Viele Kanzleien. Ein starkes Netzwerk.
Aktuelles
Neues aus Markt und Netzwerk
 

WEG Corona-Pandemie: WEG-Eigentümerversammlung auf dem Spielplatz

Eine Eigentümerversammlung auf dem Spielplatz der Eigentumsanlage widerspricht zumindest zu Pandemiezeiten nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. Sie stellt keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Versammlung dar. Das entschied jetzt das Amtsgericht (AG) Wedding. 

Der Verwalter lud zunächst zu einer Eigentümerversammlung ein, sagte diese wegen der Beschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie aber wieder ab. Mit der Beschlussfassung im Umlaufverfahren waren zwei der 36 Wohnungseigentümer nicht einverstanden. Daraufhin lud der Verwalter zu einer Eigentümerversammlung unter freiem Himmel auf dem Spielplatz des Grundstücks der Eigentümergemeinschaft ein. Ein Eigentümer wollte dies im Wege der einstweiligen Verfügung untersagen lassen, weil der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Versammlung dadurch verletzt werde, dass der Versammlungsort für jedermann zugänglich sei und jeder zuhören könne. Der Verwalter verwies darauf, dass der Spielplatz nicht zur Nutzung für die Öffentlichkeit gedacht, durch hohe Bäume blickdicht und ein Belauschen durch Dritte von umliegenden Grundstücken aus nicht möglich sei.

Nach Ansicht des AG widerspricht die Versammlung auf dem Spielplatz nicht den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Wegen der Pandemie sei der Aufenthalt einer größeren Anzahl von Menschen in Räumen zur Vermeidung von Infektionen eingeschränkt. Die Versammlung hätte verlegt werden können – bei Fortdauer der Kontaktbeschränkung mit deutlicher Verzögerung. Auch hätte der Beschluss im schriftlichen Verfahren gefasst werden können.

AG Wedding, Urteil vom 13.7.2020, 9 C 214/20

Alle Fachbeiträge zeigen

Experte-Gutachten-Sachverständiger-Bau-Werk
Werkvertragsrecht, Insolvenzrecht
06.02.2026

Mangelhafte Werkleistung und Insolvenz: Wann wird Werklohn trotz Mängeln fällig?

Ein Handwerksbetrieb deckt das Dach eines Hauses, doch nach Abschluss der Arbeiten bemängelt der Auftraggeber die Ausführung, gravierende Fehler sind unübersehbar. Kurz darauf wird über das Vermögen des Handwerkers das Insolvenzverfahren eröffnet.

Beitrag lesen
Haus-Wohnung-Mietrecht-Bau-Handwerk
Werkvertragsrecht, Baurecht
02.02.2026

Gemeinschaftseigentum „blind“ abgenommen – Abnahme bleibt trotz fehlender Abnahmereife wirksam

Die Abnahme markiert im Bau- und Bauträgerrecht einen zentralen rechtlichen Wendepunkt. Mit ihr werden Vergütungsansprüche fällig, die Beweislast kehrt sich um und Gewährleistungsfristen beginnen zu laufen. Umso konfliktträchtiger sind Fälle, in denen Erwerber eine Abnahme erklären, ohne die Bauleistungen tatsächlich überprüft zu haben. Mit Beschluss vom 2. Juni 2025 (8 U 29/24) hat das Oberlandesgericht Braunschweig klargestellt, dass eine ausdrücklich erklärte Abnahme auch dann wirksam bleibt, wenn das Gemeinschaftseigentum objektiv noch nicht abnahmereif war und die Erwerber dieses nicht besichtigt haben.

Beitrag lesen
nachbar-haus-wohnung
Mietrecht
02.02.2026

Eigenbedarf für Hamburg-Besuche – Zweitwohnung für Familie und Kultur rechtfertigt Kündigung

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen dürfen, beschäftigt die Rechtsprechung seit Jahren. Besonders umstritten sind Fälle, in denen die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz, sondern lediglich als Zweitwohnung genutzt werden soll. Mit Urteil vom 10. Juni 2025 (311 S 4/25) hat das Landgericht Hamburg klargestellt, dass auch eine solche Nutzung einen berechtigten Eigenbedarf begründen kann, wenn sie nachvollziehbar, lebensnah und ernsthaft beabsichtigt ist.

Beitrag lesen