Irreführende Umweltwerbung Bis 2050 „dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb“
Der Kreuzfahrtkonzern TUI Cruises warb auf seiner Webseite mit einem grünen Zukunftsversprechen: Bis 2050 werde er einen „dekarbonisierten Kreuzfahrtbetrieb (Net zero)“ schaffen und die Schiffe mit LNG, also mit Flüssig-Erdgas betreiben. Ausgerechnet mit einem fossilen Kraftstoff, der die Luft zwar weniger verpestet als das übliche Schweröl, dafür aber beim Betrieb jede Menge Methan freisetzt! Soll so ein Kraftstoff in Zukunft das Klima schützen? Gemeint war Bio-LNG oder E-LNG, das ist der Werbung von TUI Cruises allerdings nicht zu entnehmen.
Wohl auch deshalb war die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit ihrer Klage gegen die „irreführende Umweltwerbung“ des Kreuzfahrtunternehmens erfolgreich. Die strittige Werbeaussage sei mehrdeutig, urteilte das Landgericht Hamburg (315 O 9/24). Sie könne Verbraucher in die Irre führen, denn es bleibe nebulös, wie das Ziel erreicht werden solle. Generell sei bei umweltbezogener Werbung die Gefahr groß, dass Verbraucher getäuscht würden. Die Bedeutung zentraler Begriffe sei unklar.
„Net zero“ könne bedeuten, dass Kreuzfahrten völlig ohne CO2-Emissionen durchgeführt werden können. Mit der Aussage könnte allerdings auch gemeint sein, dass TUI Cruises mit Kompensationsmaßnahmen eine ausgeglichene CO2-Bilanz anstrebe. Von solchen Maßnahmen sei in der Reklame aber nicht die Rede.Anders als TUI Cruises behaupte, sei es für potenzielle Kunden keineswegs klar, dass das Unternehmen künftig E-LNG einsetzen wolle. Vielmehr dränge sich der Eindruck auf, das Unternehmen wolle dekarbonisierte Kreuzfahrten erreichen, obwohl es weiterhin fossiles LNG verwende.
Ein wesentlicher Teil der Werbeadressaten wisse, dass Kreuzfahrten besonders energieintensiv seien. Daher bestehe in Zeiten des Klimawandels erhöhtes Interesse an umweltbezogenen Maßnahmen von TUI Cruises. Viele, die eine Kreuzfahrt planten, informierten sich vor der Buchung über diesen Aspekt und machten ihre Entscheidung von solchen Maßnahmen abhängig. Insofern könnten solche vollmundigen Versprechen klimafreundlichen Reisens durchaus einen Wettbewerbsvorteil darstellen.
TUI Cruises hat die Reklame inzwischen geändert. Das Kreuzfahrtunternehmen prüft trotzdem noch, ob es gegen das Urteil des Landgerichts in Berufung geht.
Quelle: Urteil des Landgerichts Hamburg vom 09.08.2024 – 315 O 9/24