 Abs 3 ABGB manchmal erfolgreich zur Wehr setzen. Für Gebäude auf einem Nachbargrund ist § 364 ABGB insoweit aber nicht einschlägig. Eingeschränkte Abwehrrechte dagegen bietet nur das öffentlich-rechtliche Baurecht, in der Steiermark also das Steiermärkische Baugesetz 1995, das Abstandvorschriften enthält.

Alle Fachbeiträge zeigen

Arbeitsrecht
04.05.2026

Umsatzbeteiligung: Fortzahlungspflicht auch bei Krankheit, Urlaub und an Feiertagen!

Eine vertraglich vereinbarte Umsatzbeteiligung ist Bestandteil des regelmäßigen Arbeitsentgelts und mithin auch im Falle von Urlaub, Krankheit und an Feiertagen fortzuzahlen, so das Arbeitsgericht Ludwigshafen (Urteil vom 04.03.2025, Az. 8 Ca 1681/23).

Beitrag lesen
Steuerrecht
04.05.2026

Generalverdacht für Geschäftsführer: Fahrtenbuch wird Pflicht

Viele GmbH-Geschäftsführer nutzen Firmenwagen im Alltag. Steuerlich kann das jedoch schnell kompliziert werden – vor allem, wenn nicht klar dokumentiert ist, welche Fahrten privat oder geschäftlich erfolgen. In diesem Artikel greifen wir auf, wie das aktuelle BFH-Urteil die Anforderungen an die Nutzung von Firmenwagen verschärft und welche steuerlichen Aspekte Geschäftsführer dabei beachten sollten.

Beitrag lesen
Vertragsrecht
30.04.2026

Das neue Recht auf Reparatur – Was Unternehmer wissen müssen

Mit dem „Recht auf Reparatur" steht die deutsche Wirtschaft vor einer bedeutenden regulatorischen Zäsur. Aufbauend auf der EU-Richtlinie 2024/1799 und dem aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ergeben sich Neuerungen für das bürgerliche Recht, die Hersteller, Händler und Reparaturbetriebe betreffen.

Beitrag lesen